VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 62/2 (2014) 48-59
2. Teil der Serie: Parlamentsstenografen und NS-Diktatur

Über ihre eigentliche Tätigkeit im Scheinparlament der NS-Diktatur bzw. im „Uniformierten Reichstag"[1] verlieren die damals aktiven Stenografen kaum ein Wort. Dass das Alltägliche nicht des Festhaltens für würdig befunden wird, ist ein Problem, vor dem die Geschichtsschreibung immer wieder steht, zumal im Reichstag auch nach der Machtergreifung äußerlich alles beim Alten blieb.

Beim Personaltableau gab es 1933 im Stenografenbüro des Reichstags kaum Veränderungen: Nach wie vor waren die Dienstposten annähernd paritätisch mit Stenografen der Systeme Gabelsberger bzw. Stolze-Schrey besetzt, und je zwei Stenografen nahmen gleichzeitig die Reichstagssitzungen auf. Nur Arbeit in den Ausschüssen, dessen Sekretäre die Stenografen zugleich waren, fiel immer weniger an. Zugleich war die personelle Fluktuation gering: Aktive Stenografen des Reichstags waren von den rassistischen und politischen Implikationen des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" nicht betroffen; allein der Anwärter Aloys Stütz sah für sich keine Zukunft mehr und wechselte nach dem Referendarexamen in den bayerischen Justizdienst.

Die parlamentarische Arbeit bei den insgesamt 21 Sitzungen des Reichstags in der NS-Zeit ist von der Arbeitsbelastung her kaum der Rede wert. Interessant sind jedoch die parlamentarischen und rechtlichen Implikationen: einerseits Marginalisierung des Reichstags als Parlament und andererseits „uniformiertes, Beifall spendendes Forum für Hitlers Reden"[2]. Das Stenografenbüro des Reichstags nimmt die ganzen Geschehnisse von der Gleichschaltung der Parteien über den Beschluss der Nürnberger Rassegesetze bis hin zur Ernennung von Hitler zum „Obersten Gerichtsherrn" gleichsam als erratischer Block hin.

Machtergreifung und Gleichschaltung der Parteien

Während in geschichtlichen Betrachtungen dem VIII. Reichstag, der am 5. März 1933 gewählt wurde, und seinen ersten beiden Sitzungen mit dem dramatischen Höhepunkt der Annahme des Ermächtigungsgesetzes am 23. März 1933 breiter Raum eingeräumt wird, findet die weitere Existenz des Reichstags als – wenn auch gleichgeschaltetes – Parlament kaum Beachtung. Und auch auf die Frage, warum die Nationalsozialisten entgegen früherer Ankündigungen den Reichstag überhaupt weiter bestehen und immer wieder neu „wählen" ließen, ist bis heute noch keine befriedigende Antwort gefunden worden.

Die großen Linien bis zur Machtergreifung sind bekannt: seit 1931 Unterhöhlung des Parlamentarismus durch Präsidialkabinette, 30. Januar 1933 Hitlers Ernennung zum Reichskanzler durch Reichspräsident von Hindenburg, am 1. Februar 1933 auf Drängen Hitlers Auflösung des Reichstages und Ansetzung von Neuwahlen durch von Hindenburg, nach dem Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 Außerkraftsetzung der individuellen Grundrechte und auch der Immunitätsrechte von Abgeordneten durch die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat" und eine Welle von Verhaftungen gegenüber Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschaftern.

Damit war der VIII. Reichstag bei seiner 1. Sitzung am 21. März 1933 in der Garnisonskirche in Potsdam in gewisser Weise schon delegitimiert; 81 Abgeordnete der KPD und auch einige SPD-Abgeordnete konnten ihr Mandat gar nicht erst antreten. Dennoch begann die neue Legislaturperiode wie üblich: Der Reichstagspräsident wurde gewählt, außerdem Vizepräsidenten und Schriftführer, die ersten Ausschüsse wurden konstituiert, und die Abgeordneten nahmen die Ansprache des neugewählten Präsidenten entgegen. Die Beschlussfähigkeit des Reichstags wurde gleich zu Beginn der 2. Sitzung am 23. März 1933 durch die Annahme des Antrags, die Geschäftsordnung dahin gehend zu ändern, dass als anwesend auch die unentschuldigt fehlenden Abgeordneten gelten sollten, „mit einer überwältigenden Mehrheit"[3] sichergestellt. So konnte mit einem gewissen Anstrich von Legalität in der das sogenannte Ermächtigungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit – dafür stimmten die Mitglieder aller anwesenden Fraktionen außer denen der SPD-Fraktion – verabschiedet werden.

Im Amtlichen Verzeichnis der Mitglieder des VIII. Reichstags waren zunächst auch alle schon verhafteten oder von Verfolgung bedrohten KPD-Abgeordneten verzeichnet. Um diese wurde es erst aufgrund von • 10 des Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 am 10. April durch Ergänzung der Drucksache Nr. 1 vom 28. März 1933 bereinigt. Dieses Wechselspiel zwischen Wahrung des äußeren Scheins und Maßnahmen gegen Einzelne ist in der Anfangszeit der NS-Herrschaft immer wieder zu beobachten: So wurde der gewählte Vizepräsident Thomas Eßer vom Zentrum, der dieses Amt schon seit 1926 bekleidete, am 6. April 1933 in „Schutzhaft" genommen, aber rechtzeitig einen Tag vor der 3. Sitzung am 17. Mai 1933 wieder freigelassen.

Bei dieser Reichstagssitzung, in der neben den geschäftsleitenden Worten des Präsidenten nur Hitler über sein Vorhaben, die Reparationszahlungen einzustellen – der erste von vielen Schritten zur Aufhebung der Bestimmungen des Versailler Vertrages – spricht, wogen die Nationalsozialisten die verbliebenen Parteien in einer gewissen Sicherheit, indem sie zusammen mit der Deutschnationalen Volkspartei, dem Zentrum und der Bayerischen Volkspartei eine gemeinsame Entschließung zum Vorgehen der Reichsregierung zur Abstimmung stellten, der neben den antragstellenden Fraktionen auch die verbliebenen SPD-Abgeordneten trotz gegenteiliger Anordnungen des ins Ausland geflüchteten Parteivorstandes zustimmten. Dies nützte der SPD jedoch nicht: Am 22. Juni wurde sie, die wie alle anderen Parteien in der Weimarer Republik als politischer Verein fungierte, durch Verfügung des Reichsinnenministers Frick aufgrund • 2 des Vereinsgesetzes von 1908 verboten und aufgelöst. Aufgrund der „Verordnung zur Sicherung der Staatsführung" vom 7. Juli 1933 wurde auch die Amtszeit der Mandatsträger der SPD wie die der Deutschen Staatspartei rechtlich beendet. Somit rückte selbst für die am 8. Juni verstorbene SPD-Abgeordnete Pfülf MdR kein Mandatsträger mehr nach. Am 14. Juli folgte dann das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien", mit dem – trotz anderslautendem Titel – nun auch alle anderen noch existierenden Parteien aufgelöst wurden. Die Aufrechterhaltung oder Neubildung einer Partei wurde mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren bewehrt; dennoch gab es bis zur Auflösung des Reichstags im Oktober neben NSDAP-Nachrückern auch Nachrücker für ausgeschiedene Abgeordnete des Zentrums wie der Bayerischen Volkspartei.[4]

Der 96 vom NS-Regime ermordeten Reichstagsabgeordneten wird seit 1992 durch Bronzetafeln, die an der Südwestecke des Reichstagsgebäudes aufgestellt sind, gedacht. Im Reichstagsgebäude befindet sich für die insgesamt 120 Abgeordneten, die ermordet wurden, in Haft waren, emigrierten oder anderen Verfolgungen ausgesetzt waren, seit 1999 in der Abgeordnetenlobby auf der Plenarsaalebene eine Gedenkstätte, die aus einer fünfteiligen großformatigen Fotoarbeit von der Künstlerin Katharina Sieverding und drei Gedenkbüchern des Künstlers Klaus Mettig besteht. Außerdem sind im „Archiv der Deutschen Abgeordneten", das sich im Untergeschoss des Osteingangs befindet, die Kästen derjenigen Abgeordneten, die von 1919 bis 1933 demokratisch in das deutsche Parlament gewählt und von den Nationalsozialisten ermordet wurden, mit einem schwarzen Streifen als „Opfer des Nationalsozialismus" gekennzeichnet.

Der IX. Reichstag 1934–1936: innenpolitische Konsolidierung

Der Reichstag wurde nach erfolgter Gleichschaltung nicht, wie es die NS-Propaganda zuvor immer wieder angekündigt hatte, einfach „liquidiert", sondern zur Überraschung vieler wurden gleichzeitig mit der Auflösung durch Reichspräsident von Hindenburg auf Basis von Artikel 25 Reichsverfassung am 14. Oktober 1933 auch Neuwahlen angekündigt. Die Wahl zum IX. Reichstag, bei der man wie bei den nachfolgenden Wahlen nur seine Zustimmung oder Ablehnung gegenüber einer Einheitsliste kundtun konnte, fand am 12. November 1933 zusammen mit einer Volksabstimmung zur Legitimierung des Austritts aus dem Völkerbund statt. Gewählt werden konnten nur männliche Bewerber der NSDAP, auf deren Listen allerdings auch einige bisherige Abgeordnete früherer Parteien standen. Damit wurde die NSDAP-Alleinherrschaft endgültig besiegelt.

Die erste Sitzung fand einen Monat nach der Wahl statt: Göring wurde erneut zum Präsidenten gewählt; einstimmig wurde auf ihn die Vollmacht übertragen, im Einvernehmen mit dem Fraktionsvorsitzenden der NSDAP Ausschüsse zusammenzusetzen und zu konstituieren sowie Ausschussmitglieder und Beiräte bei den verschiedenen Reichsbehörden zu bestimmen. Des Weiteren werden zu Vizepräsidenten Dr. Wilhelm Frick, Hanns Kerrl, Hermann Esser (nicht zu verwechseln mit dem oben genannten Thomas Eßer vom Zentrum) sowie der ehemalige DVP- und nun parteilose Abgeordnete Dr. Emil Georg von Stauß gewählt. Die gemäß Artikel 35 der Weimarer Verfassung bestellten Ausschüsse wurden allerdings die gesamte Wahlperiode über nicht einberufen. Somit konnte nach außen der Schein des Parlamentarismus aufrechterhalten und im Innern Reichspräsident von Hindenburg vom Einschreiten abgehalten werden.

Anderthalb Monate später, am 30. Januar 1934, findet die 2. Sitzung statt, in der auf Antrag der Abgeordneten Hitler, Frick und Genossen die drei Lesungen des „Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches" durchgeführt und dieses Gesetz – eines von im Ganzen sechs im Reichstag während der NS-Zeit behandelten Gesetze! – beschlossen wird. Danach folgt die Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung, in der Hitler über das seit der Machtergreifung verflossene Jahr Resümee zieht. Der Reichstagsstenograf Jonuschat berichtet über eine große Zustimmung, die diese auch im Rundfunk übertragene Ansprache fand, weiß aber erst 1945 in der Rückschau die radikalen Veränderungen, die stattfanden, richtig einzuordnen.[5] Beredt ist auch, dass die Nationalsozialisten sich während der Weimarer Republik strikt gegen jede Übertragung von Reichstagsdebatten im Rundfunk aussprachen, für diese inszenierte Sitzung sich aber die neue Technik zunutze machten.[6] Wiederum innenpolitisch bestimmt sind die 3. Sitzung am 13. Juli 1934, in der der Reichstag das Vorgehen der Reichsregierung beim sogenannten Röhm-Putsch billigt, und die 4. Sitzung am 6. August, die Trauerkundgebung des Reichstags für den verstorbenen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg. Fast zehn Monate dauert es bis zur nächsten Sitzung am 21. Mai 1935, zu der acht von Hitler bestimmte NSDAP-Abgeordnete aus dem Saarland hinzukommen und in der das durch Innenminister Frick vorgelegte Wehrgesetz verkündet wird.

Zur 6. Sitzung am Abend des 15. Septembers 1935 werden die Reichstagsabgeordneten telegrafisch in den Großen Saal des Kulturvereinshauses in Nürnberg einbestellt. Gleichsam als Rahmenprogramm des 7. Reichsparteitags der NSDAP dürfen die Abgeordneten wieder einmal gesetzgeberisch tätig werden. Einstimmig verabschiedeten sie die berüchtigten Nürnberger Rassegesetze – das Reichsbürgerrechtsgesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre – sowie das Reichsflaggengesetz. Zugleich entmachten sie sich durch endgültige Aufhebung der längst keine Kraft mehr entfaltenden Geschäftsordnung des Reichstags vom 12. Dezember 1922 weiter. Der Reichstagspräsident kann nun alle Geschäfte nach seinem Ermessen führen; somit hat das nationalsozialistische „Führerprinzip" auch formal im Reichstag das parlamentarisch-demokratische System ersetzt. Parallel dazu verlängern sich die Pausen zwischen den Sitzungen. Die nächste wird erst knapp ein halbes Jahr später einberufen, und zwar auf den 7. März 1936, diesmal wieder in der Kroll-Oper in Berlin. Die meiste Zeit der gut anderthalbstündigen Sitzung nimmt eine Erklärung der Reichsregierung durch Hitler ein, in der er die am selben Tag stattfindende Remilitarisierung des Rheinlandes als Reaktion auf die Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Beistandsvertrages am 27. Februar 1936 darstellt und seinen Entschluss verkündet, über sein Vorgehen am 29. März 1936 eine Volksabstimmung durchführen zu lassen. Zweckmäßigerweise verbindet er diese Abstimmung mit einer erneuten Reichstagswahl; der IX. Reichstags wird parallel dazu zum 28. März 1936 für aufgelöst erklärt.

Neudefinition der Wahlperioden: Der 3. Reichstag 1936–1938

Nach der Reichstagswahl dekretieren die Nationalsozialisten eine neue Zählung der Wahlperioden: Die nun begonnene wird als 3. bezeichnet; damit werden die VIII. Wahlperiode (von März bis November 1933) und die IX. Wahlperiode (November 1933 bis März 1936) nachträglich in 1. und 2. Wahlperiode umgedeutet, um die Zäsur mit dem Machtantritt Hitlers deutlich werden zu lassen.

In der konstituierenden Sitzung an dem für die Nationalsozialisten symbolträchtigen 30. Januar 1937[7], allerdings erst zehn Monate nach der Wahl, wird Göring wieder zum Reichstagspräsidenten gewählt und das Ermächtigungsgesetz auf Antrag des Vorsitzenden der NSDAP-Fraktion Dr. Frick, der gleichzeitig Reichsinnenminister ist, um weitere vier Jahre verlängert. Es wird daraufhin von einigen NS-Juristen gleichsam als „vorläufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschland" angesehen.[8] Einen Großteil des Protokolls der Sitzung umfasst wiederum die Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung. Neben Hitler und dem erwähnten Abgeordneten Dr. Frick redet ansonsten nur noch Reichstagspräsident Göring. Ihm wird von den Abgeordneten nun auch das alleinige Recht zur „Einsetzung etwa notwendiger Ausschüsse" übertragen. Hierzu kommt es aber wohl gar nicht; einzig und allein das Wahlprüfungsgericht wird aus Abgeordneten gebildet.

Da es außer den Propagandareden Hitlers aus dem Reichstag nichts zu berichten gibt, kommen sogar die Stenografen zu Zeitungsehren. So heißt es in einem Bericht im Völkischen Beobachter über die 2. Sitzung des nunmehr so genannten 3. Deutschen Reichtags vom 20. Februar 1938, in der wiederum eine Rede Hitlers, diesmal zum 5. Jahrestag der Machtergreifung, den Großteil der Sitzung ausmachte, in einem Nebensatz: „Sehr lehrreich ist auch ein Blick auf den Arbeitsplatz der Reichstagsstenographen. Während der Führerrede schreiben jeweils zwei Männer. Sie schreiben an einem Stehpult, während hinter ihnen ihre Ablösung in Ruhe sitzend wartet."

Die eigentliche Arbeit der Reichstagsstenografen in diesem Pro-forma-Reichstag ist also kaum der Rede wert. Seit 1933 wurden in drei Wahlperioden insgesamt dreizehn Sitzungen abgehalten und nur sechs Gesetze beschlossen sowie das Ermächtigungsgesetz einmal verlängert (1939 wird es zum zweiten Mal verlängert). Das Team von 25 Personen – 10 Reichstagsstenografen, 2 Hilfsstenografen, 1 Stenografenanwärter, 1 Tagebuchführerin und 11 Maschinenschreiberinnen – unter Leitung eines Direktors, gleichzeitig Stellvertreter des Reichstagsdirektors, war für die anfallende Arbeit überdimensioniert. So kamen schon Ende 1934 Überlegungen auf, das Stenografenbüro in ein Ministerium auszugliedern. Auflösen konnte man es nicht, da es für eventuell stattfindende Reichstagssitzungen einsatzbereit sein musste. Nachdem jedoch kein Reichsminister Interesse zeigte, kam die Idee auf, es dem Statistischen Reichsamt anzugliedern, in das es nach Auflösung des Braunschweigischen Landtags schon den ehemaligen Leiter des Stenographischen Landesamtes zu Braunschweig, Dr. Wilhelm Müller[9], verschlagen hatte. Dessen Präsident beschied diesen Vorschlag hinsichtlich der Übernahme der Stenografen im Februar 1935 aber negativ:

Sie würden im Hinblick auf ihre Vorbildung schwerlich dazu in der Lage sein, sich an den von höheren Beamten des Reichsamtes zu leistenden rein wissenschaftlichen Arbeiten, die eine Spezialausbildung voraussetzen, in ersprießlicher Weise zu beteiligen, während es im Hinblick auf ihren Rang nicht angängig wäre, sie mit einfachen Büroarbeiten zu beschäftigen.[10]

Stattdessen wächst das Stenografenbüro des Reichstags noch um weitere Stenografen: So werden nach der Annexion Österreichs zwei Stenografen der ehemaligen Österreichischen Nationalversammlung[11] als Beamte übernommen, die auch bei der zu diesem Anlass einberufenen Sitzung am 18. März 1938 in der Kroll-Oper eingesetzt werden. Neben der üblichen Regierungserklärung setzt Hitler die Abgeordneten von seiner Verordnung über eine „Volksabstimmung über die am 13. März 1938 vollzogene Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" sowie über die Auflösung des Reichstags zum 9. April 1938 und Neuwahlen am 10. April 1938 in Kenntnis. Außerdem werden zum 1. April 1938 neun Stenografen aus dem ehemaligen Preußischen Landtag in den Reichstag übernommen, davon einer als Beamter und acht als Angestellte. Inwiefern sie bei den noch acht stattfindenden Reichstagssitzungen zum Einsatz kamen, ließ sich leider nicht eruieren.

Interessant ist ein Blick auf die Parteizugehörigkeit: 1933 war nur einer der zwölf beim Reichstag beschäftigten Stenografen NSDAP-Mitglied, nämlich Dr. Kurt Peschel[12], nachfolgend traten nur die schon im ersten Teil erwähnten Ludwig Krieger (1937) und Karl Thöt (1939) ein. Mit der Eingliederung der verbliebenen neun Stenografen, die ehedem im Preußischen Landtag arbeiteten, sowie der oben genannten zwei österreichischen Stenografen kamen vier weitere Parteimitglieder hinzu; es waren also maximal 30 Prozent der Stenografen im Reichstag „Parteigenossen" – während im Stenografischen Dienst des 1. Deutschen Bundestages der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder bei 50 Prozent lag.

Ehrungen für langjährige Dienstzugehörigkeit hagelte es trotzdem, und hier interessanterweise nicht vom Reichstagspräsidenten, sondern von demjenigen, der den Reichstag für sich als Propagandaplattform nutzte:

Der Führer und Reichskanzler hat mit Erlaß vom 23. März 1938 dem Direktor des Stenographenbüros des Reichstags Becker und den Reichstagsstenographen Dr. Christophe, Krieger, Vossen, Dr. Eggeling und Dr. Janicke als Anerkennung für 25jährige treue Dienste das silberne Treudienst-Ehrenzeichen verliehen.[13]

Der 4. Reichstag 1938–1942: außenpolitische Propagandaplattform

Der 4. Reichstag (nach NS-Zählung) konstituiert sich erst über neun Monate nach der Wahl, und zwar am Abend des 30. Januars 1939 symbolträchtig als „Reichstag Großdeutschlands" (Göring) bzw. als „Großdeutscher Reichstag" (Frick) mit nunmehr 857 Abgeordneten. Der Sitzungsverlauf bietet keine Überraschungen: Das bisherige Präsidium wird im Amt bestätigt, Schriftführer werden gewählt, das noch bis 1941 gültige Ermächtigungsgesetz wird auf Antrag des NSDAP-Fraktionsführers Dr. Frick vorsorglich schon einmal bis zum vermeintlichen Ende der Wahlperiode 1943 verlängert. Und Hitler beginnt seine diesmal über zwei Stunden dauernde Eröffnungsrede mit einer Beschreibung der nunmehr gänzlich entmachteten Gegner: Der

gemeinsame Haß gegen unsere junge Bewegung ... einte Zentrumspriester und kommunistische Atheisten, sozialistische Eigentumsvernichter und kapitalistische Börseninteressenten, monarchistische Thronanwalte und republikanische Reichszerstörer. Sie alle hatten sich im langen Kampf des Nationalsozialismus um die Führung zur Verteidigung ihrer Interessen gefunden und mit dem Judentum gemeinsame Sache gemacht. Segnend breiteten darüber die politisierenden Bischöfe der verschiedenen Kirchen ihre Hände.[14]

Innenpolitisch rechnet er hier in einer Form, die jedem Stenografen die Feder vom Blatt springen lassen müsste, mit dem Widerstand ab, der sich reichsweit wohl letztmals in der Enzyklika „Mit brennender Sorge" von Papst Pius XI., die – zum Teil auch kurzschriftlich vervielfältigt – von Kanzeln katholischer Kirchen im ganzen Reich verkündet wurde, Gehör verschaffen konnte. Nachdem Hitler daraufhin mit den sogenannten Sittlichkeitsprozessen, mit entschädigungsloser Enteignung katholischer Druckereien, Schließung katholischer Schulen und Verhaftungswellen die Kirche aus dem öffentlichen Leben ganz zurückgedrängt hatte, konnte er nun, zwanzig Monate später, ganz offen sein wahres Gesicht zeigen. Die Schmähungen seiner Gegner und das überschwellende Eigenlob für seine außenpolitischen Erfolge in seiner Rede lässt die bestellten Claqueure im Reichstag geradezu außer Rand und Band geraten. Hier wie auch in den anderen Sitzungen wird mit Superlativen beim Beifall nicht gespart: „Stürmische Zustimmung", „Stürmischer langanhaltender Beifall", „Lebhafte Zustimmung und Bravo!" sind nur einige Beispiele dafür, wie die Stenografen versuchten, die Stimmung einzufangen. Das Absingen des Horst-Wessel-Liedes seit dem 23. März 1933 durch die nationalsozialistischen Abgeordneten und zum Teil auch des Deutschlandliedes – am 17. Mai 1933 sogar von allen anwesenden Abgeordneten, also auch von Zentrum, SPD und Deutschnationalen – am Ende der Sitzungen brachte dem Reichstag in Teilen der Bevölkerung auch den Spottnamen „teuerster Gesangsverein der Welt"[15] ein.

Die letzte Sitzung vor Kriegsausbruch, fast zweieinhalb Stunden lang, findet am Mittag des 28. April 1939 statt, mit von Hitler ernannten Abgeordneten aus dem Memelland und aus dem „Protektorat Böhmen und Mähren". Ein Hauptpunkt ist ein vorgebliches Vertragsangebot Hitlers an Polen zur „Lösung der Korridorfrage" und die Zurückweisung von Berichten, Deutschland plane Polen anzugreifen – ein typisches Vorgehen, wie der Reichstagsstenograf Ludwig Krieger sechs Jahre später zu Protokoll geben wird.[16]

Die übrigen immerhin sechs Reichstagssitzungen stehen im Zusammenhang mit dem von Hitler angezettelten Krieg, in denen er in den bekannten ein- bis zweistündigen Monologen seine vorgeblichen Erfolge rühmt. So rechtfertigt er in der 3. Sitzung am 1. September 1939 den Überfall auf Polen, in der 4. Sitzung am 6. Oktober 1939 feiert er sich für den militärisch beendeten Krieg gegen Polen, und in der 5. Sitzung am 19. Juli 1940, nach der Kapitulation Frankreichs, lobt er die militärischen Leistungen, befördert zwölf Generäle zu Feldmarschällen sowie Reichstagspräsident Göring zum Reichsmarschall und verliest gegen Ende der Rede eine ironische Friedensinitiative als „Appell an die Vernunft, auch in England". In der 6. Sitzung am 4. Mai 1941 arbeitet Hitler sich wieder an England und Churchill ab, wohl um von dem geplanten Angriff auf Russland abzulenken, dessen vermeintlichen Erfolg er in der 7. Sitzung am 11. Dezember 1941 verkündet wie auch die Kriegserklärung an die USA sowie die Unterzeichnung eines deutsch-italienisch-japanischen Ergänzungsabkommens.

Aus seiner eigenen Machtfülle heraus verlängert er 1943 die Wahlperiode um weitere vier Jahre, ohne dabei den Reichstag überhaupt beraten zu lassen. Die Abgeordneten kommen so aber weiterhin in den Genuss ihrer Privilegien. Und der Stenografische Dienst besteht fort bis Kriegsende. Einige der Stenografen werden zwar 1939 zur Wehrmacht einberufen und werden zu Reichstagssitzungen zum Teil kurzfristig von ihren Einheiten zurückbeordert.[17] So übten die Reichstagsstenografen Dr. Kurt Peschel und Dr. Ewald Reynitz in der Mai-Sitzung 1941 „ihren Dienst am Stenografenpult des Krolloper-Sitzungssaales in Soldaten-Uniform" aus.[18] Auch nach der letzten Reichstagssitzung geht den Reichstagsstenografen die Arbeit nicht aus. Insgesamt neun Reichstagsstenografen finden sich ab Juli 1942 nach und nach direkt im „Zentrum der Machtmaschine", in den jeweiligen Führerhauptquartieren, ein oder sind parallel in verschiedenen militärisch-wirtschaftlichen Stäben für Rüstungsfragen beschäftigt.

Bevor sich die Kriegslage endgültig zum Negativen wendet, findet am 26. April 1942 die letzte Reichstagssitzung statt, die eingebettet in die monologischen Rechtfertigungen Hitlers zu den schwierigen militärischen Entwicklungen des letzten halben Jahres und seinem entschlossenen Gegensteuern die Aufforderung enthielt, Hitler endgültig zur letzten Entscheidungsinstanz zu machen:

Ich erwarte ... daß mir die Nation das Recht gibt, überall dort, wo nicht im Dienste der größeren Aufgabe, bei der es um Sein oder Nichtsein geht, gehorcht und gehandelt wird, sofort einzugreifen und dementsprechend selbst handeln zu dürfen.
(Lebhafter Beifall)
... Es kann in dieser Zeit keiner auf seine wohlerworbenen Rechte pochen, sondern jeder muß wissen, daß es heute nur Pflichten gibt. Ich bitte deshalb den Deutschen Reichstag um die ausdrückliche Bestätigung, daß ich das gesetzliche Recht besitze, jeden zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten bzw. denjenigen, der seine Pflichten nach meiner gewissenhaften Einsicht nicht erfüllt, entweder zur gemeinen Kassation zu verurteilen oder ihn aus Amt und Stellung zu entfernen ... Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen, ihres Amtes entheben.
(Beifall)[19]

Der Reichstag bestätigt daraufhin einmütig die von Hitler in Anspruch genommenen Rechte. Hitler ist damit nicht nur oberster Feldherr und oberster Gesetzgeber, sondern auch oberster Gerichtsherr. Hiermit wird aber nur gesetzlich verankert, was vorher schon – jedenfalls bei großen NS-Schauprozessen – im Hintergrund ablief. Auf die Tätigkeit der Reichstagsstenografen dort und die Einsätze an höchsten militärischen Stellen wird in den nächsten Teilen des Aufsatzes eingegangen werden.

Erstaunlich ist jedenfalls, dass bis auf den beim gescheiterten Stauffenberg-Attentat auf Hitler getöten Heinrich Berger[20] alle aktiven Reichstagsstenografen den Krieg körperlich unversehrt überlebten; einzig der 1941 pensionierte Leiter des Stenografenbüros, Dr. George Christophe (*06.12.1880 in Berlin) wird am 3. Februar 1945 Opfer der Bombardierungen Berlins. Es traf ihn im Luftschutzkeller des behelfsmäßigen Dienstgebäudes der Reichstagsverwaltung in der Bellevuestraße, das durch einen direkten Bombentreffer vollständig zerstört wurde. Er war dort tätig, da er seit Februar 1943 anstelle des ins „Führerhauptquartier" abkommandierten eigentlichen Leiters Ludwig Krieger wieder die administrative Leitung des Stenografenbüros übernommen hatte; so konnte er einem Fronteinsatz entgehen. Vernichtet wurde in den nachfolgenden Bränden auch die Bibliothek des Verbandes der Kammerstenografen, bis dahin die größte stenografische Fachbibliothek Deutschlands.

Einen Monat später, am 8. März 1945, gibt es für die Reichstagsstenografen sogar noch eine Beförderungsrunde: Der Leiter des Stenografenbüros, Ludwig Krieger, sowie der Leiter des Stenografischen Dienstes im „Führerhauptquartier", Kurt Peschel, werden zu Oberregierungsräten ernannt, die bisherigen Hilfsstenografen werden zu Reichstagsstenografen mit der Amtsbezeichnung „Regierungsrat" ernannt, und zwar durch den damaligen Reichsminister Hans Lammers, Chef der Reichskanzlei, nicht durch den pro forma immer noch amtierenden Reichstagspräsidenten Hermann Göring.[21] Die Besoldung der Reichstagsstenografen entsprach gemäß Reichsbesoldungsordnung zwar der der Regierungsratsgruppe, dieser Titel sowie die entsprechende beamtenrechtliche Einstufung wurde ihnen allerdings bis dato nicht zuerkannt. Dies erfolgte erstmals für die Reichstagsstenografen im Dezember 1944 und wurde dann folgerichtig bei der Beförderung der Hilfsstenografen im März 1945 wiederum vollzogen.[22] Wie pikant jedoch insbesondere die Beförderung von zwei Stenografen zu Oberregierungsräten kurz vor Kriegsende war, lässt sich daran ablesen, dass der Zeitpunkt der Beförderung auf den 1. April 1944 vordatiert und die entsprechende Legende viele Jahrzehnte aufrechterhalten wurde,[23] bis 1997 Gerhard Hahn den oben geschilderten Sachverhalt aufdeckte.[24]

[1] So der Titel der einzigen deutschsprachigen Monografie: Peter Hubert, Uniformierter Reichstag. Die Geschichte der Pseudo-Volksvertretung 1933–1945, Düsseldorf 1992.

[2] Vgl. Wolfgang Kessel, Deutscher Bundestag. Parlamentsgeschichte sei 1815, in: Der Deutsche Bundestag im Reichstagsgebäude, Berlin 32007.

Verhandlungen des Reichstags. VIII. Wahlperiode 1933. Stenographische Berichte 1939–1942, Bd. 457, 20 [http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w8_bsb00000141_00029.html/10.06.2014], sowie zum GO-Antrag Reichstags-Drucksache VIII/5.

[4] Vgl. Reichstags-Drucksache VIII/23, ausgegeben am 23. Oktober 1933.

[5] Vgl. Horace R. Hansen, Witness to Barbarism, St. Paul/Minnesota 2002 (im Folgenden WTB), 166: "Hitler made a speech, which I recorded, in the Reichstag on January 30, 1934, to report on his first full year as chancellor. It was, of course, broadcast on radio. I remember it was highly acclaimed by most Germans, who felt by now he was providing the leadership the nation needed. Looking back now, I see that the events I have mentioned, taken together, caused radical changes in German society and government. They were unprecedented in the history of the country."

[6] Vgl. Jörg-Uwe Fischer, Parlamentsdebatten: politische Erziehung oder politisches Theater? Zur Diskussion um die Rundfunkübertragungen von Reichstagsdebatten und -reden während der Weimarer Republik, in: ZParl 25/4 (1994) 637–652.

[7] Auch die zweite Urkunde der Deutschen Einheitskurzschrift von 1936, die die Unterscheidung in Verkehrs- und Eilschrift einführte, wurde auf den 30. Januar datiert. – Herzlichen Dank an unseren Kollegen Matthias Kuhn für diesen Hinweis.

[8] Vgl. exemplarisch hierzu: J. Heckel, Die Führerrede und das sog. Ermächtigungsgesetz v. 30. Januar 1937. Eine verfassungsrechtliche Studie, in: DVBl 85 (1937) 49–64.

[9] Dr. Wilhelm Müller (*10.05.1884 in San Francisco, † 16.12.1965 in Bad Nauheim), 1902 Abitur in Goslar, Lehrerseminar Friedberg, Volksschullehrer in Sprendlingen und in Offenbach, 1912–1920 Handelsschullehrer Städtische Handelslehranstalt Frankfurt/M. und Studium der Volkswirtschaft, Finanzwissenschaft und Statistik, 1920 Promotion in Staatswissenschaft, 1919/20 Hilfsstenograf im Hessischen Landtag, Oktober 1920 Regierungsrat im Stenographischen Landesamt zu Braunschweig, Juli 1932 Leiter des Braunschweiger Statistischen Landesamtes, Wechsel zum Statistischen Reichsamt, 1939 Oberregierungsrat, Gründer des Statistischen Amtes des Sudetenlandes, 1940 Leiter Statistisches Amt des Generalgouvernements, 1942 Leitender Regierungsdirektor. – Vgl. K[rieger]/G[utzler], Dr. Wilhelm Müller 80 Jahre, in: NStPr 12/2-3 (1964) 74–75.

[10] Abschrift des Schreibens des Präsidenten des Statistischen Reichsamtes an Frick vom 05.02.1935, in: P. Hubert, Uniformierter Reichstag, a. a. O., S. 293

[11] Zum Schicksal der übrigen sieben Stenografen vgl. Teil 1 dieses Aufsatzes in: NStPr 62/1 (2014) 8 f.

[12] Dr. Kurt Peschel (28.09.1900 in Posen, † 07.08.1993 in Freiburg/Br.), 1923 Parlamentsberichterstatter des Vdz-Büros und des Mirbachschen Telegraphenbüros im Preußischen Landtag und Reichstag, 1926 Reichstagsstenograf, 1927 Dipl.-Vw., 1929 Dr. rer. pol., 1942 Leiter des Stenografischen Dienstes im Führerhauptquartier, 1. April 1945 Ernennung zum Oberregierungsrat, 1945 Internierung, 1948 freier Stenograf beim Wirtschaftsrat, 01.09.1948 stellv. Leiter des Stenografischen Dienstes des Parlamentarischen Rates, 1949 Bundestagsstenograf, 1959 Regierungsdirektor, bis zur Pensionierung 1964 Leiter des Stenografischen Dienstes des Bundestages. – Vgl. H. Lo[renz,] Zum 60. Geburtstag von Dr. Kurt Peschel, in: NStPr 8/3 (1960) 92–94; K. G.[utzler], Dr. Kurt Peschel im Ruhestand, 12/4 (1964) 97–102; H. Ferdinand, Zeitzeuge des Jahrhunderts: Dr. Kurt Peschel (1900–1993), in: NStPr 42/3 (1993) 65–75; Personalakte der Partei-Kanzlei: BArch (ehem. BDC) PKJ.

[13] Mitteilungsblatt der Fachgruppe Verhandlungsstenografen in der Deutschen Stenografenschaft 1938/3, 33.

Verhandlungen des Reichstags. 4. Wahlperiode 1939. Stenographische Berichte 1939–1942, Bd. 460, 2 [http://www.reichstagsprotokolle.de/Band2_n4_bsb00000613.html/10.06.2014].

[15] Vgl. Michael Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, 3. Bd., München 1999, 317.

[16] Vgl. WTB 205: „In April 1939, I heard Hitler's speech at the Reichstag. He said the reports that he was planning to attack Poland were an invention of the international press. This was typical of him."

[17] Vgl. die Aussagen von Jonuschat, in WTB 234: „I was still in the Wehrmacht, doing mostly guard duty, but I was often called to do my usual work at the Reichstag while wearing my army uniform. I was able to visit occasionally with my family near Berlin, ..."

[18] Vgl. Mitteilungsblatt der Fachgruppe Verhandlungsstenografen in der Deutschen Stenografenschaft 1941/4, 47.

Verhandlungen des Reichstags. 4. Wahlperiode 1939. Stenographische Berichte 1939–1942, Bd. 460, 117 [http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_n4_bsb00000613_00118.html/10.06.2014].

[20] Heinrich Berger (*29.01.1905 in Cottbus, † 20.07.1944 in Rastenburg), 1926 Stenografenanwärter im Preußischen Landtag, 1932 Abschluss der juristischen Ausbildung, 1940 Einberufung zur Wehrmacht, September 1942 Führerhauptquartier. – L. Krieger, Unsere Toten der letzten 10 Jahre, in: NStPr 1/1 (1953) 18; R. Conrad, Heinrich Berger zum Gedächtnis. Zum 20. Juli 1944, in: NStPr 2/2 (1954) 66–67, sowie W. B[erger], Zum 50. Todestag von Heinrich Berger, in: NStPr 43/4 (1994) 140 f.

[21] Vgl. Karl Thöt, Tagebucheintrag vom 8. März 1945: „Ernennung zum Regierungsrat! Krieger und Dr. Peschel sind Oberregierungsrat geworden, Dr. Jonuschat, Dr. Reynitz, Dr. Haagen, Buchholz und ich Regierungsrat. Der Reichsleiter hat zusammen mit Reichsminister Dr. Lammers dem Führer selbst eine entsprechende Vorlage gemacht und der Führer persönlich hat unsere Ernennung vollzogen. Damit hat ein – man kann sagen – zwanzigjähriger Kampf um diese äußere Anerkennung unserer Arbeit seinen befriedigenden Abschluß gefunden. Der Reichsfinanzminister wollte das nicht tun, während es in allen anderen Parlamenten der Fall war; im Reichstag wollte er es nicht haben."

[22] Dass die Ernennung der Reichstagsstenografen zu Regierungsräten im Dezember 1944 erfolgte, geht aus entsprechenden Würdigungen und Nachrufen auf diese in der NStPr hervor. Ludwig Krieger bezeugt in einem Brief an Helmut Heiber, IfZ ZS 1919, S. 9, „daß die Änderung der Amtsbezeichnung ‚Reichstagsstenograph' in ‚Regierungsrat' damals gleichzeitig für die nicht zum Führerhauptquartier gehörenden Reichstagsstenographen verfügt wurde."

[23] Vgl. beispielsweise Karl Thöt, In memoriam Ludwig Krieger, in: NStPr 22/3 (1974) 64: „mit Wirkung von 1. April 1944 erfolgte seine Einweisung in die Planstelle des Direktors des Stenographenbüros unter Verleihung der Amtsbezeichnung ‚Oberregierungsrat'".

[24] Gerhard Hahn, Die Reichstagsbibliothek zu Berlin – ein Spiegel deutscher Geschichte, Düsseldorf 1997, S. 441, 563 f.