VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 1 (1953), Heft 3, S. 85 – 87

Auf eigenartige Weise ist das Land Nordrhein-Westfalen entstanden: lediglich durch die Mitteilung des damaligen Oberbefehlshabers der britischen Zone auf einer Pressekonferenz in Berlin. Erst fünf Wochen später wurde dieses neu entstandene Staatsgebilde legitimiert. Es besteht aus den beiden Provinzen Nordrhein und Westfalen. Nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen und der Auflösung der deutschen Verwaltungen hatten sich unter dem Befehl der Alliierten überall schnell neue, den örtlichen Notwendigkeiten entsprechende Verwaltungsorganisationen gebildet. Im Rheinland wurde zunächst aus der früheren Rheinprovinz, dem Saarland, der Rheinpfalz und Rheinhessen der „Rheinprovinz-Militär-Distrikt“ gebildet, zu dessen Oberpräsidenten am 4. Mai 1945 der Reichsminister a. D. Dr. Hans Fuchs ernannt wurde. Von diesem Rheinprovinz-Militär-Distrikt blieben nach der Bildung der vier Besatzungszonen lediglich die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln unter britischer Verwaltung. Sie wurden durch die Anordnung der Militärregierung vom 20. Januar 1945 zur Nordrhein-Provinz zusammengefaßt und am 2. Oktober 1945 einer Provinzialregierung unter der Leitung des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf, Dr. Dr. h. c. Robert Lehr, unterstellt. Sitz der Provinzialregierung war Düsseldorf. Für den ungeteilten Bereich der ehemaligen Provinz Westfalen beauftragte die britische Militärregierung am 5. Juli 1945 den früheren Regierungspräsidenten Dr. Rudolf Amelunxen mit der Bildung einer Provinzialregierung mit dem Sitz in Münster.

Als Vorläufer einer für später beabsichtigten Volksvertretung wurden für beide Provinzen „Provinzialräte“ mit beratender Funktion geschaffen, deren Mitglieder von der Militärregierung berufen wurden. Der „nichtexekutive Provinzialrat der Nordrhein-Provinz“ trat am 14. Dezember 1945 in Düsseldorf zu seiner ersten Sitzung zusammen. Er bestand bei seiner Konstituierung aus 23 Mitgliedern, später aus 41, schließlich aus 56 Mitgliedern, die von den politischen Parteien, aus den Kreisen der Landwirtschaft, der Verwaltung und des kulturellen Lebens vorgeschlagen worden waren; die vorgesehene weitere Erhöhung der Mitgliederzahl zur Angleichung an Westfalen kam infolge der Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr zustande. Die letzte Sitzung des Provinzialrats fand am 21. Juni 1946 unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten Dr. Dr. h. c. Robert Lehr statt. Die stenographische Aufnahme seiner Beratungen wurde durch den früheren Leiter des Aufnahmebüros der Düsseldorfer Tageszeitung „Der Mittag“ Willy Krings besorgt, der nach dem Zusammenbruch eine Art eigenen Rundfunkpressedienstes für interessierte Kreise aufgezogen hatte. Der „beratende westfälische Provinzialrat" trat nur einmal, und zwar am 30. April 1946, unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten Dr. Rudolf Amelunxen in Münster zusammen. Er bestand aus 100 Mitgliedern, die den politischen Parteien entnommen waren. Die in dieser Sitzung gebildeten Ausschüsse hielten jedoch eine Reihe von Sitzungen ab. Die stenographische Aufnahme dieser Beratungen führten der Stenograph des ehemaligen westfälischen Provinziallandtags, Karl Mohs, der damals Rundfunkstenograph bei der Pressestelle des Oberpräsidenten in Münster war, und der ehemalige Stenograph beim DNB in Görlitz Heinrich Mauermann aus.

Am 18. Juli 1946 gab der damalige britische Oberbefehlshaber, Luftmarschall Sir W. Sholto Douglas, in einer Pressekonferenz in Berlin den Zusammenschluß der beiden Provinzen zum Land Nordrhein-Westfalen bekannt. Diese Maßnahme wurde am 23. August 1946 durch die Anordnung Nr. 46 der Besatzungsmacht über die „Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland — britisches Kontrollgebiet - Nr. 13 S. 305) legalisiert und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 über die „Auflösung des Staates Preußen" (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Nr. 14 S. 262) bestätigt. Der Regional Commissioner der Nordrhein-Provinz W. Asbury wurde Gouverneur des neu gebildeten Landes und gab am 27. Juli die am 24. Juli 1946 erfolgte Ernennung des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Dr. Rudolf Amelunxen zum Ministerpräsidenten des neuen Landes bekannt. Das von ihm gebildete erste Kabinett setzte sich aus Angehörigen der SPD, der FDP, des Zentrums und der KPD sowie Parteilosen zusammen und wurde am 27. August 1946 von der Militärregierung bestätigt.

Auf Anordnung der Militärregierung vom 29. August 1946 wurden die Vorbereitungen für die Bildung eines Landtags für Nordrhein-Westfalen getroffen. Auf Vorschlag der Parteien ernannte die Militärregierung aus beiden Provinzen je 100 Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Landtags. Dieser erste sogenannte ernannte Landtag wurde am 2. Oktober 1946 durch den britischen Oberbefehlshaber in Gegenwart zahlreicher geladener Gäste der Kirchen, der Verwaltung, der Wirtschaft und des kulturellen Lebens im Düsseldorfer Opernhaus feierlich eröffnet. Den Abschluß der konstituierenden Sitzung bildeten die Regierungserklärung, die Vorstellung des Kabinetts, die Stellungnahme der Fraktionen zur Regierungserklärung sowie die Einsetzung von Fachausschüssen. Am 12. November 1946 gab sich der Landtag eine vorläufige Geschäftsordnung. Präsident wurde der SPD-Abgeordnete Ernst Gnoß.

Die Ergebnisse der Wahlen zu den Vertretungen der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter vom 15. September 1946 und zu den Vertretungen der Stadt- und Landkreise vom 13. Oktober 1946 zeigten gegenüber der auf Schätzung beruhenden politischen Zusammensetzung des Landtags ein erheblich anderes Stimmenverhältnis und veranlaßten die Militärregierung, durch die Anordnung vom 29. September 1946 den ernannten Landtag umzubilden. Am 19. Dezember 1946 hielt er seine erste Sitzung in folgender Zusammensetzung ab:

CDU 92 Mitglieder, bisher auf Grund einer Schätzung 66
SPD 66 Mitglieder, bisher auf Grund einer Schätzung 71
KPD 19 Mitglieder, bisher auf Grund einer Schätzung 34
ZENTRUM 12 Mitglieder, bisher auf Grund einer Schätzung 18
FDP 9 Mitglieder, bisher auf Grund einer Schätzung 9
Parteilose 2 Mitglieder, bisher auf Grund einer Schätzung 2

Nach altem Brauch, der meines Wissens nur einmal durchbrochen worden war, stellte die CDU als stärkste Fraktion den Präsidenten. Die Wahl fiel auf den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Robert Lehr. Infolge Einbeziehung des Landes Lippe-Detmold in das Land Nordrhein-Westfalen durch die Anordnung Nr. 77 vom 21. Januar 1947 (Amtsblatt Nr. 16 S. 411) traten vier weitere Abgeordnete, je zwei von der CDU und der SPD, in den Landtag ein.

Durch die Verordnung der Militärregierung Nr. 57 (Amtsblatt der Militärregierung Nr. 15 S. 340) wurde dem Landtag die gesetzgebende Gewalt übertragen. Eine der Hauptaufgaben des ernannten Landtags war die Schaffung eines Landeswahlgesetzes. Es wurde am 5. März 1947 verabschiedet. Die Legislaturperiode dieses Landtags endete mit den Wahlen vom 20. April 1947.

Der erste gewählte Landtag wurde am 19. Mai 1947 eröffnet und wählte den CDU-Abgeordneten Josef Gockeln zum Präsidenten.

Als Stenographen wurden die beiden Stenographen des westfälischen Provinzialrats Karl Mohs, welcher die Leitung übernahm, und Heinrich Mauermann, sowie der Stenograph des nordrheinischen Provinzialrats Willy Krings als Tarifangestellte übernommen. Bei Bedarf, insbesondere bei Plenarsitzungen, wurde eine Reihe freier Stenographen herangezogen. Sämtliche Beratungen, auch die der Ausschüsse, wurden wörtlich aufgenommen und von einem dem Landtag angegliederten Übersetzungsbüro ins Englische übertragen.

Am 1. Mai 1949 wurde Dr. jur. Kurt Haagen (früher Preußischer Landtag, dann Reichstag) mit dem Ausbau des Stenographischen Dienstes beauftragt. In der Folgezeit wurden als Stenographen eingestellt: Dr. jur. Josef Kübel (Reichstag), der jedoch bald wieder ausschied und in den Dienst des Bundesrats übertrat, Werner Habedank (Stadtstenograph in Kassel), Hans Müller als Anwärter, Dr. phil. Rolf Conrad (Preußischer Landtag, dann Reichstag) als Vertreter des Leiters, Walter Dobermann (Landtag Schwerin), stud. rer. pol. Ernst Adolf Rupprecht als Anwärter, Karl-Heinz Rusicke (DNB in Danzig) und Paul Tunnat vom Nachrichtenbüro der „Welt“ in Essen.

Zu den Plenarsitzungen werden bei Bedarf Stenographen von anderen Parlamenten und freiberuflich tätige Verhandlungsstenographen herangezogen.