VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 54/6 (2006)

Einer der ältesten stenografischen Dienste eines Nationalparlaments - der Servizio Stenografia des italienischen Parlaments (Camera dei Deputati) wurde schon 1848 gegründet - geht zurzeit den wohl größten Umbruch seiner Geschichte an. Mit dem Verschwinden der Stenografie aus dem öffentlichen Leben in Italien wurde die Rekrutierung neuer Stenografen immer schwieriger. Gefordert wurden von den Anwärtern bisher ein abgeschlossenes Studium der Rechts-, Politik- oder Gesellschaftswissenschaften und angemessene selbst erworbene stenografische Fähigkeiten. Bei den öffentlich ausgeschriebenen Auswahlprüfungen mussten sich alle Bewerber fünf Prüfungsteilen unterziehen: Zum einen wurden allgemeine geschichtliche, juristische und politische Kenntnisse abgefragt, zum anderen wurden stenografische Fähigkeiten getestet. Erwartet wurde hier eine Leistung von 150 Wörtern pro Minute. Da die italienische Sprache kaum Wortzusammensetzungen kennt, entspricht das ungefähr 300 Silben. Beim letztmalig 1998 durchgeführten Auswahlverfahren konnten trotz großzügiger Auslegung der stenografischen Anforderungen und einer Teilnehmerzahl von über 300 Personen nur sieben von acht Stellen besetzt werden.

Da es aufgrund der zentralstaatlichen Struktur der Italienischen Republik - erst in den letzten Jahren wurden in Italien Regionalparlamente eingerichtet - neben der Camera dei Deputati nur noch den Stenografischen Dienst der Zweiten Kammer, des Senats, gibt, der allerdings schon seit Jahrzehnten auf die Maschinenstenografie - hier wurde mit der Stenografiermaschine „Michela" ein extra auf die italienische Sprache zugeschnittenes Arbeitsgerät geschaffen, das in seiner neuesten Variante auch über Schnittstellen zu Computersystemen verfügt - und neuerdings verstärkt auf Spracherkennungsprogramme setzt, war nicht mehr damit zu rechnen, dass es in Zukunft noch genügend Personen geben wird, die die Anpassung der Gabelsberger'schen Stenografie an die italienische Sprache so umfassend erlernen, dass man sie im parlamentarischen Bereich einsetzen kann.

So entschloss man sich im Jahre 2002 zu einer grundlegenden Neustrukturierung des Stenografischen Dienstes. Dabei sollte nicht nur dem Mangel an Nachwuchs, sondern auch der Favorisierung des analytischen Plenarprotokolls, das seit Mitte der 90er-Jahre erstellt wurde, durch die Abgeordneten und die Öffentlichkeit Rechnung getragen werden. Die Erfassung des gesprochenen Wortes überlässt man nun 15 „documentaristi", von denen weder eine Hochschulbildung noch stenografische Fähigkeiten erwartet werden und die dementsprechend nicht mehr dem höheren Dienst angehören. Sie sitzen, wie früher die Stenografen, jeweils fünf Minuten im Plenum (reguläre Tagungszeiten: 9 - 13 Uhr, 17 - 21.30 Uhr), notieren hier auf bereitgestellten Laptops aber nur noch Rednernamen, Zurufe und evtl. Abstimmungsergebnisse. Sie diktieren anschließend die als Tondatei aufgenommenen Reden in ein Spracherkennungssystem. Begleitet werden sie von einem Stenografen, der eine Stunde im Plenum verbleibt und später für die richtige Einordnung bzw. Ergänzung von Zurufen und anderen sitzungsbegleitenden Bemerkungen sorgt. Die so gefertigten Niederschriften werden nunmehr von vier statt früher zwei erfahrenen Stenografen (revisori), soweit es eben geht, stilistisch und formal bearbeitet und in der Druckerei gedruckt. Die Druckfahnen gehen dann an den Redner zur Wahrnehmung des Rednerkorrekturrechtes und werden schließlich von einem Oberrevisor (superrevisore) endgültig zum Druck freigegeben und ins Internet gestellt.

Parallel hierzu wird im Büro des Leiters des Dienstes (capo servizio) mithilfe von drei weiteren Stenografen ein Kurzprotokoll erstellt, das nur den Ablauf, wichtige Bemerkungen des Präsidenten oder der Minister und Abstimmungsergebnisse umfasst. Außerdem wird von vier (vor 2002: sieben) Stenografen (sommaristi), von denen jeweils einer für circa eine Stunde im Plenum sitzt, ein analytisches Protokoll verfasst. Hier wird seit kurzem mit einem automatischen Zeichenerkennungssystem (sistema di riconoscimento dei segni stenografici) gearbeitet; das heißt, die aus der stenografischen Mitschrift extrahierten wichtigen Inhalte werden wiederum stenografisch auf einem elektronischen Pad, das an einen Computer angeschlossen ist, erfasst und dann auf dem Bildschirm als fast druckreifer Text ausgegeben.

Auch bei der Erstellung von Protokollen der Ausschüsse des Abge­ordnetenhauses hat es starke Änderungen gegeben. Während vor 2002 die Sitzungen aller Ausschüsse mit gesetzgeberischen Voll­machten sowie die vom Präsidenten ernannten Ausschüsse ‑ Ge­schäftsordnungsausschuss, Gesetzgebungsausschuss, Wahlaus­schuss, Immunitätsausschuss ‑, alle Untersuchungsausschüsse und alle Anhörungen bis auf diejenigen, die sich mit Themen beschäf­tigten, die später noch in der parlamentarischen Versammlung be­raten wurden, aufgenommen worden waren, liegt die Protokollie­rung nun ganz in der Verantwortung der Ausschusssekretariate. Der Arbeitsbereich (servizio ufficio) „Ausschüsse" des Stenografi­schen Dienstes besteht nur noch aus fünf Revisoren und vier Stenografen. Er ist allein für die vom Präsidenten ernannten Aus­schüsse und für Untersuchungsausschüsse zuständig.

Die beschriebenen umfangreichen Änderungen hatten natürlich Auswirkungen auf das Personaltableau. Waren bis zur Jahrtausendwende insgesamt 47 Beamte (funzionarii) im höheren Dienst beschäftigt, von denen neben dem Leiter (capo servizio) drei als Arbeitsbereichsleiter (capo ufficio) und neun als Koordinatoren fungierten, so gibt es nun neben den neu hinzugekommenen 15 „documentaristi" noch 28 Beamte im höheren Dienst, von denen sechs als Arbeitsbereichsleiter (Plenum, präsidiale Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, analytisches Protokoll, Ausbildung, Internet) dem Leiter zur Seite stehen. Die meisten der nun nicht mehr als Stenografen benötigten „funzionarii" haben zwischenzeitlich im wissenschaftlichen Dienst oder im Ausschussdienst der Camera dei Deputati neue Aufgaben übernommen.

Als größtes Problem nach mittlerweile vierjähriger Erfahrung mit dem neuen System hat sich allerdings die Arbeitssituation der „documentaristi" herausgestellt, die an Plenartagen die digitale Tonaufnahme unter enormem Zeitdruck, auf sich allein gestellt und damit ohne soziale Kontakte in das Spracherkennungssystem diktieren. Außerdem reicht gerade bei Sitzungen, die besondere Bedeutung haben und viele Zwischenrufe sowie andere Geschehnisse erwarten lassen, eine reine Tonaufzeichnung nicht aus, weswegen die „documentaristi" bisher von einem der verbliebenen Stenografen in den Sitzungssaal begleitet wurden, damit alle Vorkommnisse erfasst und richtig eingeordnet werden konnten.

Große Hoffnungen setzt man beim Stenografischen Dienst der Camera dei Deputati, aber auch beim Stenografischen Dienst des Senates auf die - das wurde auf dem Intersteno-Kongress 2003 in Rom deutlich - sprecherunabhängige Spracherkennung, also die direkte Erfassung und Umwandlung des geprochenen Wortes in geschriebenen Text. Aber selbst wenn diese in naher Zukunft möglich wäre, würde das den Einsatz von geschulten Stenografen nicht überflüssig machen. Zum einen wäre so viel mehr Redaktionsaufwand erforderlich, zum anderen zeigt sich gerade bei der Erfassung von Zurufen, Beifällen etc. und deren richtiger Einordnung die Unersetzbarkeit des Stenogramms.