Mitglied werden
Laut Satzung kann Mitglied des Verbandes kann werden, wer als Parlaments- oder Verhandlungsstenograf tätig ist oder gewesen ist. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und Mitglied im Verband der Parlaments- und Verhandlungsstenografen werden wollen, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, über den der Vorstand entscheidet.
Senden Sie diesen bitte mit den üblichen Angaben und entprechenden Tätigkeitsreferenzen an
oder an den
Verband der Parlaments- und Verhandlungsstenografen e. V.
Postfach 64 02 24
10048 Berlin