Da bei Gerichtsverhandlungen in Deutschland Ton- und Bildaufnahmen untersagt sind, bleibt als einzige Möglichkeit, wenn man den genauen Wortlaut einer Verhandlung dokumentieren möchte, die stenografische Aufnahme. Diese erfolgt in der Regel durch zwei Stenografen, die parallel mitstenografieren. Einige Aspekte dieser Arbeit stellte in jüngerer Vergangenheit unser mittlerweile verstorbener Kollege Josef Hrycyk in seinem Artikel "Auf der Anklagebank: Die stenografische Aufnahme von Gerichtsverhandlungen" in unserer Verbandszeitschrift 2001 dar. Bei Interesse kann dieses Heft gegen eine Kostenerstattung von 2,50 Euro zzgl. Versandkosten gerne zugesandt werden.
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