VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 1 (1953), Heft 2, S. 43 – 47

In Hessen wurde durch Erlaß der Großhessischen Staatsregierung vom 22. November 1945 auf Grund des Staatsgrundgesetzes ein Beratender Landesausschuß eingesetzt. Es gehörten ihm 48 vom Ministerpräsidenten berufene Mitglieder, von jeder Partei 12, an. Er hatte sich in der Hauptsache mit wirtschaftlichen Fragen, vor allem mit Fragen der Ernährung zu befassen. Dieser als „Vorläufer einer künftigen Volksvertretung“ bezeichnete Beratende Landesausschuß war die erste parlamentsähnliche Einrichtung, die nach dem Zusammenbruch im Lande Hessen geschaffen wurde. Als er am 26. Februar 1946 zu seiner ersten Sitzung zusammentrat, stand ihm ein Verhandlungsstenograph nicht zur Verfügung. Es war dem Zufall zu verdanken, daß für die stenographische Aufnahme der Verhandlungen der zweiten Sitzung, die am 28. und 29. März 1946 stattfand, Kollege Rudolf Rößler (Wiesbaden) gewonnen werden konnte, der früher jahrzehntelang bei der „Frankfurter Zeitung“ als Pressestenograph tätig gewesen war. Rößler wurde in das Angestelltenverhältnis übernommen; er hat die stenographische Aufnahme von der zweiten bis zur vierten Sitzung, mit der am 7. Juni 1946 der Beratende Landesausschuß seine Tätigkeit beendete, besorgt; außerdem hat er über eine ganze Reihe von Ausschußsitzungen stenographische Kurzprotokolle angefertigt. Zwar hatte man ihm einen zweiten Mann zur Hilfeleistung beigegeben, der sich als Verhandlungsstenograph bezeichnete, aber dieser sogenannte Verhandlungsstenograph erwies sich als ein glatter Versager. Der Kollege Rößler mußte infolgedessen die gesamte Arbeit allein auf seine Schultern nehmen. Die stenographischen Protokolle des Beratenden Landesausschusses wurden nicht gedruckt; sie liegen im Original im Archiv des Hessischen Landtags.

Erprobte Verhandlungsstenographen waren zu jener Zeit — von dem Ausnahmefall Rößler abgesehen — nicht greifbar. Fast sämtliche Kollegen, die früher beim Reichstag oder bei den Länderparlamenten tätig gewesen waren und ihr Leben über die Kriegsnöte hinaus gerettet hatten, wurden entweder noch im Internierungslager festgehalten, oder sie kamen für eine Anstellung bei den neu entstehenden Parlamenten der neuen Länder der westlichen Zonen nicht in Frage. Die früher bei der Presse tätig gewesenen Kollegen befanden sich in der gleichen Lage. Wiederum war es einem Zufall zu verdanken, daß dem Nachfolger des Beratenden Landesausschusses, der Verfassungberatenden Landesversammlung, neben dem Kollegen Rößler ein zweiter Verhandlungsstenograph in der Person des Unterzeichneten zur Verfügung stand, der im Mai 1946 unfreiwillig sein Heimatland Thüringen hatte verlassen müssen und der neben der praktischen Erfahrung, die er sich vor 1933 als Landtagsstenograph beim Landtag von Thüringen hatte erwerben können, auch über ausreichende Kenntnisse bezüglich der technischen Dinge — Gestaltung der Drucksachen usw. — verfügte, die für das junge hessische Parlament dank der Aufgeschlossenheit des Landtagsdirektors Geschwind in einer erfreulichen Gemeinschaftsarbeit mit der Leitung des Stenographischen Dienstes genützt wurden. Die Verfassungberatende Landesversammlung, vom Volke gewählt am 30. Juni 1946, trat am 15. Juli 1946 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Es gehörten ihr 90 Abgeordnete an (38 SPD, 28 CDU, 14 LDP, 10 KPD). Die Beratungen standen von Anfang an sehr stark unter Zeitnot; denn von der amerikanischen Militärregierung war verlangt worden, die Verfassung des Landes Hessen müsse spätestens am 30. Oktober 1946 beschlossen sein. Es fanden insgesamt sechs Plenarsitzungen statt. In der Sitzung am 29. Oktober 1946, mit der die Tätigkeit der Verfassungberatenden Landesversammlung endete, wurde der Entwurf einer Verfassung für das Land Hessen verabschiedet. Die Hauptarbeit war in den von der Verfassungberatenden Landesversammlung eingesetzten Verfassungsausschuß, der noch einen sog. Siebenerausschuß einsetzte, verlagert worden. In 18 Sitzungen des Verfassungsausschusses und 5 Sitzungen des Siebenerausschusses wurde über die verschiedenen Verfassungsentwürfe - einer dieser Entwürfe war von dem von der Landesregierung eingesetzten Vorbereitenden Verfassungsausschuß erarbeitet worden — beraten.

Über die Plenarsitzungen wurden stenographische Berichte angefertigt, über die Sitzungen des Verfassungsausschusses und des Siebenerausschusses stenographische Protokolle, die aber, durchgehends in direkter Rede, im großen und ganzen stenographischen Berichten gleichkamen. Diese sehr umfängliche Tätigkeit mußte von zwei Stenographen, dem Kollegen Rößler und dem Unterzeichneten, bewältigt werden, die in den Plenarsitzungen im Turnus arbeiteten, in den Sitzungen der Ausschüsse aber jeweils auf sich allein gestellt waren. Die stenographischen Berichte über die Sitzungen des Plenums wurden alsbald in der vor 1933 üblichen Form und Ausgestaltung gedruckt der Öffentlichkeit übergeben. Über die Frage, wie es mit der Veröffentlichung der stenographischen Protokolle über die Verhandlungen des Verfassungsausschusses zu halten sei, war fürs erste eine Einigung nicht zu erzielen. Es wurde schließlich, nachdem der erste Hessische Landtag längst seine Arbeiten aufgenommen hatte, eine Kommission eingesetzt, bestehend aus vier Abgeordneten, die früher der Verfassungberatenden Landesversammlung angehört hatten; ihr wurde die Aufgabe gestellt, aus den stenographischen Protokollen einen Extrakt herauszuziehen, der dann gedruckt und veröffentlicht werden sollte. Dem Zusammentreten und dem Arbeiten dieser viergliedrigen Kommission aber stellten sich Schwierigkeiten entgegen, die für längere Zeit nicht zu beheben waren. Schließlich einigte man sich darauf, daß ein Mitglied dieser Kommission die Arbeit allein leisten sollte. Denn die Drucklegung der Protokolle über die Verhandlungen des Verfassungsausschusses war je länger je mehr dringlich geworden, weil die Anforderungen der Behörden usw. sich mehr und mehr häuften. Auf das Herausziehen eines Extrakts wurde schließlich, weil arbeitsmäßig nicht zu bewältigen, verzichtet. Im August 1948 wurden die Protokolle im Wortlaut — unter Streichung von geschäftsordnungsmäßigen Bemerkungen usw. - gedruckt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie füllen einen stattlichen Band von 294 Druckseiten.

Am 1. Dezember 1946 wurde der erste Hessische Landtag gewählt, dem 90 Abgeordnete angehörten (38 SPD, 28 CDU, 14 LDP, 10 KPD). Er trat am 19. Dezember 1946 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Bis zum Ablauf der vierjährigen Legislaturperiode hat er 91 Plenarsitzungen abgehalten. Die ersten Sitzungen wurden noch von den beiden Kollegen Rößler und Froherz allein aufgenommen. Versuche, zusätzlich wenigstens aushilfsweise einen dritten Mann heranzuziehen, scheiterten; leistungsfähige Stenographen waren auch zu jener Zeit noch nicht greifbar. Erst am 15. März 1947 war es möglich, den Kollegen Albert Stricker (Frankfurt/M.), der seit 1924 als Pressestenograph tätig gewesen war, als Landtagsstenographen in das Angestelltenverhältnis zu übernehmen. Die vierte im Haushaltplan vorgesehene Stelle konnte mangels geeigneter Anwärter erst am 15. April 1948 besetzt werden; sie wurde dem früheren Pressestenographen Walter Hennemann (Wiesbaden) übertragen.

Der zweite Hessische Landtag, der am 7. Dezember 1950 zu seiner ersten Sitzung zusammentrat, zählt nur noch 80 Abgeordnete (47 SPD, 13 FDP, 12 CDU, 8 BHE). Bis jetzt hat er 44 Sitzungen abgehalten.

Am 31. März 1950 schied Kollege Rößler wegen Erreichung der Altersgrenze aus dem Dienst. Einen geeigneten Ersatz für ihn zu finden, war nicht leicht. Erst am 15. März 1951 glückte es, in dem früheren Pressestenographen Adam Heißer einen Kollegen zu gewinnen, der schnell in das ihm zunächst fremde Aufgabengebiet hineinwuchs und den Anforderungen, die an einen Parlamentsstenographen gestellt werden müssen, im vollen Umfange genügt. Nachdem der Unterzeichnete mit dem 31. Dezember 1951 in den Ruhestand getreten und dem Kollegen Stricker die Leitung des Stenographischen Dienstes übertragen worden war, mußte eine jüngere Nachwuchskraft gewonnen werden. In der Person des Kollegen Willi Rosenke — auch er war vorher als Pressestenograph tätig —, der am 1. Mai 1952 zunächst zur probeweisen Dienstleistung eingestellt wurde, fand sich der gesuchte Ersatz; er hat die in ihn gesetzten Erwartungen nach jeder Richtung hin erfüllt.

Gegenüber der Zeit vor 1933 ist nach 1945, was die Arbeitsweise der Parlamente anlangt, ein tiefgreifender Wandel eingetreten. Früher traten die Länderparlamente zu Sessionen zusammen, die sich über Wochen bis zu Monaten erstreckten. In der Regel tagte an den Vormittagen das Plenum, während für die Ausschüsse die Nachmittage freigehalten wurden. Die Abgeordneten blieben längere Zeit am Tagungsort zusammen; es stand den Berichterstattern genügend Zeit zur Verfügung, die Berichte über die Sitzungen der Ausschüsse anzufertigen. Die Landtagsstenographen waren mit der stenographischen Aufnahme und Übertragung der Plenarsitzungen mehr als „ausgelastet“; sie mußten fast jeden Tag bis in die späten Abend- und Nachtstunden arbeiten. Früher gab es auch keine möglichst kurz bemessene Redezeit. Unter den veränderten Verhältnissen tritt der Hessische Landtag regelmäßig alle zwei Wochen für einen, vielleicht auch einmal für zwei Tage zu einer Plenarsitzung zusammen. In der dazwischen liegenden Zeit sind je nach Bedarf die einzelnen Ausschüsse tätig. Es stellte sich bald die Notwendigkeit heraus, über die Verhandlungen der Ausschüsse durch die Landtagsstenographen sog. Kurzprotokolle anfertigen zu lassen, die den Berichterstattern die Möglichkeit boten, den mündlichen Bericht im Plenum genügend zu untermauern und in den Fällen, in denen schriftliche Berichterstattung nach der Geschäftsordnung vorgeschrieben ist oder verlangt werden kann, ihren schriftlichen Bericht, der damit Eingang in die Landtagsdrucksachen findet, entsprechend zu gestalten. Der weitaus größte Teil der Arbeitskraft des Landtagsstenographen wird unter den veränderten Verhältnissen durch das Protokollieren der Verhandlungen der Ausschüsse beansprucht. Um einen fließenden Fortgang der Geschäfte innerhalb der Verwaltung zu gewährleisten, ist man bald dazu übergegangen, den protokollierenden Landtagsstenographen zum „Schriftführer“ des Ausschusses zu bestellen, der die vom Ausschuß gefaßten Beschlüsse zusammenzustellen und sie zusammen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses zu beurkunden hat. Das ist in der vom 1. Oktober 1952 an gültigen neuen Geschäftsordnung besonders niedergelegt. Es heißt in § 27 Abs. 2:

Zum Schriftführer kann ein Beamter oder Angestellter des Landtags bestimmt werden.

Darüber hinaus hat der Stenographische Dienst gern die Aufgabe übernommen, sowohl die Korrekturfahnen der Stenographischen Berichte über die Sitzungen des Plenums als auch die Korrekturabzüge der Ausschußberichte, der Regierungsvorlagen, der Anträge usw. zu überprüfen. Damit ist die einheitliche Gestaltung sämtlicher Landtagsdrucksachen gewährleistet. Eine wesentliche Aufgabe des Stenographischen Dienstes war es, von vornherein eine einheitliche Terminologie, eine zutreffende Gestaltung der Überschriften, der Eingangsformeln und der Empfehlungen der Regierungsvorlagen wie der Ausschußberichte durchzusetzen. Dank der Aufgeschlossenheit des Landtagsdirektors ist es mit der Zeit gelungen, die anfangs etwas chaotisch anmutenden Drucksachen so zu gestalten, wie das auf Grund der von dem Verfasser dieser Zeilen mitgebrachten Erfahrungen, die bei anderen nicht vorausgesetzt werden konnten, von Anfang an erstrebt wurde.

Was aber die ureigenste Aufgabe der Parlamentsstenographen anlangt, die sinn- und sprachgerechte Wiedergabe der im Plenum gehaltenen Reden, so ist vom ersten Tage an der allergrößte Wert auf die „Arbeit am Wortlaut“ gelegt worden, darauf, die Reden lesbar zu gestalten, sie von schiefen Satzbildern, von grammatischen Unrichtigkeiten usw. zu reinigen. Der langjährige Parlamentsstenograph und Leiter des Stenographischen Dienstes in der französischen Kammer, Prévost, hat in seinem „Handbuch zur Stenographie“, erschienen 1866, eine geradezu klassisch anmutende Formulierung für die „Arbeit am Wortlaut“ gefunden; er bezeichnete die wortwörtliche Übertragung einer Rede als „Verrat am Redner" und sagte, eine unerbittlich genaue Übertragung des Stenogramms würde nicht mehr die Wiedergabe einer Rede sein, sondern deren Karikatur. Beim Hessischen Landtag hat es niemand gegeben, der den Landtagsstenographen in dieser Frage Schranken gesetzt hätte. Auch in dieser so außerordentlich wichtigen Frage zeigte der Direktor beim Hessischen Landtag eine rühmenswerte Aufgeschlossenheit. Nicht minder trifft das auf die neu in den Stenographischen Dienst beim Parlament eingestellten Kollegen zu, die gern und willig die Hinweise aufgegriffen und immer strebend sich bemüht haben, schon beim Abdiktieren des Stenogramms die Reden zu glätten und sie sprachgerecht zu gestalten. Und wenn es nicht zu vermeiden ist, daß die Hauptarbeit bei der redaktionellen Überarbeitung der Reden dem Revisor bzw. dem Leiter des Stenographen- Büros zufällt, so mag mir noch folgende Bemerkung gestattet sein. Ich betrachte als den schönsten Erfolg meiner Bemühungen, daß an meinen Platz ein Kollege getreten ist, der weitestgehend von Anfang an alle Anregungen aus freiem Willen aufgenommen hat und von dem ich sicher sein kann, daß er die „Arbeit am Wortlaut“ im Sinne der Praktiker mit längerer parlamentarischer Erfahrung weiterführen wird. Noch immer haben die Stenographen von den Rednern Worte der Anerkennung hören können dafür, daß dem gesprochenen Wort in der Übertragung bzw. im Druck eine einwandfreie Form gegeben wurde. So heißt es z. B. in der Zuschrift eines Abgeordneten an das Stenographische Büro des Hessischen Landtags aus den letzten Tagen:

Ich darf bei dieser Gelegenheit meiner angenehmen Verwunderung darüber Ausdruck geben, mit welcher Meisterschaft und Souveränität die Stenographen des Hessischen Landtags eine so lebhafte, mit so viel Zwischenrufen, „Heiterkeit“, Unruhe durchsetzte Debatte mit allen shakespearischen, ringelnazistischen und sonstigen Ungewöhnlichkeiten festzuhalten vermögen, ohne daß irgendwelche verbalen Irrtümer vorkommen.