VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 2 (1954), Heft 4, S. 155 – 159

Der 8. Mai 1945 brachte mit der bedingungslosen Kapitulation wie im Reich und in den bisherigen Ländern auch in Schleswig-Holstein das Erlöschen jeder deutschen Regierungsgewalt, an deren Stelle die Militärregierungen der einzelnen Zonen mit der Spitze des sogenannten Kontrollrats der alliierten Mächte traten. Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister usw. hatten im wesentlichen nur die Befehle der örtlichen Militärregierungen auszuführen und mußten im übrigen mehr oder weniger improvisieren. Die staatsrechtlich absolut ungeklärte Konstruktion des Landes währte bis zum 28. August 1946. An diesem Tage wurde Schleswig-Holstein durch eine Anordnung der damaligen britischen Militärregierung ein selbständiges Land der britischen Zone Deutschlands mit eigener Regierung und eigenem Parlament.

Schon 1945 führte das Bedürfnis nach einer gegenseitigen Fühlungnahme und Aussprache zwischen den Landräten und Oberbürgermeistern zur Einberufung einer ersten Landrätekonferenz, an der der damalige britische Oberst und spätere Brigadier Henderson als Militärgouverneur Schleswig- Holsteins teilnahm. Den Vorsitz führte der damals amtierende Oberpräsident Dr. Hoevermann. Nach einigen weiteren Zusammenkünften erschien im Februar 1946 — neun Monate nach Beginn der Besetzung — in Schleswig- Holstein folgende Notiz in der Presse:

Am Dienstag, dem 26. Februar, 11 Uhr, wird der Herr Kommandeur des 8. britischen Korps im Neuen Stadttheater in Kiel den neuernannten schleswig-holsteinischen Provinziallandtag eröffnen. Ein weiterer wesentlicher Schritt beim Aufbau der neuen deutschen Selbstverwaltung wird damit getan. Eine Vertretungskörperschaft für den Gesamtbereich Schleswig-Holsteins mit weitgehenden Aufgaben und Befugnissen wird ihre Arbeit aufnehmen können. Die Anwesenheit des höchsten Repräsentanten der britischen Besatzungsmacht in diesem Bereich hebt die Bedeutung dieser Stunde hervor. Nach der Eröffnung des Provinziallandtages wird sein Vorsitzender Oberpräsident Theodor Steltzer über die Verwaltungsarbeit der zurückliegenden Monate und die Zukunftsaufgaben der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung sprechen.

Der neue Landtag — die Bezeichnung „Provinziallandtag“ wurde bald fallengelassen — war keine gewählte Körperschaft. Die Abgeordneten dieses Landtages wurden entsprechend der damaligen politischen Situation von der britischen Militärregierung ernannt, wobei ein Querschnitt durch alle Bevölkerungskreise Schleswig-Holsteins angestrebt wurde. Die zunächst 60, dann 69 Mitglieder umfassende Vertretungskörperschaft setzte sich aus Vertretern der 21 Stadt- und Landkreise, der politischen Parteien und Gewerkschaften, der politisch interessierten Frauen und aus Persönlichkeiten zusammen, die auf religiösem Gebiet, in der Jugenderziehung und in der freien Wirtschaft tätig waren. Auch der Tatsache, daß sich die Struktur der schleswig- holsteinischen Bevölkerung durch den gewaltigen Flüchtlingszustrom entscheidend verändert hatte, wurde durch Ernennung einer Anzahl Abgeordneter aus Kreisen der Flüchtlinge Rechnung getragen. Der Landtag setzte sich wie folgt zusammen:

SPD CDU Parteilose KPD FDP DKP
24 18 18 6 2 1

 

In der Zeit vom 26. Februar 1946 bis zum 13. September 1946 trat der „Erste Schleswig-Holsteinische Landtag“ insgesamt neunmal zusammen. Als Präsident fungierte der Abgeordnete Dr. Paul Husfeldt (CDU). In seiner dritten Tagung am 11. April 1946 bildete der Landtag aus seiner Mitte heraus ein Kabinett, dessen Chef der damalige Oberpräsident Steltzer (CDU) wurde. Er führte zunächst den Titel „Landespräsident", später die endgültige Bezeichnung „Ministerpräsident".

Zu der Eröffnungssitzung im Februar 1946 waren keine Stenographen hinzugezogen worden. Es wurde lediglich von einem höheren Beamten eine Niederschrift in Form eines Kurzprotokolls angefertigt. Zur stenographischen Aufnahme der folgenden Sitzungen wurde als Honorarstenograph der Hamburger Kammerstenograph Erich Senz herangezogen, der 1933 bereits die Verhandlungen des Schleswig-Holsteinischen Provinziallandtages stenographiert hatte.

Der Zweite Schleswig-Holsteinische Landtag, der zu seiner ersten Sitzung am 2. Dezember 1946 zusammentrat, setzte sich aus gewählten und aus ernannten Abgeordneten zusammen (insgesamt 60). Die Vertreter der Kreise des Landes wurden von der Kreisbevölkerung gewählt, während die übrigen Mitglieder ernannt wurden. Zum Präsidenten dieses Landtages, der bis zum 10. April 1947 siebenmal zusammentrat, wurde der Abgeordnete Karl Ratz (SPD) einstimmig gewählt. Das Parlament zeigte folgende Zusammensetzung:

SPD CDU FDP SSW KPD DKP
25 23 4 4 3 1

 

Dem in der Eröffnungstagung vorgestellten Kabinett stand abermals Ministerpräsident Steltzer (CDU) vor. Dieses Kabinett bestand je zur Hälfte aus Vertretern der CDU und der SPD.

Im Februar 1947 trat an die Stelle des Kollegen Senz der Hamburger Verhandlungs- und Pressestenograph Willy Kühnel, der gemeinsam mit der Stenographin Frau Gertrud Rogge (Wirtschaftsministerium Kiel) als Vertragsstenograph die stenographische Aufnahme der Verhandlungen des Landtages besorgte.

Am 20. April 1947 trat die Bevölkerung Schleswig-Holsteins zur Wahlurne, um zum ersten Male in der Geschichte des Landes einen Landtag frei zu wählen. Dieser Landtag, der 70 Abgeordnete zählte, setzte sich wie folgt zusammen:

SPD CDU SSW Parteilose
43 21 6 0

 

Zum Präsidenten dieses Dritten Schleswig-Holsteinischen Landtages wurde wiederum der Abgeordnete Karl Ratz (SPD) gewählt. Der Landtag trat bis zum 30. Mai 1950 insgesamt fünfunddreißigmal zusammen und leistete während dieser Zeit im Plenum und in seinen rund 15 Ausschüssen ein ungewöhnliches Maß an Arbeit. Als Ministerpräsident amtierte zunächst Lüdemann (SPD); an seine Stelle trat im August 1949 der bisherige Landesminister Diekmann (SPD).

Im Sommer 1947 stellte der Schleswig-Holsteinische Landtag zum ersten Male zwei Stenographen im Angestelltenverhältnis fest an. Es waren dies die Stenographen Paul Döring und Kurt Stenzel. Ihnen fiel nicht nur die Aufgabe zu, die Verhandlungen des Plenums stenographisch aufzunehmen; sie standen auch vor der Aufgabe, die bis dahin nur als Schreibmaschinenmanuskript angefertigten stenographischen Niederschriften aller Landtagssitzungen seit 1946 zu bearbeiten, nachdem beschlossen worden war, die Berichte nachträglich in gedruckter Form erscheinen zu lassen. Der starke Arbeitsanfall zwang im Jahre 1949 zur Einstellung eines dritten Stenographen. Die Kollegin Frau Gertrud Rogge trat vom Wirtschaftsministerium als Landtagsstenographin zum Schleswig-Holsteinischen Landtag über.

Während der Legislaturperiode des Dritten Schleswig-Holsteinischen Landtages wurden die Protokolle der Ausschußsitzungen noch von Beamten der einzelnen Fachministerien angefertigt; die Stenographen des Schleswig-Holsteinischen Landtages hatten mit der Ausschußarbeit nichts zu tun. Um auch auf diesem Gebiete eine saubere Trennung zwischen Exekutive und Legislative durchzuführen und die Protokolle unabhängig von der Exekutive durch die Legislative erstellen zu lassen, wurde in § 22 der Geschäftsordnung des Landtages vom 31. März 1950 festgelegt, daß als ständige Protokollführer in den Landtagsausschüssen die Landtagsstenographen wirken. Diese der Übung in den meisten Länderparlamenten entsprechende Neuregelung sollte mit Beginn der Legislaturperiode des im Sommer 1950 zu wählenden Vierten Schleswig-Holsteinischen Landtages wirksam werden. Gleichzeitig wurde vorgesehen, von diesem Zeitpunkt an einen echten Stenographischen Dienst aufzubauen. Zu dessen Leiter wurde nach Schaffung einer entsprechenden Planstelle am 30. April 1950 der Hamburger Kollege Willy Kühnel berufen, dem gleichzeitig die Leitung des Ausschußbüros des Schleswig-Holsteinischen Landtages übertragen wurde. Dieses Ausschußbüro, dessen Aufgabe die administrative Betreuung und Koordinierung der Arbeit sämtlicher 16 Landtagsausschüsse war, sollte gleichzeitig mit dem Stenographischen Dienst zu Beginn der neuen Legislaturperiode aufgebaut werden.

Der am 9. Juli 1950 gewählte Landtag setzte sich aus 69 Abgeordneten zusammen, von denen 19 der SPD, 16 der CDU, 15 dem BHE, 8 der FDP, 7 der DP und 4 dem SSW angehörten. CDU, FDP und DP hatten in Form eines Wahlblocks den Wahlkampf gemeinsam geführt und schlossen sich nach Konstituierung des neuen Landtages zu der Fraktion Deutscher Wahl-block zusammen. Der Landtag wählte erneut den Abgeordneten Ratz (SPD) zu seinem Präsidenten. Die bis dahin amtierende Regierung Diekmann (SPD) wurde am 5. September 1950 durch das Kabinett Dr. Bartram (CDU) abge-löst. Ihm folgte am 25. Juni 1951 ein zunächst vorläufiges Kabinett unter der Führung von Ministerpräsident Friedrich Wilhelm Lübke (CDU), der dem Landtag am 13. August 1951 sein endgültiges Kabinett vorstellte. Das Bild des Hohen Hauses hatte sich im Laufe der Legislaturperiode durch Nach- wahlen und Parteiübertritte verschiedener Abgeordneten erheblich gewan-delt. Am Schluß der Legislaturperiode im Sommer 1954 setzte sich der Landtag wie folgt zusammen:

CDU SPD BHE FD P SSW Parteilos
26 20 14 4 4 1

 

Schon bald nach Beginn der Legislaturperiode im Jahre 1950 stellte sich heraus, daß die Besetzung des Stenographischen Dienstes bei weitem nicht ausreichte, um neben der stenographischen Aufnahme der Plenarverhandlungen eine termingerechte Protokollführung in den Landtagsausschüssen durch die Landtagsstenographen zu gewährleisten. Die ungewöhnliche Überbeanspruchung der Stenographen drohte zu einer unverhältnismäßig starken Verzögerung der Herausgabe der gedruckten Stenographischen Berichte und der Ausschußprotokolle zu führen. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurden mit Wirkung vom 1. April 1951 zwei neue Planstellen für Landtagsstenographen geschaffen, die mit dem früher in Berlin und seit 1949 in Hamburg tätigen Verhandlungs‐ und Pressestenographen Fritz P o h l e y und dem Berliner Pressestenographen Walter D z u r besetzt wurden. Im Herbst 1951 schied der Kollege Paul Döring aus dem Stenographischen Dienst des Schleswig- Holsteinischen Landtages aus; für ihn trat im Frühjahr 1952 Kollege Otto P f e n n i g h a u s , bis dahin Pressestenograph in Oldenburg und früher zeitweise im Oldenburgischen Landtag tätig, ein.

Durch zahlreiche technische Verbesserungen, durch eine bessere sachliche Ausstattung des Stenographischen Dienstes und eine sorgfältige Rationalisierung der Arbeitsweise gelang es, die Zeitspanne zwischen den Sitzungen und dem Erscheinen der gedruckten Stenographischen Berichte ständig zu verringern. Ab September 1952 wurden die bis dahin als „Wortprotokoll" 157 in Form einer Din A 5-Broschüre erscheinenden Sitzungsberichte über die Plenarverhandlungen entsprechend der Regelung in den anderen deutschen Parlamenten auf das Format Din A 4 umgestellt und fortan als „Stenographische Berichte“ bezeichnet.

Der Vierte Schleswig-Holsteinische Landtag trat in den vier Jahren der Legislaturperiode insgesamt zu 37 Tagungen mit 87 Sitzungen (438 Sitzungsstunden) zusammen. Neben der stenographischen Aufnahme dieser Plenarsitzungen hatten die Landtagsstenographen in 759 Ausschußsitzungen mit rund 2900 Sitzungsstunden als Protokollführer zu wirken.

Am 12. September 1954 wählte die Bevölkerung Schleswig-Holsteins einen neuen Landtag, dessen Zusammensetzung folgendes Bild zeigt:

CDU SPD BHE FDP SHB
25 25 10 5 4

 

An diesem Wahlergebnis war bemerkenswert, daß der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), dessen Vertreter seit 1947 ununterbrochen dem Landtag angehört hatten, keinen Vertreter in den Landtag entsenden konnte, weil der SSW die nach dem wesentlich geänderten Wahlgesetz vorgeschriebene Zahl von mindestens 5% der Wählerstimmen nicht erreichte. Als neue Partei gelangte der Schleswig-Holstein-Block, der die Hürde der 5-%-Klausel zu überspringen vermochte, in den Landtag.

Der neue Landtag — der 5. Landtag seit der Begründung des Landes Schleswig-Holstein und der 3. echt gewählte Landtag — trat am 11. Oktober 1954 zu seiner Eröffnungssitzung zusammen und wählte den Abgeordneten Dr. Böttcher (CDU) zum Präsidenten. Der seit 1946 ununterbrochen amtierende Präsident Ratz (SPD) wurde zum 1. Vizepräsidenten gewählt. Nachdem Ministerpräsident Lübke (CDU) am 9. Oktober 1954 zurückgetreten war, wurde am 11. Oktober 1954 eine Koalitionsregierung aus CDU, BHE und FDP gebildet und der Abgeordnete Kai-Uwe von Hassel (CDU) zum Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins gewählt.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag tritt im allgemeinen alle sechs Wochen zu einer Tagung zusammen, die zwei bis drei Sitzungstage umfaßt. Die Verhandlungen werden von den sechs Stenographen des Schleswig-Holsteinischen Landtages in drei Gruppen zu je zwei Stenographen aufgenommen. Die Übertragung kann, da Vertragsstenographen grundsätzlich nicht hinzugezogen werden, in der zwischen den Ablösungen zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewältigt werden und erfolgt daher zu einem erheblichen Teil erst nach Beendigung der Tagung. Die Niederschrift der von einem Abgeordneten gemachten Ausführungen muß während der Dauer der Plenarsitzungen von ihm sofort an den Stenographischen Dienst zurückgegeben werden; für die nach Beendigung der Sitzungen übertragenen Reden wird den Abgeordneten eine Rückgabefrist von drei Tagen eingeräumt, nach deren Ablauf der übersandte Wortlaut entsprechend der Geschäftsordnung als vom Redner gebilligt gilt. Unabhängig von dem jedem Abgeordneten zustehenden Recht der Korrektur, das selbstverständlich keinerlei sachliche Änderung des Wortlauts gestattet, wird der gesamte Wortlaut der Plenarverhandlungen vom Leiter des Stenographischen Dienstes vor der Drucklegung noch einmal redaktionell bearbeitet. Die Druckfahnen des Berichtes werden von den Landtagsstenographen nach einem bestimmten Arbeitsplan nochmals sorgfältig auf Vollständigkeit des gesetzten Textes und auf Druckfehler hin durchgesehen. Der Stenographische Bericht erscheint im allgemeinen etwa zehn Tage nach dem jeweiligen Sitzungstag.

Die Sitzungen der Landtagsausschüsse werden von den Landtagsstenographen als Protokollführer dieser Ausschüsse in der Weise wahrgenommen, daß jeder Landtagsstenograph ständig für dieselben Ausschüsse arbeitet. Dieses Verfahren kann zwar gelegentlich dazu führen, daß der einzelne Stenograph stärker mit Arbeit belastet ist, hat aber unbestritten den Vorteil, daß sich der Protokollführer im Laufe der Zeit auf die Fachgebiete der von ihm betreuten Ausschüsse einstellen und sich zu einem Experten für diese Fragen entwickeln kann. Dies hat sich besonders bewährt in solchen Fällen, in denen ein vom Ausschuß zu bearbeitender Komplex sich durch viele Ausschußsitzungen hindurchzieht und ein willkürlicher Wechsel des Protokollführers keine Kontinuität der Protokollführung gewährleisten würde. In den Ausschüssen wird nicht wörtlich aufgenommen, sondern das Protokoll wird als „kurze Zusammenfassung alles Besprochenen unter Aufführung der Redner und des Ergebnisses der Abstimmungen sowie des vollen Wortlauts der Anträge und Beschlüsse“ (§ 22 der Geschäftsordnung) vom protokollierenden Landtagsstenographen selbständig formuliert.

Die fünf Landtagsstenographen des Schleswig-Holsteinischen Landtages stehen im Angestelltenverhältnis (4 TO A III-Stellen, 1 Stelle bisher nach TO A IV); der Leiter des Stenographischen Dienstes ist Regierungsrat nach der Besoldungsgruppe A 2 c 1; für ihn ist eine Planstelle nach A 2 b im Haushaltsplan des Landtages bereits enthalten.

Arbeitstechnisch sind die Verhältnisse befriedigend. Die Stenographen verfügen über gute Arbeitsräume; in jedem Stenographenzimmer ermöglicht ein Lautsprecher das Verfolgen des Plenarverlaufs auch in der Zeit, in der das Turnuspaar nicht im Plenarsaal arbeitet. Die reibungslose und pünktliche Ablösung im Plenarsaal ist durch zwei auf dem Stenographentisch vorhandene große flachliegende Uhren, die auf die Sekunde genau synchronisiert laufen, und durch ein optisches Signalsystem gewährleistet. Der ablösende Stenograph legt im Augenblick der Ablösung einen Schalter um, wodurch bei dem amtierenden Stenographenpaar das Aufleuchten einer grünen Lampe bewirkt wird. Die Ausschaltung erfolgt durch das abgelöste Paar, das im Augenblick des Leuchtsignals seine Arbeit einstellt. Das Signalsystem ermöglicht außerdem das Aufleuchten einer roten Lampe in dem Augenblick, in dem der amtierende Präsident wechselt; dieser Schalter wird von einem Mitarbeiter des Landtagssekretariats betätigt, der hinter dem Präsidentenstuhl sitzt. Durch genaues und sofortiges Anzeigen des Präsidentenwechsels wird es den Stenographen ermöglicht, diesen Wechsel im Stenographischen Bericht an der richtigen Stelle zu vermerken.

Nach Abschluß jeder Plenarverhandlung und nach Herausgabe der betreffenden Stenographischen Berichte treten die Mitarbeiter des Stenographischen Dienstes zu einer Konferenz zusammen, um aus der Arbeit der abgeschlossenen Tagung sich ergebende Erfahrungen, Mängel und Fehler kritisch zu besprechen mit dem Zweck, eine fortschreitende Verbesserung der Arbeit des Stenographischen Dienstes anzustreben. Auch über die bei der Protokollführung in den Ausschüssen gesammelten Erfahrungen der Landtagsstenographen wird in regelmäßigen Stenographenkonferenzen kritisch gesprochen.