VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 4 (1956), Heft 1, S. 28 – 30

Die Freie Hansestadt Bremen, das kleinste Land der Bundesrepublik Deutschland, blickt, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, auf ein ehrwürdiges Alter zurück. Sie ist zugleich eine der ältesten Republiken auf deutschem Boden. Als 1848 die Wellen der französischen Februar-Revolution Deutschland überfluteten, wurde auch Bremen in den Wirbel einbezogen. Am 8. März 1848 versammelte sich die Volksmenge auf dem Marktplatz und gab in lauten Rufen ihren Wünschen Ausdruck. Ein Senator trat auf den Altan des Rathauses und fragte: „Wat willt ji?“ — Erregte Zurufe: „Wi willt ok ene Republik hebben.“ — Drauf der Senator: „Ober Kinners, ji hebbt jo all ene.“ — Die Volksmenge: „Dann willt wi noch ene hebben.“

Die Forderungen verdichteten sich schließlich in dem Verlangen nach einer auf Grund des allgemeinen Wahlrechts berufenen verfassunggebenden Versammlung. Der Senat gab nach, und es wurde eine Verfassung geschaffen, die 300 durch allgemeines und direktes Wahlrecht erkorenen Volksvertretern, der Bürgerschaft, in allen Fragen der inneren und auswärtigen Politik die Entscheidung in die Hand legte. Das war die Geburtsstunde der Bremischen Bürgerschaft. Ihre Jahrhunderte alte Vorgeschichte und der weitere Verlauf ihrer Entwicklung sind von großem staatsrechtlichem Interesse. Sie darzustellen, hieße aber den Rahmen dieser Betrachtung sprengen.

Die Zahl der Bürgerschaftsmitglieder wurde 1852 auf 150 vermindert, 1920 auf 120. 1933 wurde die Bürgerschaft aufgelöst und der Senat der Reichsregierung unmittelbar unterstellt. Nach der Kapitulation im Jahre 1945 wurde im April 1946 von der Militärregierung die erste Bremische Bürgerschaft nach dem Kriege ernannt. Ihr gehörten 27 Vertreter der SPD an, 21 der BDV (Bremer Demokratische Volkspartei), 9 der KPD und 3 Unabhängige. Die erste gewählte Bürgerschaft nach dem Kriege kam durch die Wahl am 13. Oktober 1946 zustande. Gewählt wurden 65 Abgeordnete der SPD, 15 der CDU, 4 der BDV, 4 der FDP und 4 der KPD. Nachdem diese Bürgerschaft dem Lande Bremen eine neue Verfassung gegeben hatte, wurden am 12. Oktober 1947 Neuwahlen vorgenommen. Sie ergaben für die SPD 46 Sitze, CDU 24, BDV 15, KPD 10, DP 3 und FDP 2. Die Wahl am 7. Oktober 1951 änderte das Bild wie folgt: 43 SPD, 16 DP, 12 FDP/BDV, 9 CDU, 8 SRP (die später wegfielen), 6 KPD, 4 WdF (Wählergemeinschaft der Fliegergeschädigten) und 2 EHE. Die Neuwahl am 9. Oktober 1955, die dadurch allgemeines Aufsehen erregte, daß es der SPD gelang, die absolute Mehrheit zu erringen, hatte folgendes Ergebnis: SPD 52 Sitze, CDU 18, DP 18, FDP 8 und KPD 4.

Präsident des Senats ist seit 1946 Bürgermeister Wilhelm K a i s e n (SPD), der sich nicht nur in Bremen, sondern in der ganzen Bundesrepublik eines großen Ansehens erfreut. Präsident August Ha g e d o r n (SPD) leitet, ebenfalls seit 1946, die Geschicke des Parlaments mit souveräner Gelassenheit und hanseatischem Humor.

Die Freie Hansestadt Bremen — das Bundesland — umfaßt die beiden Städte Bremen und Bremerhaven. Die aus 100 Mitgliedern bestehende Bremische Bürgerschaft setzt sich aus 80 Abgeordneten Bremens und 20 Abgeordneten Bremerhavens zusammen. Diese 100 Abgeordneten bilden die „Bürgerschaft (Landtag)“, also das Landesparlament, und die 80 stadtbremischen Abgeordneten allein die „Stadtbürgerschaft“, das Stadtparlament. Stadtbürgerschaft und Bürgerschaft (Landtag) tagen in der Regel am selben Tage, vormittags die Stadtbürgerschaft und nachmittags •der Landtag. Der erste bremische Bürgerschaftsstenograph war Dr. Moritz Lindem a n, der von 1848 bis 1878 im Dienste Bremens stand, derselbe Lindeman, der als Geograph internationales Ansehen genoß. Seine Stellung und seine Aufgaben wurden in der „Instruction für den Stenographen der Bürgerschaft“ vom 10. August 1849 geregelt. Darin heißt es:

1. Der Stenograph steht unter unmittelbarer Aufsicht einer aus Mitgliedern des Bürgeramts bestehenden Redactionscommission und hat deren Anordnungen Folge zu leisten.

2. Er hat die in öffentlicher Versammlung der Bürgerschaft Statt gefundenen Verhandlungen zum Drucke auszuarbeiten und zu dem Ende alle Vorgänge der Sitzung, die Anträge, die Debatten und die Beschlüsse getreu aufzuzeichnen, wobei er mit Nennung der Redner den wesentlichen Inhalt der Debatte möglichst vollständig und wortgetreu wiedergiebt, untergeordnete und minder erhebliche Besprechungen aber, z. B. über Fragestellung, Zwischenfälle u. dgl. nur summarisch.

3. Die Ausarbeitung zum Druck hat er möglichst zu beschleunigen, so daß das Manuscript in der Regel am Abend des zweiten Tages nach der Sitzung fertig ist.

4. Er hat den Rednern etwa von ihnen gewünschte Änderungen zu gestatten, aber nur dann, wenn er überzeugt ist, daß sie nur Irrthümer in der Auffassung oder Niederschrift oder doch unwesentliche Mängel der Satzbildung verbessern, oder Kürzung unnöthiger Wiederholungen bezwecken.

5. Ihm liegt die Correctur des Druckes der Verhandlungen ob.

6. Falls das Bürgeramt es in einzelnen Fällen für erforderlich hält, hat der Stenograph auch die Verhandlungen desselben in derselben Weise wie die Verhandlungen der Bürgerschaft aufzuzeichnen und in Currentschrift zu übertragen.

7. Der Stenograph verpflichtet sich zur strengsten Geheimhaltung dessen, was ihm geheim zu halten aufgetragen wird. Auch ist ihm nicht erlaubt, weder Abschriften noch Auszüge aus den Acten der Bürgerschaft für sich selbst zurückzubehalten.

In einer angefügten Anweisung heißt es:

Es wird demselben ein zur bequemen Auffassung aller Verhandlungen sich möglichst eignender Platz angewiesen. Auch erhält derselbe die erforderlichen Materialien an Pergament, Bleifedern u.s.w. unentgeltlich geliefert.

Im September 1950 wurde wieder ein Stenographisches Büro geschaffen und als Leiter Dr. Dewald berufen, der schon von 1922 bis 1933 neben seinem Hauptberuf als Schriftleiter der „Bremer Nachrichten“ Hilfsstenograph der Bürgerschaft war. Ihm standen zwei nichtamtliche Stenographen zur Seite, und zwar Alfred Riebau, der frühere Leiter des Stenographischen Dienstes der Bürgerschaft (von 1921 bis 1933), und Wilhelm Steinbach, der gleichfalls von 1922 bis 1933 neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Schriftleiter der „Bremer Nachrichten“ in der Bürgerschaft stenographierte. Beide schieden in den folgenden Jahren mit Rücksicht auf ihr hohes Alter aus. Im Frühjahr 1951 trat Werner Biebusch als Stenographenanwärter ein, der seit 1953 an der Universität Hamburg studiert, bei den Plenarsitzungen aber seiner Pflicht als Bürgerschaftsstenograph nachkommt. Als dritte Kraft wird der Pressestenograph Oskar Voigt zugezogen.

Bei dieser knappen Besetzung des Stenographischen Büros ist es ausgeschlossen, schon während der Sitzung zu übertragen. Die Übertragung erfolgt am nächsten Tage so schnell wie möglich. — Das alte bremische Wort „Bremen, wes ghedechtich! (Bremen, sei bedächtig!)“ gilt nicht für die Bürgerschaftsstenographen. — Ausschußsitzungen werden zum Teil wörtlich, zum Teil in mehr oder weniger ausführlichem Protokoll festgehalten. Die Deputationssitzungen — die Deputationen spielen in den Hansestädten eine große Rolle — werden nicht stenographiert.

Der Stenographische Dienst der Bremischen Bürgerschaft leidet vor allem darunter, daß die Bürgerschaft kein eigenes Haus hat. Sie tagt im Festsaal des Rathauses. So ehrwürdig und schön dieser Raum auch ist, für die Verhandlungen eines Parlaments könnte man sich einen idealeren Ort denken. Sehr beschränkt ist die räumliche Unterbringung der Kanzlei und des Stenographischen Dienstes, gleichfalls im Rathaus* Der Stenographische Dienst verfügt nur über ein Zimmer, in dem zwei Stenographen gleichzeitig übertragen müssen; der dritte überträgt in seiner Wohnung. Endlich ein eigenes Parlamentsgebäude mit den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu bekommen, ist das Ziel der Wünsche nicht nur des Präsidenten und der Abgeordneten, sondern auch des Stenographischen Dienstes.