VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 17 (1969), Heft 4, S. 105

Am 3. Juli 1969 trat der 5. Bundestag zu seiner letzten von insgesamt 247 Plenarsitzungen zusammen, deren Zahl sich damit gegenüber der 4. Wahlperiode um 49 erhöhte. Insgesamt tagte das Plenum 1393 Stunden bei einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von 4 Stunden und 55 Minuten. Der Stenographische Bericht umfaßt — einschließlich Anlagen — 13 875 Seiten, fast ein Viertel mehr als in der vorangegangenen Legislaturperiode. In vier Jahren fanden 22 Vorstands-, 114 Ältestenrats- und 788 Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen statt. 23 Ausschüsse kamen zu 2400 Sitzungen — gegenüber 2986 in der 4. Wahlperiode — zusammen, davon 360mal in Berlin. Vom Verfahren der öffentlichen Anhörung wurde zum erstenmal ausgiebig Gebrauch gemacht. In 58 sogenannten Hearings hatten Sachverständige und Vertreter von Verbänden, Organisationen und Interessengruppen Gelegenheit, sich im Stadium der Ausschußberatungen zu 28 verschiedenen Themen zu äußern. Zum Vergleich: die Ausschüsse des 4. Bundestages veranstalteten nur 6 öffentliche Anhörungen zu 4 verschiedenen Themen.

Das Ergebnis der Beratungen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, der 150 Sitzungen abhielt, ist auf 3402 Seiten des gedruckten stenographischen Protokolls festgehalten. In 101 Sitzungen bemühten sich 2 Untersuchungsausschüsse um die Klärung bestimmter Sachverhalte. Von 654 eingebrachten Gesetzentwürfen wurden 463 vom Bundestag verabschiedet, 87 anderweitig erledigt. Übrig blieben 104 Gesetzentwürfe, mit denen sich das Plenum nicht mehr befassen konnte.

Behandelt wurden ferner: 625 Verordnungen, 187 von Abgeordneten vorgelegte selbständige Anträge, die keinen Gesetzentwurf zum Inhalt hatten, 71 Anträge der Bundesregierung gemäß RHO sowie 482 sonstige Vorlagen. Außerdem wurden 45 Große und 465 Kleine Anfragen eingebracht. Die Zahl der mündlich in der Fragestunde sowie schriftlich beantworteten Fragen lag mit 10 480 mehr als doppelt so hoch wie in der 4. Wahlperiode. Von der Möglichkeit der Beantragung einer Aktuellen Stunde machten die Fraktionen 17mal Gebrauch, dagegen nur 2mal in den vier Jahren davor. Dem Petitionsausschuß gingen 30 445 Petitionen zu, darunter 3311 Eingaben zu Biafra/Nigeria, 72 zur Wahl des Bundespräsidenten in Berlin und 6691 zum Ablauf der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen.