VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: Stenographische Praxis 12 (1918), Heft 1-2, S. 11-14

Wir haben bereits früher berichtet, daß die Reichstagskollegen Professor Dr. Witt und Dr. Liedloff, später auch Gertz bei den Waffenstillstands- und sodann auch bei den ersten Friedensverhandlungen mit Rußland im Auftrage des Auswärtigen Amtes als Stenographen tätig gewesen sind. Die Einrichtung der stenographischen Aufnahme ist auch später beibehalten worden, und zwar sind zu den zweiten Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk die Mitglieder des Sächsischen Landesamts Professor Dr. Lampe und Dr. Dowerg zugezogen worden. Auch bei den Friedensverhandlungen in Bukarest haben zwei Stenographen mitgewirkt, nämlich der frühere Zweite Vorsteher des Stenographenbüros beim Reichstage, Professor Dr. Eduard Engel, und unser Mitglied Dr. Max Gerhardt, der zu diesem Zwecke vom Oberkommando in den Marken für das Auswärtige Amt zur Verfügung gestellt war.

Über die Art der Tätigkeit unserer Kollegen in Brest-Litowsk können wir noch folgendes berichten. Die Zuziehung zweier Kammerstenographen vom Reichstage war erst nach Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen erfolgt, und zwar infolge der üblen Erfahrungen, die man in der ersten Sitzung mit unzulänglichen Kräften gemacht hatte.

Die Verhandlungen über den Waffenstillstand nahmen 7 Sitzungen in Anspruch. Die beiden Stenographen, die nur die deutschen Verhandlungen und die Verdeutschungen des russischen Dolmetschers aufzunehmen hatten, lösten sich zunächst halbstündlich ab. Die Übertragung wurde mit Hilfe von zwei Maschinenschreibem (Unteroffizieren von der Verwaltung Oberöst) in siebenfacher Ausfertigung hergestellt, von denen jeder beteiligte Staat eine erhielt. Danach wurde durch eine dreigliedrige Kommission, der je ein deutscher, österreichischer und russischer Delegierter angehörte, die amtliche Niederschrift verfaßt. Die Arbeit der Stenographen litt dadurch, daß die russischen Dolmetscher teilweise etwas unbeholfen waren, so daß die deutsche Übersetzung oft nicht erst abgewartet wurde und der Zusammenhang für die Aufzeichnung nicht hergestellt war. In solchen Fällen wurde im Protokoll vermerkt: Der russische Delegierte usw. machte Ausführungen in russischer Sprache, die nicht übersetzt wurden.

Hin und wieder mußte auch der Stenograph bitten, die Übersetzung einer russischen Rede vorzunehmen, damit die Niederschrift nicht unverständlich würde. Wenn sich bei der Fassung des amtlichen Protokolls Meinungsverschiedenheiten ergaben, so diente das Stenogramm als Beweismittel. Auch die Russen brachten sich später einen Stenographen mit, der aber die Kurzschrift nur theoretisch beherrschte, nie eine Verhandlung aufgenommen hatte und daher dieser schwierigen Aufgabe nicht gewachsen war. Die Arbeit der beiden deutschen Stenographen fand auch bei den Vertretern der russischen Delegation bald die gebührende Anerkennung; sie wünschten sogar, daß die Übertragungen durch die Namenszeichnung der Stenographen gewissermaßen einen amtlichen Charakter bekämen. Für die Friedensverhandlungen ist das auch durchgeführt worden. Hier wurden nicht nur die Vollsitzungen, sondern auch die Ausschußsitzungen stenographiert.

Während die Waffenstillstandsverhandlungen in einem kleinen Blockhause stattfanden, in dem ein enger Saal soldatisch einfach hergerichtet war, wurden die Friedensverhandlungen in ein großes Kasinohaus verlegt. Hier war die stenographische Arbeit dadurch erschwert, daß der Verhandlungsraum eine schlechte Akustik hatte. Neben den russischen Dolmetschern wurden nunmehr auch deutsche zugezogen, und die Russen hatten sich einen Stenographen der Petersburger Stadtduma mitgebracht. Im allgemeinen wurden auch bei den Friedensverhandlunigen immer nur wenige Sätze gesprochen und erst die Übersetzung abgewartet. Nur einige Redner, darunter vor allem Graf Czernin, trugen ihre Ausführungen ohne Unterbrechung vor; dann war es nötig, daß der Stenograph seine Aufzeichnungen langsam vorlas, worauf die Übersetzung erfolgte. Die Ausschußsitzungen wurden immer nur von einem Stenographen bedient. Die Berichte, die auf metallographischem Wege vervielfältigt wurden, gingen ohne Durchsicht der Redner hinaus. Das Stenogramm wurde von beiden Seiten häufig zitiert. Im letzten Drittel der Verhandlungen hatten die beiden Stenographen eine Riesenarbeit zu leisten, da sie durchschnittlich von 9 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachts beschäftigt waren.

Weniger umfangreich waren die Friedensverhandlungen in Bukarest, und so gestaltete sich auch die Arbeit der Stenographen dort verhältnismäßig einfach, um so mehr, als hier die Verhandlungen in den Ausschüssen nicht aufgezeichnet wurden und überhaupt nur zwei Vollsitzungen stattfanden. Die Herren Dr. Engel und Dr. Gerhardt reisten am 24. Februar von Berlin nach Bukarest. Nach tagelangen Vorbesprechungen kam es am 5. März im Schlosse des Fürsten Stirbey, zur Unterzeichnung des Vorfriedens; bei diesen Verhandlungen traten die Stenographen nicht in Tätigkeit. Am 8. März fand sodann im Königlichen Schlosse zu Cotroceni, und zwar in demselben Saale, in dem seinerzeit der rumänische Kronrat die Kriegserklärung gegen die Mittelmächte beschlossen hatte, die erste Vollsitzung der eigentlichen Friedensverhandlungen statt, die ungefähr 20 Minuten dauerte. Hierbei sprachen der Staatssekretär von Kühlmann und Graf Czernin Deutsch, während sich die bulgarischen, türkischen und rumänischen Delegierten der französischen Sprache bedienten.

Die beiden Stenographen schrieben zu gleicher Zeit und diktierten gleich nachher das Protokoll dem österreichischen Stenographen, Herrn Oberoffizial Bodo, im goldenen Saale des Schlosses in die Maschine. Die hierauf einsetzenden Ausschußverhandlungen, die anfangs im Schlosse zu Cotroceni, später in einem Ministerium in Bukarest stattfanden, wurden in französischer Sprache geführt und brauchten, wie gesagt, nicht stenographiert zu werden. Als der Staatssekretär von Kühlmann am 29. März nach Berlin zurückfuhr, wurde bestimmt, daß einer der beiden Stenographen in Bukarest zur Verfügung bleiben sollte, während der andere nach Hause reisen konnte.

Nach wochenlangen Ausschußverhandlungen konnte endlich am 7. Mai im gleichen Saale von Cotroceni, in dem die Eröffnung stattgefunden hatte, die Unterzeichnung des Friedensvertrages erfolgen. Ehe man dazu schritt, hielt der Staatssekretär von Kühlmann eine kurze Ansprache, die Dr. Gerhardt stenographierte und mit Hilfe einer Maschinenschreiberin übertrug. Eine Erwiderung auf diese Rede erfolgte nicht. Das Protokoll wurde beide Male mit 5 Durchschlägen angefertigt und der deutschen Gesandtschaft übergeben.