aus: NStPr 54/3 (2006)
Am 22. September 2002 wurde der 15. Deutsche Bundestag gewählt: Bei einer Wahlbeteiligung von 79,1 Prozent entfielen auf die SPD und die CDU/CSU jeweils 38,5 Prozent, auf Bündnis 90/Die Grünen 8,6 Prozent und auf die FDP 7,4 Prozent; da die PDS weder die 5-Prozent-Hürde überwinden noch drei Direktmandate erringen konnte, wurde sie im Bundestag lediglich durch die beiden direkt gewählten Abgeordneten Petra Pau und Dr. Gesine Lötzsch vertreten. In dieser Wahlperiode wurde erstmals die Parlamentsreform von 1996 wirksam, mit der die Zahl der Abgeordneten um 58 auf 598 reduziert worden war; infolge der Überhangmandate gehörten dem Bundestag allerdings anfangs 603 und zum Schluss noch 601 Abgeordnete an. Zu Beginn der Wahlperiode betrugen das Durchschnittsalter 49,3 Jahre ‑ bundesweite Beachtung fand die jüngste Abgeordnete, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl 19-jährige Studentin Anna Lührmann ‑ und der Frauenanteil 32,5 Prozent, wobei die Repräsentanz in den Fraktionen deutliche Unterschiede aufwies: 58,2 Prozent bei den Grünen, 37,9 Prozent bei der SPD, 23 Prozent bei der CDU/CSU und 21,3 Prozent bei der FDP.{tooltip}1{end-link}An dieser Stelle geht mein Dank an Herrn Dr. Feldkamp von der Organisationseinheit „Presse und Kommunikation“ des Deutschen Bundestages, der mir die zur Veröffentlichung in der „Zeitschrift für Parlamentsfragen" vorgesehenen Daten und Statistiken für die 15. Wahlperiode freundlicherweise vorab zur Verfügung stellte.{end-tooltip}
Apropos Frauenanteil: Wie dem Gleichstellungsplan für die Verwaltung des Deutschen Bundestages in der aktualisierten Fassung vom 1. Juli 2004 zu entnehmen ist, lag der Frauenanteil Mitte des Jahres 2004 hier insgesamt bei rund 51 Prozent, im gehobenen Dienst bei rund 53 Prozent und im höheren Dienst bei rund 36 Prozent; immerhin eine der drei Abteilungen wird inzwischen von einer Frau geleitet. Im Stenografischen Dienst liegt der Frauenanteil sogar über dem Durchschnitt für den höheren Dienst: Hier sind ‑ einschließlich Leitungsebene, ohne Anwärterinnen und Anwärter ‑ 13 Stenografinnen (rund 44 Prozent) und 16 Stenografen (rund 56 Prozent) tätig.
Nach zügiger Arbeitsaufnahme infolge der Fortsetzung der rot-grünen Koalition sollte es eine Wahlperiode mit vielen bemerkenswerten Ereignissen und einem Paukenschlag am Schluss geben: vorzeitige Neuwahlen.
Relevant für den Stenografischen Dienst waren natürlich in erster Linie die 187 Plenarsitzungen, bei denen 7 911 Plenarreden zu dokumentieren waren, sowie die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses, des 2. Untersuchungsausschusses und der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, der Bundesstaatskommission, besser bekannt unter dem Namen „Föderalismuskommission".
In der Zeit vom 20. Dezember 2002 bis 24. November 2003 hat der 1. Untersuchungsausschuss („Lügenausschuss") zu klären versucht, ob und in welchem Umfang Mitglieder der Bundesregierung im Jahr 2002 Bundestag und Öffentlichkeit hinsichtlich der Situation des Bundeshaushaltes, der Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie der Einhaltung der Stabilitätskriterien des EG-Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts durch den Bund vor der Bundestagswahl am 22. September 2002 falsch oder unvollständig informiert haben. Dazu haben insgesamt 33 Sitzungen stattgefunden; davon 15 zur Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen oder Anhörung von Sachverständigen und Anhörpersonen, die stenografisch protokolliert worden sind. Wie kaum anders zu erwarten, kam der Untersuchungsausschuss ‑ mehrheitlich ‑ zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf, Bundestag und Öffentlichkeit seien falsch oder unvollständig informiert worden, ausgeräumt sei, während nach dem Sondervotum der CDU/CSU feststeht, „dass Mitglieder der Bundesregierung im Jahr 2002 den Bundestag und die Öffentlichkeit in wichtigen Fragen falsch oder unvollständig informiert und auf diese Weise getäuscht haben", und nach dem Sondervotum der FDP hinreichend Belege dafür erbracht worden sind, dass der im Untersuchungsauftrag enthaltene Vorwurf erhoben werden könne.
Weit mehr mediale Aufmerksamkeit fand die Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses („Visa-Ausschuss"), der in der Zeit vom 17. Dezember 2004 bis 30. August 2005 32-mal getagt hat. In circa 155 Stunden (einschließlich Pausen) wurden 55 Zeuginnen und Zeugen sowie drei Sachverständige zur Visaerteilungspraxis befragt. Ein Novum in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse war die TV-Liveübertragung von Zeugenvernehmungen. Auf einen Antrag vonseiten der Regierungskoalition hin hatte sich der Untersuchungsausschuss darauf verständigt, Ton- und Bildaufnahmen in festzulegenden Einzelfällen und nur bei Zustimmung der Betroffenen zuzulassen. Eine Redaktionsgruppe aus Mitgliedern des Untersuchungsausschusses hatte Einzelheiten der Umsetzung zu klären. Im Ergebnis wurden die Aufnahmen ausschließlich von der Bundestagsverwaltung, dem Parlamentsfernsehen, erzeugt und allen Fernsehsendern kostenlos zur Verfügung gestellt, wobei die beim Parlamentsfernsehen auch sonst geltenden Kriterien der Bildauswahl und ‑gestaltung zur Anwendung kamen.
Auf diese Weise konnte die Öffentlichkeit die Vernehmung von Staatsminister a. D. Dr. Volmer und Botschafter Dr. Pleuger am 21. April 2005 sowie von Minister Fischer am 25. April 2005 und Minister Schily am 15. Juli 2005 live und in voller Länge verfolgen. Auf das größte Interesse stieß die Aussage des Bundesaußenministers, der sich mehr als zwölf Stunden lang den Fragen des Untersuchungsausschusses stellen musste. Bemerkenswert war auch das nicht enden wollende Eingangsstatement von Bundesinnenminister Schily in der Sitzung am 15. Juli 2005, das nach gut fünf Stunden schließlich doch endete, woraufhin der Zeuge zunächst einmal um eine „normale Mittagspause" bat, die nach einiger Diskussion dann auch zugestanden wurde. Besonders erwähnenswert sind nicht zuletzt die längste Sitzung, die von 9.07 Uhr bis 2.34 Uhr des nächsten Tages dauerte, sowie eine Sitzung, die zwar erst um 13.37 Uhr begann, aber sich bis 5.34 Uhr des nächsten Tages hinzog. Auf einen solchen Fall war die Einsatzplanung für die stenografische Aufnahme nicht eingestellt. Am Ende blieben ein Vertragsstenograf und die ebenfalls im Untersuchungsausschuss ausharrende Arbeitsbereichsleiterin übrig, die unermüdlich schrieben, sodass ein komplettes stenografisches Protokoll, wenn auch nicht bis zur nächsten Sitzung, erstellt werden konnte.
Eine große Hilfe bei Protokollerstellung, Revision und Schlussredaktion war die Datenbank, an deren Aufbau und Pflege eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen des Dienstes engagiert mitgearbeitet hat.
Auch auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses wirkte sich die von Bundeskanzler Schröder am 22. Mai 2005 verkündete Absicht aus, die Vertrauensfrage zu stellen, um den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Die Abgeordneten der Regierungskoalition im Untersuchungsausschuss beantragten daraufhin nämlich, die Vernehmung weiterer Zeugen auszusetzen, um die in der Wahlperiode noch verbleibende Zeit für die Erstellung eines Sachstandsberichts zu nutzen ‑ ein solcher Bericht ist nach dem Untersuchungsausschussgesetz zu erstatten, wenn absehbar ist, dass der Untersuchungsauftrag vor Ende der Wahlperiode nicht erledigt werden kann ‑, und setzten dies mit ihrer Mehrheit auch durch. Das von den Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und der FDP in der Angelegenheit angerufene Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Untersuchungsausschuss aber, seine Arbeit zunächst fortzuführen, und so sollte die Beweisaufnahme mit der Vernehmung des Bundesinnenministers am 8. Juli 2005 abgeschlossen werden; diese Vernehmung wurde dann wegen der Terroranschläge in London um eine Woche verschoben. Durch die vorgezogene Neuwahl konnte der Untersuchungsausschuss seine Arbeit nicht beenden, legte jedoch pflichtgemäß einen Sachstandsbericht vor, den der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Neuwahl ‑ in Abwesenheit des Bundesaußenministers Fischer! ‑ noch debattierte.
Die Bundesstaatskommission hatte ihre Arbeit am 7. November 2003 aufgenommen. Ihr gehörten je 16 Mitglieder des Bundesrates und des Deutschen Bundestages an. Die Bundesregierung war mit vier beratenden Mitgliedern und die Gesamtheit der Landtage mit sechs beratenden Mitgliedern vertreten. Außerdem wirkten von den kommunalen Spitzenverbänden drei ständige Gäste sowie zwölf Sachverständige mit. Die Stenografischen Berichte über die Sitzungen der Kommission sollten von den Stenografischen Diensten des Bundesrates und des Bundestages arbeitsteilig erstellt werden. Mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung und der Klausurtagungen wurden die Beratungen von Vertragsstenografinnen und ‑stenografen protokolliert; Revision und Teile der Schlussredaktion sollten dem Stenografischen Dienst des Bundestages obliegen, während der Stenografische Dienst des Bundesrates im Wesentlichen für die verwaltungsmäßige Zuarbeit verantwortlich zeichnen sollte. In der Praxis ließ sich die vereinbarte Arbeitsteilung nicht durchhalten. Vom Stenografischen Dienst des Bundestages wurde dann neben der Revision die gesamte Schlussredaktion einschließlich der Aufgaben rund um die Rednerkorrekturen geleistet. Ganz unerwartet verkündete Franz Müntefering, einer der beiden Vorsitzenden, am 17. Dezember 2004, dass es nicht gelungen sei, sich auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu den grundgesetzlichen Änderungen zum Thema „bundesstaatliche Ordnung" zu verständigen, womit die Bemühungen um eine Föderalismusreform zunächst einmal ihr Ende gefunden hatten.
Ein Höhepunkt der Legislaturperiode war sicherlich die abschließende Beratung über den Vertrag über eine Verfassung für Europa am 12. Mai 2005, die mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder eingeleitet wurde, in der er die Verfassung als „das vorläufig krönende Werk der politischen Arbeit von zwei oder drei Generationen" bezeichnete. In namentlicher Abstimmung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa bei 569 Jastimmen, 23 Neinstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Dass diese Verfassung wirksam wird, scheint nach dem Nein zur europäischen Verfassung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zurzeit allerdings mehr als fraglich zu sein.
Schlagzeilen machten die Fälle Möllemann und Hohmann. Ein Flugblatt für den Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen führte schließlich dazu, dass Jürgen W. Möllemann im Februar 2003 wegen parteischädigenden Verhaltens aus der FDP-Bundestagsfraktion ausgeschlossen wurde. Er gehörte dem Bundestag dann bis zu seinem Tod bei einem Fallschirmsprung als fraktionsloser Abgeordneter an. Martin Hohmann wurde nach einer antisemitischen Rede zum Tag der Deutschen Einheit in seinem Wahlkreis im November 2003 aus der Fraktion der CDU/CSU ausgeschlossen und gehörte dem Bundestag der 15. Wahlperiode fortan als fraktionsloser Abgeordneter an.
Im Bundestag finden auch Veranstaltungen jenseits des Parlamentsalltags statt. So gewährt der Bundestag in Ausnahmefällen auch Personen, denen hier kein Rederecht zusteht, die Möglichkeit, im Plenarsaal eine Ansprache zu halten. Dabei handelt es sich vor allem um ausländische Gäste und Rednerinnen oder Redner bei besonderen Gedenksitzungen und Feierakten. Aus Protokollgründen werden die Reden außerhalb einer regulären Plenarsitzung oder zumindest außerhalb der Tagesordnung gehalten. In der 15. Legislaturperiode haben am 27. Januar 2003 der spanische Schriftsteller und ehemalige Kulturminister Jorge Semprún, am 27. Januar 2004 die ehemalige Präsidentin des Europäischen Parlaments Simone Veil, am 9. März 2005 der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko und am 31. Mai 2005 der israelische Staatspräsident Mosche Katsav vor dem Plenum des Deutschen Bundestages gesprochen.
Von ganz anderer Art ist die Veranstaltungsreihe „Jugend und Parlament", die 2004 mit einem neuen Konzept durchgeführt wurde. In einem Planspiel mit dem Titel „Der Weg der Gesetzgebung ‑ Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren" haben Jugendliche nach dem Zufallsprinzip bestimmte Rollen übernommen und im Plenum, in Ausschüssen und in Fraktionen verschiedene Themen behandelt. Die beiden Plenarsitzungen wurden vom Präsidenten sowie von den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages geleitet und vom Stenografischen Dienst protokolliert. Es war schon interessant, zu erleben, wie engagiert und professionell die Jugendlichen ihre jeweilige Rolle ausfüllten und die parlamentarische Arbeit bewältigten.
Am 22. Mai 2005 wurde gewissermaßen das Ende der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eingeläutet. Bundeskanzler Gerhard Schröder sah in dem für seine Partei „bitteren Ausgang" der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ‑ nach 39 Jahren ging die SPD-Ära in Nordrhein-Westfalen zu Ende ‑ das letzte Glied in einer Kette von Wahlniederlagen, was ihn zu dem Schluss führte, dass seine Agenda-2010-Politik ohne eine neue Legitimation durch den Souverän nicht fortgeführt werden könne. Am 1. Juli 2005 stellte er im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage mit dem erklärten Ziel der Auflösung des Bundestages und der Durchführung von Neuwahlen. Nach ausführlicher Debatte des Antrags des Bundeskanzlers konnte der Präsident als Ergebnis der namentlichen Abstimmung verkünden, dass die Vertrauensfrage nicht erfolgreich beantwortet worden sei, was in dem Fall bedeutete, dass der erste Schritt zur Erreichung des von Gerhard Schröder angestrebten Ziels getan war. Auch die nächsten Hürden wurden überwunden: Bundespräsident Köhler ordnete am 21. Juli 2005 an, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen auf den 18. September 2005 anzusetzen. Diese Entscheidungen wurden vom Bundesverfassungsgericht, das von den Abgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) angerufen worden war, mit Urteil vom 25. August 2005 bestätigt; Verfassungsklagen dreier nicht im Bundestag vertretener Parteien waren schon vorher abgelehnt worden. Abzuwarten bleibt, ob die durch die Vertrauensfrage ausgelöste Diskussion über ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments im 16. Bundestag zu gesetzgeberischen Maßnahmen führt.
Aus dem Stenografischen Dienst selbst ist zu berichten, dass entsprechend dem Beschluss des Ältestenrats der Stenografische Bericht über die Kernzeitdebatten ‑ diese finden meist am Donnerstagvormittag statt und betreffen die wichtigsten Themen der Sitzungswoche ‑ noch am selben Tag und der Gesamtbericht am Morgen des nächsten Werktages im Intranet des Bundestages und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Für die Veröffentlichung noch am selben Tag ist eine Reihe von organisatorisch-technischen Änderungen notwendig geworden. Alle Revisionskorrekturen werden nunmehr am PC eingegeben. Damit gehört es endlich der Vergangenheit an, dass den Abgeordneten vom Stenografischen Dienst Seiten mit handschriftlichen Korrekturen vorgelegt werden. Beschäftigte der Druckerei sind in Räumen des Dienstes tätig, um schon hier die Korrekturen der Abgeordneten sowie der Schlussredaktion einzugeben. Eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle fügt dann die Dateien zusammen und stellt die fertigen Teile sowohl ins Intranet als auch ins Internet. Inzwischen erhalten die Abgeordneten ihre Reden auch per E‑Mail zur Korrektur; angestrebt wird, dass sozusagen auf dem Hinweg keine Übersendung per Fax mehr erforderlich ist.
Im Jahr 2004 wurde ‑ wie im ganzen Haus ‑ das Betriebssystem „Windows XP" eingeführt. Erwähnenswert ist die Ausstattung aller Arbeitsplätze im Stenografischen Dienst mit Flachbildschirmen, auf denen eine ganze DIN-A4-Seite im Hochformat abgebildet werden kann ‑ bei den Korrekturen eine nennenswerte Erleichterung. Noch keine Fortschritte sind bei der Aufnahmetechnik zu vermelden. Das Projekt zur digitalen Aufzeichnung aller Sitzungen im Deutschen Bundestag ist noch nicht abgeschlossen; auch gilt es, spezielle Anforderungen des Stenografischen Dienstes zu erfüllen. Eine baldige Lösung ist nicht absehbar.
Die personelle Ausstattung hat einen Stand erreicht, der es nur noch in Ausnahmefällen erforderlich macht, bei Plenarsitzungen Vertragsstenografinnen oder ‑stenografen einzusetzen. Die Leitung des Arbeitsbereichs II ‑ Ausschüsse und Gremien ‑ ist von Peter Rostock auf Dr. Ursula Ortmann-Droste übergegangen; ihre Stellvertreterin wurde Petra Weber. Die neue Leitung hatte mit der Bundesstaatskommission und dem Visa-Untersuchungsausschuss gleich große Herausforderungen zu bewältigen; insbesondere galt es, die Protokolle jeweils innerhalb sehr kurzer Frist zur Verfügung zu stellen. Die Liveübertragung von Zeugenaussagen im 2. Untersuchungsausschuss warf die Frage auf, inwiefern die stenografische Protokollierung diesem Faktum in besonderer Weise Rechnung tragen muss. Im Ergebnis wurde die geltende Maxime der weitestgehend wörtlichen Wiedergabe lediglich noch einmal besonders unterstrichen.
Ein Novum in der Geschichte des Dienstes war die von Rüdiger Weber, Leiter des Arbeitsbereichs I ‑ Plenarsitzungen ‑, initiierte Redaktionskonferenz, über die in dieser Zeitschrift gesondert berichtet wird.
Für die Zukunft ist der Stenografische Dienst gut aufgestellt. Vor allem das hier versammelte Humankapital ist Garant dafür, dass die Dienstleistung für die Abgeordneten weiterhin effizient und mit hohem Qualitätsstandard erbracht wird.