aus: NStPr 58/4 (2010)
18. September 2005, 18.00 Uhr: Deutschland hat gewählt. Die 16. Bundestagswahl, die aufgrund der vorzeitigen Auflösung des 15. Deutschen Bundestages und der Anordnung von Neuwahlen ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden musste, führte zu folgendem Ergebnis: Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent erreichten CDU und CSU zusammen 35,2 Prozent der Zweitstimmen. Auf die SPD entfielen 34,2 Prozent. Die FDP wurde mit 9,8 Prozent drittstärkste Kraft. Die Linkspartei erhielt 8,7 Prozent und zog erstmals in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag ein. Die Grünen bekamen 8,1 Prozent der Stimmen.
In den folgenden Wochen, in denen Union und SPD mit potenziellen Koalitionspartnern Sondierungsverhandlungen führten, wurde deutlich, dass die zumindest theoretisch denkbaren Möglichkeiten einer Ampelkoalition oder einer Jamaikakoalition nicht in die Tat umgesetzt werden. Nach einigem Hin und Her erklärten sich CDU, CSU und SPD schließlich bereit, eine Große Koalition zu bilden. Am 18. Oktober 2005 kam der Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, und am 22. November 2005 wurde Angela Merkel zur ersten deutschen Bundeskanzlerin gewählt.
Die zweite Große Koalition in der Bundesrepublik Deutschland nach der Regierung Kiesinger von 1966 bis 1969 wurde gewissermaßen wider Willen gebildet, da weder CDU/CSU noch SPD ihr jeweiliges Wunschregierungsbündnis verwirklichen konnten. Vielmehr wurden sie durch das Wählervotum in diese von vielen Beobachtern als „Zwangsehe" bezeichnete Koalition gedrängt. Daran, dass sie in den kommenden Jahren gemeinsam die Regierung zu stellen hatten, mussten sich die Koalitionäre anfangs erst gewöhnen. In einigen Politikbereichen sollte es bei Verständigungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner bleiben – zu unterschiedlich waren die Vorstellungen der Koalitionspartner in wichtigen politischen Fragen, zum Beispiel der Gesundheitspolitik, wo sich die Konzepte der Bürgerversicherung und der Kopfpauschale geradezu diametral gegenüberstanden. Angela Merkel höchstpersönlich brachte dies zum Ausdruck, indem sie bereits im November 2005 eine „Politik der kleinen Schritte" ankündigte.
Die Regierung begann ihre Arbeit, gestützt auf einen 226 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag, in einer Boomphase: Die Wirtschaft brummte, die Arbeitslosenzahlen sanken. Vor diesem Hintergrund wurde im Koalitionsvertrag das ambitionierte Ziel formuliert, bis 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Mehrwertsteuersatz zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöht. Außerdem verabschiedete der Bundestag eine Unternehmensteuerreform, zu der unter anderem die Einführung einer 25‑prozentigen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab dem Jahr 2009 gehörte.
Die Große Koalition wagte sich sogar an einige Besitzstände heran. So wurden Vergünstigungen wie die Eigenheimzulage und die sogenannte Pendlerpauschale gestrichen; Letztere musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2008 allerdings wieder eingeführt werden.
Insgesamt kam die Bundesregierung ihrem Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht zuletzt dank des Wirtschaftsbooms zu Beginn der Legislaturperiode näher. Im September 2008 folgte allerdings ein Ereignis, das den weiteren Verlauf der 16. Wahlperiode des Bundestages beeinflussen sollte wie kein zweites: die Finanzmarktkrise.
Nachdem auch einige deutsche Banken bereits im Sommer 2007 aufgrund von Fehlspekulationen am US‑Immobilienmarkt in eine Krise geraten waren und die Investmentbank Lehman Brothers Konkurs angemeldet hatte, erschütterten die Schockwellen der Krise schließlich die gesamte Welt, so auch Deutschland. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ließ zwei Vorzeigeprojekte der Koalition quasi über Nacht zerplatzen. Zunächst musste der beschlossene Börsengang der Deutschen Bahn verschoben, dann das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ad acta gelegt werden. Vielmehr sah man sich gezwungen, die größte Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik zu beschließen.
Im Oktober 2008 schnürte die Regierung Merkel innerhalb von nur einer Woche ein Rettungspaket zur Stabilisierung des Finanzplatzes Deutschland in Höhe von 500 Milliarden Euro. Kurze Zeit später wurde das zweitgrößte deutsche Kreditinstitut, die Commerzbank, teilverstaatlicht. Im März 2009 beschloss der Bundestag dann sogar ein Gesetz zur Verstaatlichung der Hypo Real Estate und zur Enteignung ihrer Aktionäre – ein in der Nachkriegsgeschichte einmaliger und noch zwei Jahre zuvor kaum vorstellbarer Vorgang. Um die Konjunktur, die infolge der Krise dramatisch einbrach, zu stabilisieren, verabschiedete das Kabinett außerdem zwei Konjunkturpakete mit einem Gesamtvolumen von mehr als 80 Milliarden Euro.
Auch wenn die Wirtschafts- und Finanzkrise das dominierende Thema zumindest der zweiten Halbzeit der 16. Wahlperiode war, wurden auch auf anderen Politikfeldern weitreichende Entscheidungen getroffen, von denen einige erwähnt seien.
Auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik sorgte neben der Einführung von Mindestlöhnen für verschiedene Branchen und der Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes insbesondere die Rente mit 67 für rege Diskussionen – nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Parlaments.
Eines der größten Reformvorhaben der Großen Koalition war die Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2009 in Kraft trat; im Kern ging es dabei um die Einführung des Gesundheitsfonds. Außerdem wurden die Pflegeversicherung reformiert, eine rechtlich bindende Patientenverfügung beschlossen und die elektronische Gesundheitskarte eingeführt.
Im Mittelpunkt der Familienpolitik standen die Erhöhung der Zahl der Betreuungsplätze, eine Anhebung des Kindergeldes und die Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007.
In der Innen- und Rechtspolitik hat die Große Koalition einige Regelungen zur Terrorabwehr verschärft. Insbesondere das Ringen um das BKA‑Gesetz war überaus zäh. Durch den Kompromiss, der in Kraft trat, wurde das Bundeskriminalamt befugt, präventiv gegen drohende terroristische Aktivitäten zu ermitteln. Darüber hinaus beschloss der Bundestag, dass sämtliche Kommunikationsverbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung wurden allerdings Verfassungsbeschwerden eingelegt, und zwar von nicht weniger als 34 000 Beschwerdeführern.
Dies sollte nicht der einzige Fall bleiben, in dem sich das oberste deutsche Gericht mit Gesetzen der Großen Koalition zu befassen hatte. So musste sich das Bundesverfassungsgericht auch mit Verfassungsbeschwerden gegen wichtige Bestandteile der Gesundheitsreform 2007, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und einige außenpolitische Entscheidungen der Regierung Merkel beschäftigen.
Doch damit nicht genug: Es gab auch noch Bundespräsident Horst Köhler. Sicherlich ist der Bundespräsident in der Konstruktion des Grundgesetzes das machtloseste Verfassungsorgan; aber in sehr eng umgrenzten Fällen hat er ein Vetorecht gegen Gesetze. Dass der amtierende Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verweigerte, geschah seit Bestehen des Grundgesetzes bis zum Amtsantritt der Großen Koalition lediglich sechs Mal. In der Amtszeit der Regierung Merkel kamen allerdings zwei weitere Fälle hinzu. Bundespräsident Köhler verwarf sowohl das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung als auch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation.
Eines der umfangreichsten Vorhaben der Großen Koalition war die Föderalismusreform I, die von Bundestag und Bundesrat im Juni und Juli 2006 beschlossen wurde und zum 1. September 2006 in Kraft trat. Durch sie wurden die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet. Einerseits wurde die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze deutlich reduziert, andererseits erhielten die Länder in zahlreichen Politikbereichen mehr Gesetzgebungskompetenzen.
Im Rahmen der Föderalismusreform II einigten sich Bund und Länder im Frühjahr 2009 auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen. Kernstück dieser Reform war die sogenannte Schuldenbremse. Die Haushalte von Bund und Ländern sollen ab 2011 grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden.
Ein besonderes Ereignis der letzten Legislaturperiode war die Wahl des Bundespräsidenten durch die 13. Bundesversammlung am 23. Mai 2009. Dabei kam es zu einem Kuriosum: Dass Bundespräsident Hörst Köhler im ersten Wahlgang im Amt bestätigt worden ist, war bereits bekannt, bevor das Wahlergebnis von Bundestagspräsident Norbert Lammert offiziell verkündet wurde, da die Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und Ulrich Kelber (SPD) diese Information vorzeitig per Handy über den Internetdienst Twitter veröffentlicht hatten.
Ein weiterer „Betriebsunfall" bei der Wahl des Bundespräsidenten, der seine mediale Wirkung nicht verfehlen sollte, war, dass ebenfalls vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Musikkapelle den Plenarsaal betrat und sogar schon Blumensträuße verteilt wurden, was einem protokollarischen GAU gleichkam und im Nachhinein natürlich für einigen Diskussionsbedarf sorgte. Für die Außendarstellung des Parlaments war dieser Tag somit nicht gerade ein Ruhmesblatt.
Natürlich gibt es aber – wie sollte es auch anders sein – vor allem Positives aus der 16. Wahlperiode zu vermelden. So hat der Bundestag zum Beispiel seinen Internetauftritt optimiert. Jeder, der www.bundestag.de anklickt, hat nunmehr die Möglichkeit, sich in die laufende Debatte „hineinzuklicken". Für sein Ziel, einen eigenen Parlamentskanal zu etablieren, hat Bundestagspräsident Norbert Lammert zwar nicht genug Verbündete gefunden, immerhin lassen sich die öffentlich‑rechtlichen Fernsehsender mittlerweile aber wieder stärker in die Pflicht nehmen. Auf Phoenix werden die Plenardebatten entweder live, zeitversetzt oder als Zusammenfassung übertragen. Hinzu kommt, dass ARD und ZDF seit langer Zeit wieder besonders bedeutende Parlamentssitzungen oder Festakte ausstrahlen.
Die Kontrolle der Regierung ist für die Opposition bekanntlich gerade in Zeiten einer Großen Koalition kein leichtes Unterfangen –, gäbe es nicht das Mittel des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die „schärfste Waffe" der Opposition. Die 16. Wahlperiode hat uns gleich drei Untersuchungsausschüsse beschert.
Ende des Jahres 2006 konstituierte sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss. Er befasste sich fortan 22 Monate lang mit dem Einsatz der Bundeswehr‑Eliteeinheit KSK in Afghanistan, insbesondere mit den Vorwürfen des ehemaligen Guantánamo‑Häftlings Murat Kurnaz, im Gefangenenlager von Kandahar, Afghanistan, von zwei deutschen KSK‑Soldaten misshandelt worden zu sein. Als Ergebnis seiner Untersuchung gab der Ausschuss letztlich bekannt, dass es für die Misshandlungsvorwürfe keine Beweise gab, die Vorwürfe mangels Beweisen aber auch nicht zurückgewiesen werden konnten.
Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss („BND‑Ausschuss") sollte die Praxis der Geheimdienste bei der Terrorbekämpfung und im Zusammenhang mit dem Irakkrieg durchleuchten und mögliche Fehler in der Geheimdienstarbeit aufdecken. Nach drei Jahren beendete er im Juni 2009 seine Arbeit. Über die Deutung der Ergebnisse, die er zutage gefördert hat, wurde bis zum Schluss heftig gestritten. Nicht zuletzt bestanden sogar unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Arbeit des Untersuchungsausschusses überhaupt einen Mehrwert gebracht hat.
Der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss („HRE‑Ausschuss") sollte die Vorgänge im Zusammenhang mit der Schieflage der Hypo Real Estate untersuchen. Unter anderem ging es um die Frage, ob bzw. wann die Bundesregierung und insbesondere Finanzminister Steinbrück über die Liquiditätsengpässe bei der Hypo Real Estate informiert waren. Da zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses im April 2009 bis zur parlamentarischen Sommerpause mit anschließender Bundestagswahl nur noch fünf Sitzungswochen verblieben, hatte der Ausschuss nicht mehr viel Zeit. Also wurden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums viele und umfangreiche Zeugenvernehmungen durchgeführt. Das Ergebnis der Arbeit des HRE‑Ausschusses lässt sich, wie bei Untersuchungsausschüssen nicht unüblich, so zusammenfassen: Laut Opposition haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet, die Regierung hingegen betrachtete jegliche Vorwürfe als völlig unbegründet und eindeutig widerlegt.
Weil die Sitzungen der Untersuchungsausschüsse größtenteils an Plenartagen stattfanden und die Protokolle zeitnah vorliegen mussten, konnte die Protokollierung zumeist nicht vom Personal unseres Referates geleistet werden, sodass der Einsatz von Vertragskräften erforderlich war. Unserem Dienst vorbehalten blieben in erster Linie die Revision, die Schlussdurchsicht und die Erfassung und Aufbereitung der relevanten Informationen, Namen und Begriffe in Datenbanken, die letztlich viele Hundert Einträge beinhalteten.
Bei den Plenardebatten deutete sich im Laufe der 16. Wahlperiode ein Trend an, der bis heute ungebrochen ist: Der Umfang der Tagesordnungen nahm teilweise utopische Ausmaße an. Mitunter war an Donnerstagen eine Sitzungsdauer von 9 Uhr morgens bis 4 oder 5 Uhr am kommenden Tag vorgesehen, wobei die nächste Plenarsitzung selbstverständlich wie gewohnt am Freitag um 9 Uhr beginnen sollte. Natürlich kam es nie so weit, dass eine Plenarsitzung 20 Stunden dauerte, allerdings mit der Folge, dass die Zahl der Reden, die zu Protokoll gegeben wurde, immer mehr zunahm, wodurch sich die an Sitzungsdonnerstagen erforderliche Verweildauer im Dienst nicht nur für die Revisoren, sondern in zunehmendem Maße auch für die Turnusstenografen bis weit nach Mitternacht ausdehnte.
Obwohl bei der Protokollierung der Plenarsitzungen regelmäßig der Einsatz von Honorarkräften erforderlich wurde, war die Personalsituation in unserem Referat – verglichen mit dem einen oder anderen Landtag – auch in der 16. Wahlperiode zufriedenstellend. Es gab allerdings eine gewisse Fluktuation, und auch das Personalkarussell drehte sich. Sandra Greiffenstern, die mittlerweile promoviert hat, und Waltraud Plickert beendeten ihr Studium, sodass seitdem zwei weitere Vollzeitkräfte zur Verfügung stehen. Robert Weemeyer wechselte zum Niedersächsischen Landtag, Fabian Hüster zum Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Mit Maria Gliege und Melanie Hoffmann, die kurze Zeit nach ihrer Einstellung ebenfalls ihr Studium beendete, konnten zwei neue Anwärterinnen für den Dienst gewonnen werden.
Rüdiger Weber, damaliger Leiter des Arbeitsbereiches I – Plenarsitzungen –, und Dr. Reinhard Fenner traten in den wohlverdienten Ruhestand. Neuer Leiter des Arbeitsbereiches I ist nun Jörn Becker, seine Stellvertreterin Heike Schweitzer. Stellvertreterin von Dr. Ursula Ortmann‑Droste, der Leiterin des Arbeitsbereiches II – Sitzungen von Ausschüssen und Gremien –, wurde Andrea Pieper. Unser Referat insgesamt und seine Leitungsebene haben somit im Laufe der 16. Wahlperiode mehr und mehr ein weibliches Gesicht bekommen.
Übrigens ist auch unserem Dienst mittlerweile der Sprung ins digitale Zeitalter gelungen. Die von vielen Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten lieb gewonnenen, aber an zunehmender Altersschwäche leidenden UHER‑Geräte mussten dem technischen Fortschritt weichen. Die Tonaufnahme bei Plenar- und Ausschusssitzungen wurde schrittweise auf MP3‑Format umgestellt. Zusätzlich zu einer zentralen Aufnahme hat nun jeder Kollege die Möglichkeit, am eigenen PC eine Tonaufnahme anzufertigen.
Zum Schluss – für einen Rückblick auf eine Wahlperiode wohl unvermeidlich – noch einige Zahlen: In der 16. Legislaturperiode trat der Deutsche Bundestag 231 Mal zusammen, und die Plenarsitzungen dauerten insgesamt 1 786 Stunden. 616 Gesetzentwürfe wurden verabschiedet, 116 Aktuelle Stunden fanden statt, 33 Regierungserklärungen wurden vorgetragen und Tausende schriftlicher, mündlicher und dringlicher Fragen gestellt und beantwortet.
Am 27. September 2009, nach vier ereignisreichen und zum Teil turbulenten Jahren, war es dann so weit: Das Wahlvolk durfte wieder einmal zwei Kreuzchen machen. Es entschied, die „Zwangsehe" Große Koalition nach dem verflixten vierten Jahr zu scheiden, und Angela Merkel fand in Guido Westerwelle einen neuen Partner. Die Beantwortung der Frage, ob die beiden in ihrer „Tigerentenkoalition" tatsächlich glücklich geworden sind, bleibt dem Rückblick auf die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorbehalten.