VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 57/4 (2008)

Lassen Sie mich mit einem kurzen Rückblick auf einige wenige historische Debatten des Münchner Stadtrates beginnen.

Hauptausschuss 1888: Heftige Diskussion zu der Forderung, die Wasserleitungen der Stadt streng zu überwachen. Das gesamte Wachpersonal sei mit Gewehr und der nötigen Munition auszustatten. Die Gewehre seien zu laden, aber gesichert zu tragen.

Bausenat 1911: Langwierige Diskussionen über die Annahme von Geschenken oder Trinkgeld durch städtische Mitarbeiter. Zur Diskussion stehen 4 Mark Trinkgeld. Beschluss des Magistrats: Die Genehmigung wird abgelehnt. Begründung: Sonst ist künftig jeder Arbeitgeber gezwungen, Trinkgeld zu zahlen, weil andernfalls nicht mehr richtig gearbeitet wird.

In derselben Sitzung: Der technische Offiziant M. ersucht um Gewährung eines Fahrradunterhaltsbeitrags von 1 RM für die Aufsicht in verschiedenen Gebäuden wegen zu hohen Zeitverlustes. Beschluss: abgelehnt.

Verwaltungssenat 1914: Heftige kontroverse Aussprache zu den Vorschriften über die Erhebung von „Lustbarkeitsabgaben zugunsten der Armenpflege".

Verwaltungssenat 1917: Der Magistrat berät ausführlich über den Amtsdiener S. wegen eines Vergehens der Unterschlagung. Folge: Dienststrafverfahren, Gerichtsstrafverfahren, Einbehaltung eines dritten Teils des Gehalts. Das Vergehen: zweimaliges Schwarzfahren mit der „Tramwei".

Hauptausschuss 1919: Streit bei den Haushaltsberatungen, weil für die Einrichtung einer Handelsschule der vorgesehene Kredit von 700 RM wegen steigender Material- und Arbeitspreise um 99 RM überschritten wurde.

Ältestenrat 1919: Heftiger Streit über die Gewährung von Urlaub für die städtischen Bediensteten, die im Ermessen des Rates liege.

Haushaltsausschuss 1930: Antrag der Nationalsozialisten auf Einführung einer Wohnungsluxussteuer. Ein heftiger Wortwechsel zwischen dem OB und dem ehrenamtlichen Magistrat über die Aufklärung der Bevölkerung über die Finanzlage und die Vertuschung von Finanzproblemen. Damaliger Schuldenstand der Gemeinde: 206 Millionen RM.

Und, und, und ... Alle Diskussionen zu diesen Punkten liegen im Wortlaut vor, woraus zu schließen ist, dass die Debatten des Magistrats bereits 1888 ‑ natürlich mangels damaliger technischer Unterstützungsmöglichkeiten ‑ in Stenographie aufgenommen worden sind. Die mit Tinte geschriebenen Protokolle aus den ersten Jahren liegen ‑ zum Großteil in Sütterlinschrift übertragen ‑ gebunden vor. Die Niederschrift dieser für uns unbeschreiblich interessanten, heute gar nicht mehr vorstellbaren Wortgefechte und Tausende andere Protokolle ‑ so über ein Verbot von Elektrogeräten ‑ ist sowohl in analytischer als auch in wortgetreuer Form im Münchner Stadtarchiv nachzulesen. Verblüffend ist der heute kaum unveränderte Stil hartnäckiger verbaler Auseinandersetzungen. Allerdings gestalteten sich die Debatten früher doch erheblich kürzer als heute.

Unendlich viel Zeit könnte man mit dem Studium der über 100 Jahre alten Protokolle verbringen, wenngleich eine ganze Reihe der frühesten Protokoll- und Beschlussbände von kaum jemandem noch gelesen werden: Die Bände mit allen Beschlüssen reichen nämlich lückenlos zurück bis in das Jahr 1469, die mit den Protokollen bis ca. ins Jahr 1888. Maschinenschriftlich angefertigte Protokolle liegen seit 1909 vor. Laut Wortprotokoll stritten sich zu dieser Zeit Münchner Stadtdirektoren vehement um die Bereitstellung von Schreibmaschinen, „weil sogar der Bürgermeister von Augsburg bei Tageslicht mit 1 bis 2 Schreibautomaten arbeitet". Ab 1944 schließlich gab es in regelmäßigen Abständen von Stenographen protokollierte Dezernentenbesprechungen; bereits seit 1925 liegen die Besprechungen über Sitzungen des Ältestenrats vor. Den Aufzeichnungen nach wurden Vollversammlungen schon seit 1944 von 5 Stenographen im Turnusbetrieb aufgenommen.

Wie sieht es heute, nach rund 120 Jahren, in denen im Münchner Stadtparlament nachweislich Stenographen (seit etwa 30 Jahren auch Stenographinnen) am Werk sind, aus? Als ich vor 34 Jahren nach einigem Zögern ‑ ich war zuvor als Pressestenograph bei der Münchner „Süddeutschen Zeitung" tätig ‑ in das Münchner Rathaus wechselte ‑ die im Zeitungsalltag gemachten Erfahrungen sollten mir sehr nützlich werden ‑, wurde ich als sechster und letzter männlicher Stenograph (!) eingestellt. Seit dieser Zeit hat sich das personelle Bild komplett gewandelt. Seit 16 Jahren habe ich das ‑ manchmal durchaus zweifelhafte ‑ Vergnügen, als Leiter des Stenographischen Dienstes sozusagen der Hahn im Korb zu sein. Sie schließen daraus richtig: 7 Damen und 1 Mann zeichnen verantwortlich für die Protokollierung von Ausschusssitzungen, Plenarsitzungen, OB-Besprechungen und für sonstige protokollarische Aufgaben. Unter den 7 Stenographinnen befinden sich eine Halbtagskraft und eine Teilzeitkraft (80 %).

Welches sind nun unsere vielfältigen Aufgaben? Der Stenographische Dienst im Münchner Stadtparlament übt zwei Funktionen aus: zum einen die Protokollierung aller Ausschuss- und Plenarsitzungen, zum anderen obliegt ihm das sogenannte Beschlusswesen.

Zunächst zu unserer originären Aufgabe, der Protokollierung. Da ich mich seit einigen Jahren aus der Aufnahme von Ausschusssitzungen aus Gründen der Belastung ausgeklinkt habe, sind die verbleibenden 7 Kräfte für den Ausschussbetrieb zuständig. Jeden Montag nach Beendigung der Protokollierung der Referentenbesprechung ‑ diese Besprechung findet durchgehend von Januar bis Dezember statt und dauert jeweils rund zwei Stunden; die Protokollierung wird meist von mir vorgenommen ‑ erfolgt die wöchentliche Sitzungseinteilung. Dabei werden „Wünsche" der Mitarbeiterinnen so weit wie möglich berücksichtigt. Ausschusstage sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag; Ausschusssitzungen werden sowohl vormittags als auch nachmittags durchgeführt. Im dreiwöchigen Rhythmus finden ab 9 Uhr die meist ganztägigen Vollversammlungen statt, wobei es in Plenarwochen üblicherweise zusätzlich drei bis vier Ausschusssitzungen zu bedienen gilt. In der Regel dauern Ausschüsse zwischen zwei und vier Stunden und werden von nur einer Stenographin bis zum bitteren Ende protokolliert; ist das Ende der Sitzung nicht absehbar, erfolgt eine Ablösung. Gemeinsame Sitzungen mehrerer Ausschüsse können auch erheblich länger dauern; Ausreißer auf diesem Gebiet sind die Sozialausschüsse, in denen sehr gern und sehr viel „Gedankenaustausch" gepflegt wird. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München ist somit kein sogenanntes Feierabendparlament. Ein Sitzungstag beginnt meist um 9 Uhr und endet gegen 17 Uhr.

Es hieße, Eulen nach Athen zu tragen, wenn ich den Lesern der „Neuen Stenografischen Praxis" die Unterschiede zwischen verschiedenartigen Protokollierungsformen erläuterte. Deshalb nur so viel: Wie in den Landtagen werden im Münchner Stadtrat (78 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, 1 Oberbürgermeister und 2 Bürgermeister) die Beiträge in den Ausschüssen in analytischer Form wiedergegeben; die Aufnahme erfolgt selbstverständlich wörtlich. Zugegebenermaßen ist man geschwindigkeitsmäßig manchmal schon sehr ge-, wenn nicht gar überfordert, insbesondere wenn jüngere und nachrückende Stadtratsmitglieder ohne Punkt und Komma ‑ oft in einem Wahnsinnstempo und mitunter ohne erkennbaren Sinnzusammenhang ‑ loslegen. In solchen Fällen ist der Mitschnitt auf einem Tonträger eine wahre Fundgrube. Nach der Ausarbeitung, dem Diktat auf Band und dessen Abschrift durch eine Schreibkraft erhält die Stenographin/der Stenograph das „Werk" zur Kontrolle zurück. Als Zeitrahmen für die analytische Ausarbeitung einer einstündigen Aufnahme werden inklusive Diktat und Nachbereitung rund eineinhalb Arbeitstage angesetzt; je nach inhaltlichem Schwierigkeitsgrad geht's mal langsamer, mal schneller.

Die Landeshauptstadt München verfügt über 16 Referate und mehrere Ämter, was für den Stenographischen Dienst bedeutet, dass er, verteilt auf etwas mehr als zwei Wochen, rund 20 Ausschüsse zu bedienen hat. Hinzukommen, bedingt durch aktuelle Problemstellungen, gemeinsame Sitzungen von Ausschüssen, Ältestenratssitzungen (im dreiwöchigen Turnus), OB‑Besprechungen, sonstige vertrauliche Dienstbesprechungen, Hearings, Vorstellungsrunden usw. Im einen oder anderen Fall sind zwar nur sogenannte Ergebnisprotokolle vorgesehen; meist müssen wir dann aber sehr schnell ernüchtert Wünsche nach einer ausführlicheren Sachverhaltsdarstellung durch ein Stadtratsmitglied zur Kenntnis nehmen. Fremdstenographen kommen in Ausschüssen und Vollversammlungen im Übrigen nicht zum Einsatz.

Von den Vollversammlungen werden ausschließlich redigierte Wortprotokolle erstellt, die den Verlauf der Sitzung in stilistisch einwandfreier Form wiedergeben. Bei den Stenographen (bei Vollversammlungen beteiligt sich der Dienststellenleiter am Turnusbetrieb) erfolgt ein Turnuswechsel nach 30 Minuten, da die Protokolle nicht am gleichen oder nächsten Tag vorgelegt werden müssen; sie sind vielmehr so zeitnah wie möglich zu erstellen. Im Übrigen werden den Rednern weder Ausschussprotokolle noch Vollversammlungsprotokolle vorab vorgelegt. Das vom Stenographischen Dienst gefertigte Protokoll geht direkt dem jeweiligen Vorsitzenden zur Unterschrift und anschließend den Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrats (SPD, CSU, Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste, FDP, ÖDP, Die LINKE, 1 Freier Wähler und 2 Parteifreie) zu. Rednerkorrekturen werden selbstverständlich berücksichtigt, kommen aber kaum vor ‑ worüber wir natürlich nicht unglücklich sind. Überhaupt genießt der Stenographische Dienst beim Stadtrat sehr hohe Anerkennung; ja nicht selten sind dessen Mitglieder und die Referatsspitzen von unserem „Produkt" mehr überzeugt als von den ursprünglichen Redebeiträgen.

Dass bei dem zu erledigenden Pensum für Sonderwünsche an den Stenographischen Dienst meist kein Spielraum mehr verbleibt, versteht sich von selbst, auch wenn die Referatsverwaltungen ihr geneigtes Ohr oft lieber anderen Dingen zuwenden, um sich dann nachträglich ausführlich bei uns zu informieren. Gleichfalls versteht sich von selbst, dass die Anforderungen an Objektivität entsprechend hoch sind. Natürlich „wurlt" es schon manchmal bei der Aufnahme der Redebeiträge ‑ je nach persönlicher politischer Einstellung des Protokollanten ‑ oder wenn eine Diskussion kein Ende nehmen will und schon alles, aber nicht von jedem gesagt wurde. Aber solche Empfindungen haben wir als Stadtschreiber, als die wir uns im wahrsten Sinne des Wortes fühlen, natürlich hintanzustellen. Wir erledigen eine sehr interessante Arbeit und haben immer unser verschwiegenes Ohr zur richtigen Zeit am richtigen Fleck. Natürlich gilt es als besonders interessant, in einem Kommunalparlament als Stenograph tätig zu sein; schließlich kennen wir alle unsere Problemzonen und Problemfelder aus nächster Nähe und eigener Ortskenntnis. Notfalls fahren wir schon mal mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hin, schauen uns die örtliche Situation an und können dann durchaus mitreden (in Gedanken).

Nicht zu vergessen ist das RIS, das bei den Stenographen nicht allzu beliebte, weil sehr arbeits- und zeitaufwändige und geduldraubende Münchner Ratsinformationssystem, in das von uns alle Beschlüsse ‑ das sind schätzungsweise 20 000 jährlich ‑ und Protokolle eingestellt werden müssen. Zu allem Überfluss wurde die gesamte elektronische Datenverarbeitung im vergangenen Jahr auf Linux (in München: LiMux) umgestellt, dessen Kinderkrankheiten wir nun auszubaden haben. Last, but not least obliegt einer weiteren Mitarbeiterin des Stenographischen Dienstes, die unsere 13‑köpfige Mannschaft komplettiert, die lückenlose Dokumentation aller Stadtratsbeschlüsse und Protokolle für die Beantwortung sowohl interner als auch externer Anfragen.

Verbleibt beim interessierten Leser möglicherweise die Frage: Was treibt denn eigentlich der Leiter des Stenographischen Dienstes im Münchner Rathaus? Kurz: Genug, aber keinen Unfug. Die meiste Arbeit, dafür am wenigsten Spaß, machen derzeit personalrechtliche Obliegenheiten, die Beschäftigung mit „Produkten", Richtlinienänderungen auf allen möglichen und unmöglichen Gebieten, die Einführung der LoB (Leistungsorientierte Bezahlung) mit all ihren unangenehmen Begleiterscheinungen, insbesondere für den Chef, und die zahlreichen Mitarbeitergespräche, von den periodischen Beurteilungen ganz abgesehen. Hinzukommen die wöchentliche Sitzungseinteilung und auch das eine oder andere „Schlichtungsgespräch". Außerdem sind OB-Besprechungen und Besprechungen des Direktoriums, dem der Stenographische Dienst seit 1952 einverleibt ist, zu protokollieren. Sämtliche Aufgaben aufzuzählen, die ansonsten noch zu meinen organisatorischen und sonstigen Pflichten gehören, würde den Rahmen sicher sprengen.

Aus den oben dargestellten Anforderungen ergibt sich, dass auch der Stadtstenograph, selbst wenn er nicht offiziell als Parlamentsstenograph firmiert, in seiner Eigenschaft als selbständiger und selbstverantwortlicher Redakteur über sehr gute sprachlich‑redaktionelle und durchaus journalistische Fähigkeiten verfügen, den Verhandlungsgegenstand inhaltlich beherrschen bzw. die Fähigkeit besitzen muss, sich auf den Diskussionsinhalt einzustellen, sich rasch in neue Materien einzuarbeiten, und dass er natürlich sein Handwerkszeug, die stenographische Aufnahmetechnik, sehr gut zu beherrschen hat, wobei es heute lege artis ist, zur Unterstützung bei Bedarf auch Tonträgeraufnahmen „zu Rate zu ziehen".

Unser bereits erwähntes zweites Standbein ist das Beschlusswesen. Die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse (im Idealfall nach Antrag des Referenten; es kommt auch vor, dass lediglich Gegenstimmen angemeldet werden; im von uns weniger geschätzten Fall werden Änderungs- oder Ergänzungsanträge und Dringlichkeitsanträge eingebracht) sind vom Stenographischen Dienst nach der Sitzung zu bearbeiten, das heißt, die beiden Verwaltungskräfte des Stenographischen Dienstes sind damit betraut, neben ihrer sonstigen Alltagsarbeit die ihnen von uns vorgegebenen ausformulierten Änderungen in die Originalvorlagen und Weiterleitungen zu übernehmen und an die einschlägigen Referate und Verwaltungsstellen weiterzuleiten. Fehler durch den Stenographischen Dienst könnten naturgemäß die unangenehmsten Folgen haben, insbesondere bei Satzungs- oder Haushaltsbeschlüssen. Natürlich ist das von den Stenographen zu betreuende Beschlusswesen ein gewichtiger Grund, warum sich der Einsatz von Fremdstenographen nur schwer realisieren lässt.

Was leisten wir, über den Daumen gepeilt, jährlich an rein stenographischer Tätigkeit? Ca. 500 Aufnahmestunden, abgesessen in zwei wunderschönen historischen Sitzungssälen ‑ im Großen Sitzungssaal hängt ein von unserem Oberbürgermeister mehr als ungeliebter „Historienschinken" von Karl Theodor von Piloty, darstellend die Monachia und zahlreiche die Münchner und die bayerische Geschichte prägende Köpfe, darunter auch Franz Xaver Gabelsberger in selbstbewusster Pose ‑, verarbeitet unsere kleine Crew zu Protokollen mit einem Volumen von jährlich rund 8 000 Seiten.

Ich darf zum Ausgangspunkt meines Berichts zurückzukommen: Damals, zu Beginn der stenographischen Epoche im Münchner Stadtparlament, wie heute sorgt der Stenographische Dienst mit seiner Arbeit dafür, dass mit den Protokollen Politik betrieben (geschrieben) wird, und darüber hinaus dafür, dass künftige Generationen Einblick in die interessante Geschichte der Stadt und der Sitzungen des Stadtrates nehmen können. Die Münchner Stadtstenographen und ihre Werke sind im Münchner Stadtarchiv sozusagen verewigt.