aus: NStPr 54/3 (2006)
Maßstab der Schreibkunst ist, wie anderswo auch,
nicht der Stümper, sondern der Könner. (Prof. Dr. Theodor Ickler)
Eigentlich sollte/wollte ich an dieser Stelle verschriftlichen, was ich auf dem Verbandstag über dienstinterne Listen mit Schreibungen nicht nachschlagbarer Begriffe vorgetragen habe. Jetzt und nur jetzt aber tut sich ein Zeitfenster auf, um über ein viel drängenderes Thema zu sinnieren: den Einfluss, den die bereits verabschiedeten und zum 1. August 2006 (mit einer Übergangsfrist von einem Jahr) in Kraft getretenen Änderungen an der Rechtschreibung auf unsere Schreibungen haben müssen.{tooltip}[1]{end-link}Das neue Regelwerk und eine Zusammenfassung der Änderungen sind unter www.rechtschreibrat.com einsehbar. Die 24. Auflage des Dudens 1 (Rechtschreibduden) ist am 22. Juli 2006 erschienen.{end-tooltip} Inhaltlich spricht einiges dafür, dass diese umfänglichen Änderungen einen vorläufigen Schlussstein der Rechtschreibreform darstellen werden. Deshalb halte ich es für geboten, die Urreform von 1996/98, ihre Reform vom Juni 2004 und die anstehende erneute Reform im Gesamtzusammenhang zu betrachten und zu überdenken, von welchen Schreibvarianten wir Gebrauch machen und auf welcher Grundlage wir das tun. Es kommt nämlich, wie ich aufzeigen werde, wesentlich darauf an, die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung (AR; hinten im Duden 1 abgedruckt) angemessen zu interpretieren (!).
Viele Stenografische Dienste sahen in der Verwendung eines Vereinheitlichungswörterbuches wie des Praxiswörterbuches{tooltip}[2]{end-link}Praxiswörterbuch zur neuen Rechtschreibung, Mannheim 1998.{end-tooltip} eine Möglichkeit, der Vielzahl der Varianten, die die neue Rechtschreibung mit sich gebracht hat, Herr zu werden und einheitliche Schreibungen in Protokollen sicherzustellen. Zugegebenermaßen ist es verlockend, das Denken den Pferden mit den größeren Köpfen – sprich: Duden – zu überlassen, doch das Wesen dieser Rechtschreibreform macht dem einen Strich durch die Rechnung, wie spätestens mit den Änderungen von 2004 bzw. 2006 deutlich wird.
Außerdem hat das Praxiswörterbuch offensichtliche Nachteile: Ein Vereinheitlichungswörterbuch kann nur einen Teil des Wortschatzes umfassen (andernfalls würden die Verlage sich selbst Konkurrenz machen und, schlimmer, gewissermaßen durch die Hintertür eine Norm einführen). Deshalb muss man, wenn man einen Begriff, für den es mehrere Schreibungen gibt, im Praxiswörterbuch vergeblich gesucht hat, ohnehin zum Duden 1 greifen, und es bleibt das Problem, für welche Schreibung man sich entscheiden soll. Kollegin Dr. Heising hat an den Anglizismen, von denen nur rund 200 im Praxiswörterbuch verzeichnet sind, aufgezeigt, wie ineffizient die Verwendung zweier Nachschlagewerke ist: Obgleich man weiß, dass die Wahrscheinlichkeit, einen aktuellen Anglizismus wie Alcopops/Alkopops im Praxiswörterbuch zu finden, gering ist, muss man zunächst dort nachschlagen.
Dabei ist es durchaus möglich, mit einem einzigen Nachschlagewerk wie dem Rechtschreibduden auszukommen. Seine Einträge folgen nämlich einer Systematik, die sich zur Festlegung auf eine der Varianten ausnutzen lässt: Die Erläuterung, worum es sich bei einem bestimmten Begriff handelt, steht fast immer nur bei einer seiner Schreibungen (Kioto (jap. Stadt)); diese werde unter dem Ersteintrag verstanden. Bei seinen anderen Schreibungen steht neben derselben lediglich ein vgl.-Verweis (Kyoto, vgl. Kioto).
Groß-/Kleinschreibung
Auch mit einem Vereinheitlichungswörterbuch bleibt man in einer Reihe von Grundsatzfragen auf Gruppenfestlegungen für Schreibungen angewiesen. So wird auf S. 16 des Praxiswörterbuchs empfohlen, sch-Ableitungen von Personennamen grundsätzlich kleinzuschreiben:
Vom Apostroph bei den sch-Ableitungen der Eigennamen raten wir ab, da er bei anderen Endungen wie ‑isch (lutherisch) oder ‑esk (kafkaesk) nicht zulässig ist.
Man bekommt mit den Festlegungen des Praxiswörterbuchs in diesen Grundsatzfragen ein Gesamtpaket geliefert, bei dem einzelne Teile aus den verschiedensten Gründen schlecht gewählt sein oder nicht zueinander passen können. Betrachten wir die eben zitierte Regelung: Es drängt sich doch auf, zu fragen: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? isch- oder esk-Ableitungen sind deutlich seltener als sch-Ableitungen. Nun kann man darüber streiten, ob die Nuancierung zwischen Goetheschen Gedichten (in der alten Rechtschreibung groß, wenn es um die persönliche Leistung geht) und goetheschen Gedichten (ebendort Gedichte in der Art von Goethe) für den Leser relevant ist; wenn man zu dem Schluss kommt, dass sie dies nicht ist, kann man sich auf entweder die Kleinschreibung oder die Großschreibung festlegen. Man muss jede Rechtschreibvorschrift allerdings im Gesamtzusammenhang sehen: Natürlich sind sch-Ableitungen von Eigennamen Adjektive, und Adjektive sind üblicherweise kleinzuschreiben. Doch manchmal müssen sie großgeschrieben werden: am Satzanfang (Ohmscher Widerstand und faradayscher Käfig haben nichts miteinander zu tun) oder als erster Bestandteil eines Eigennamens (der Halleysche Komet{tooltip}[3]{end-link}Das Gleiche betrifft übrigens die Bremische Bürgerschaft; so viel zu obigem Hinweis, dass Großschreibung bei anderen Ableitungen nicht zulässig ist.{end-tooltip}). Immer groß und mit Apostroph würde solche Unsymmetrien vermeiden.
Außerdem ist in § 62 AR 2004 ausdrücklich die Rede davon, dass die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph [und dann Großschreibung, d. Verf.] verdeutlicht [!] wird. Überzeugen Sie sich selbst davon, dass die blümschen Reformen, die horst-köhlersche Vita, die thurn-und-taxissche Post und die koch/steinbrücksche Streichliste schlechter mit dem Auge erfassbar sind als die Blüm'schen Reformen, die Horst-Köhler'sche Vita, die Thurn-und-Taxis'sche Post und die Koch/Steinbrück'sche Streichliste. Die Großschreibung hat unzweifelhaft die Funktion, das Wort für den Leser zu markieren, und war als solche bereits hinlänglich Gegenstand von Auseinandersetzungen:
Die Großschreibung der formalen Substantivierungen in festen Wendungen wie im Allgemeinen, im Übrigen usw. greift auf eine im 19. Jahrhundert vorübergehend herrschende Gewohnheit zurück, gegen die damals von seiten der Germanistik berechtigter Einspruch erhoben wurde. Besinnt man sich darauf, daß die Großschreibung keineswegs primär der Wortartmarkierung dient, sondern der Heraushebung dessen, wovon in einem Text die Rede ist, so erscheint die Großschreibung der Floskeln als widersinnig – als Ausnahme und nicht als Bestätigung der Regel! Die … Auffassung der Wortartmarkierung, die in der Schule praktisch auf die Artikelprobe hinauslaufen dürfte, ist zwar rein formal, aber primitiv und der wirklichen Entwicklung der deutschen Schriftsprache entgegengesetzt.{tooltip}[4]{end-link}Th. Ickler: Regelungsgewalt – Hintergründe der Rechtschreibreform, S. 71, St. Goar, 42005.{end-tooltip}
Es hatte sich also durchgesetzt, die Großschreibung bei Nichtsinnträgern nicht zu verwenden, weil sie diese unangemessen hervorhebt. Gemäß der 1996/98 eingeführten „modifizierten Großschreibung“ müssen solche Scheinsubstantive wieder großgeschrieben werden (von wegen „neue“ Rechtschreibung!); „begründet“ wird diese Änderung von den Reformern damit, dass „der Schüler“ diese Wörter, weil sie die Artikelprobe erfüllten, für Substantive halte. Was „der Schüler“ mit beruflich Schreibenden zu tun hat, sei einmal dahingestellt – worauf ich hinauswill, ist Folgendes: Wenn schon Scheinsubstantive großgeschrieben werden müssen, dann sollten Personennamen, auch wenn sie adjektivistisch verwendet werden, erst recht großgeschrieben werden. Alles andere hieße, Nichtsinnträger hervorzuheben, Sinnträger dagegen bewusst unkenntlich zu machen. Deshalb sollte man R 134 in der 20. Auflage des Dudens als Präzisierung verstehen, wann im Zusammenhang mit § 62 AR 2004 großzuschreiben ist.
Zu allem Überfluss dürfen seit den „Modifikationen“ vom Juni 2004 in solchen Fügungen sogar Wörter großgeschrieben werden, die nicht einmal die Artikelprobe bestehen: vor Kurzem, seit Langem.Ausgerechnet diese Formen zeigt und empfiehlt damit das neueste Vereinheitlichungswörterbuch.{tooltip}[5]{end-link}Duden Wörterbuch neue Rechtschreibung – Was Duden empfiehlt, Mannheim 2005. – Auch für die Schreibungen in Vereinheitlichungswörterbüchern gilt also: Es gibt keine Garantie für Kontinuität, und die Variantenwahl kann fragwürdig sein. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Empfehlung, umgangssprachliche Verbindungen von Verben mit einem zu s verkürzten es generell ohne Apostroph zu schreiben (Praxiswörterbuch, Abschnitt 2.6.4, S. 16) – schlecht lesbar und völlig unüblich.{end-tooltip} Leider empfiehlt auch die jetzt erschienene 24. Auflage des Dudens 1 die Großschreibung. Um des Lesers willen sollte man diesen Irrweg nicht beschreiten und hier eine Ausnahme vom Prinzip Ersteintrag machen – dass das Protokoll möglichst leserfreundlich ausfällt, muss Vorrang haben davor, uns das Schreiben so „einfach“ wie möglich zu machen.
Wir Bundestagsstenografen hatten im Oktober 2005 eine hausinterne Rechtschreibschulung; Dozentin war die Geschäftsführerin des Rates für deutsche Rechtschreibung, Dr. Kerstin Güthert. Sie hat uns gegenüber im Zusammenhang mit vor Kurzem/seit Langem durchblicken lassen, diese Formen seien zwar freigegeben, der Rat werde aber beobachten, ob diese Varianten „von den Schreibenden angenommen“ würden; falls sich abzeichne, dass dies nicht der Fall sei, würden diese Varianten wieder getilgt (!).{tooltip}[6]{end-link}Ähnliches hat Reformer Dieter Nerius in einem Interview mit der Ostsee-Zeitung vom 24.05.2003 geäußert (zitiert nach Th. Ickler: Rechtschreibreform in der Sackgasse – Neue Dokumente und Kommentare, S. 15, St. Goar 2004): Die ungeliebten Schreibvarianten bleiben zunächst bestehen, sie sind nicht an den Übergangszeitraum gebunden. Man kann also weiterhin aufwändig neben aufwendig schreiben. Die Rechtschreibkommission wird den Gebrauch prüfen. Sollten sich dabei eindeutige Prioritäten abzeichnen, wird man Varianten mit geringer Häufigkeit streichen. {end-tooltip} Auch dies spricht dagegen, auf Großschreibungen wie seit Langem umzustellen.
Getrennt- und Zusammenschreibung
Der Hund sitzt Fleisch fressend vor der Hütte, schrieb man schon in der „alten“ Rechtschreibung.Von 1998 bis 2004 musste man auch Erdöl fördernde Länder und Fleisch fressende Pflanzen getrennt schreiben. Die Absurdität dieser Getrenntschreibung zeigt sich besonders schön an folgendem Beispiel: Man musste schreiben Eimer schwenkend lief sie zum Fluss, wenn sie mehrere Eimer schwenkt, dagegen Eimerschwenkend lief sie zum Fluss, wenn sie nur einen Eimer schwenkt.{tooltip}[7]{end-link}Zitiert nach Th. Ickler: Die sogenannte Rechtschreibreform, S. 35, St. Goar 1997.{end-tooltip} Interessant ist in diesem Zusammenhang Empfehlung 2.3.2 auf S. 13 des Praxiswörterbuchs:
Bei prädikativem Gebrauch (das Unternehmen war gewinnbringend) empfehlen wir aus syntaktischen Gründen die Zusammenschreibung (man würde im Deutschen ja kaum sagen die Kinder waren Blumen pflückend, folglich wäre auch die Schreibung das Unternehmen war Gewinn bringend in dieser Satzstellung eher irritierend).
Man soll also bei prädikativem Gebrauch schreiben der Tag ist erfolgversprechend, bei attributivem hingegen der Erfolg versprechende Tag. Warum eigentlich diese Unsymmetrie? Und warum drucksen die Verfasser des Praxiswörterbuchs, die sich doch auch sonst nicht scheuen, den Leser mit Fachbegriffen zu konfrontieren, an dieser Stelle so merkwürdig unpräzise, fast um Verständnis heischend herum? Da liegt eine Leiche im Keller:
Die Kritik hat auch daran erinnert, daß das Partizip des Präsens im Deutschen nur dann prädikativ gebraucht wird, wenn es bereits Adjektiv geworden ist. Daher: Sie ist entzückend, aber nicht *Sie ist mich entzückend. Folglich auch: Diese Waschmaschine ist wassersparend, aber nicht: *Diese Waschmaschine ist Wasser sparend, *das Tier ist Fleisch fressend usw. Das ist eine grammatische Selbstverständlichkeit …{tooltip}[8]{end-link}Th. Ickler: Regelungsgewalt, S. 127; diese alte Grammatikregel stand auch im Vorreform-Grammatikduden.{end-tooltip}
Schon seit der 1996er-Form der Reformrechtschreibung galt andererseits, dass in der Steigerung zusammengeschrieben werden muss: der erfolgversprechendere Tag, der erfolgversprechendste Tag (wenn das mal kein Hinweis darauf ist, dass es sich um ein echtes Adjektiv handelt). Mit anderen Worten: Von 1998 bis 2004 mussten der Komparativ und der Superlativ in einem Wort geschrieben werden, für den Positiv aber war das nicht erlaubt. Natürlich hat Ickler damit, dass das nicht so bleiben kann, Recht behalten: Seit den im Juni 2004 in Kraft getretenen „Modifikationen“ der Rechtschreibreform – tatsächlich waren diese, wie aus Obigem hervorgeht, nichts anderes als eine Reform der Reform – darf nun wieder zusammengeschrieben werden, was zusammengehört (§ 36 E2 (1) AR 2004).
Bislang ist der Stenografische Dienst des Deutschen Bundestages beim Status quo Praxiswörterbuch geblieben, auch um abzuwarten, was für Änderungen an der Getrennt- und Zusammenschreibung vorgenommen werden. Mein Plädoyer ist klar: Wir sollten bei solchen Adjektiven zur Zusammenschreibung zurückkehren: der erfolgversprechende Tag, der erfolgversprechendere Tag, der erfolgversprechendste Tag, der Tag ist erfolgversprechend, dagegen: das Erfolg versprechende Managementseminar (Motto: „Wir versprechen Ihnen Erfolg“).
Kommasetzung
Bezeichnend ist auch die Empfehlung auf S. 15 des Praxiswörterbuchs:
Der Aspekt der besseren Lesbarkeit von Texten bestimmt hier unsere generelle Empfehlung, bei Infinitiv- und Partizipialgruppen die Gliederungs-möglichkeiten der Kommasetzung zu nutzen. Vor und oder oder, die selbstständige Sätze verbinden, sollte aber nur dann noch ein Komma gesetzt werden, wenn die Satzkonstruktion andernfalls missverständlich oder zu unübersichtlich ist. Da es nicht immer leicht fällt, selbstständige Sätze von unselbstständigen zu unterscheiden, schafft diese Regelung eine Vereinfachung des Schreibens.
Man vergleiche den ersten und den letzten Satz – widersprüchlicher geht es nicht: Einerseits wird der Schreibnorm der Sprachgemeinschaft gefolgt und um des Lesers (!) willen empfohlen, vor Infinitivgruppen ein Komma zu setzen (wohlgemerkt: § 76 AR ≤ 2004 ist nur eine Kann-Regelung), andererseits wird von einer Gliederung, für die es gute Gründe gibt, trotz des eigenen ersten Satzes merkwürdigerweise dringend abgeraten (sollte … nur dann), und „begründet“ wird dies mit einer Vereinfachung des Schreibens (!).{tooltip}[9]{end-link}Für die Gliederung durch ein Komma sprechen auch Symmetriegründe: Beispielsweise muss vor selbständigen Sätzen, die mit und/oder angereiht werden, ein Komma gesetzt werden, wenn sich vor ihnen ein Einschub oder ein abhängiger Satz befindet: Er suchte das Buch, das er brauchte, und die Kollegen halfen ihm.{end-tooltip} Nebenbei sei gefragt, wem es nicht immer leicht fällt …
Warum die Regeln in der AR so formuliert sind, wie sie es sind
Zugegebenermaßen ist es verwirrend, dass das Komma vor erweiterten Infinitiven bzw. zwischen selbständigen mit und/oder angereihten Sätzen laut § 76 AR 2004 bzw. § 73 AR 2004 nicht vorgeschrieben ist, sondern nur eine Möglichkeit darstellt. Doch wer argumentiert, man solle der Norm der AR folgen und von Kann-Regelungen möglichst keinen Gebrauch machen, erleidet Schiffbruch.{tooltip}[10]{end-link}Ein Beispiel dafür ist der Schulbuchverlag Cornelsen, der in seinem Geschichtsbuch 1 Folgendes abdruckte: Um weitere Bruderkriege unter den Stämmen zu vermeiden griffen Abu Bakr und sein Nachfolger Umar auf den Plan Mohammeds zurück den islamischen Staat nach Norden zu erweitern (zitiert nach Th. Theodor: Rechtschreibreform in der Sackgasse, a.a.O, S. 46).{end-tooltip} Ich kenne keine Zeitschrift, die auf das Komma vor erweiterten Infinitiven verzichtet. Alleine deswegen ist nicht das Norm, was der AR zufolge den (im Sinne der Formulierung positiv definierten) Normalfall darstellt. Von mir auf dieses Problem angesprochen und darum gebeten, bei der Überarbeitung der AR als Normalfall darzustellen, was der Normalfall ist, und als Ausnahme, was die Ausnahme ist, war sich Frau Güthert nicht zu schade, darauf zu verweisen, dass Rechtschreibung in Deutschland leider „als Herrschaftsinstrument missbraucht“ worden sei. Es ging bei der Formulierung der AR also in erster Linie darum, dem Lehrer zu verbieten, seinem Schüler für den irreführenden Verzicht auf Kommas, die die Sprachgemeinschaft nun einmal setzt, auch nur eine rote Unterkringelung zuzumuten (dafür hätte man keine Rechtschreibreform gebraucht – genügt hätte eine Anweisung an die Lehrer, welche Abweichungen von der Norm überhaupt als Fehler zu werten sind), niemals ging es bei der Rechtschreibreform um eine Qualitätsorthografie für beruflich Schreibende wie die Presse – oder uns.
Dass aus der Kann-Regelung § 76 AR 2004 zur Abtrennung von Infinitivgruppen mit § 75 AR 2006 in vielen Fällen wieder eine Muss-Regelung geworden ist (wodurch die Norm als ebendiese dargestellt wird) und dass die Verfasser der AR von der von ihnen selbst als Normalfall definierten defizitären Kommasetzung in der AR keinen Gebrauch gemacht haben, zeigt doch, dass man sich seinen eigenen Reim auf die AR machen muss.
Leider stellt das Komma zur Reihung selbständiger Sätze, die durch und oder oder verbunden sind, auch nach § 73 AR 2006 – formal gesehen – noch immer lediglich eine Möglichkeit dar. In Sätzen wie Ich besuchte meinen Freund, und seine Frau war gerade in der Stadt, schreibt Güthert in Erläuterungen und Materialien{tooltip}[11]{end-link}S. 3; Dokument abrufbar unter www.rechtschreibrat.com.{end-tooltip}, "sollen Kommata gesetzt werden, um ein eindeutiges Verständnis zu sichern." Doch gerade dieser Beispielsatz ist nicht verschieden interpretierbar; denn andernfalls würde folgende Zeichensetzung obligatorisch: Ich besuchte meinen Freund und seine Frau, war gerade in der Stadt.{tooltip}[12]{end-link}Denkbar wäre zwar auch Ich besuchte meinen Freund; seine Frau war gerade in der Stadt. Doch in diesem Fall passte das und nicht.{end-tooltip} Aufschluss darüber, wie § 73 AR 2006 gemeint ist, geben die ihm beigefügten Beispiele:
Das Feuer brannte endlich(,) und sie machten es sich gemütlich. Hast du ihn angerufen(,) oder wirst du es erst am Sonntag tun? Entweder du kommst(,) oder du schreibst einen Brief …{tooltip}[13]{end-link}§ 73 AR 2006, zitiert nach K. Güthert: Erläuterungen und Materialien, S. 20.{end-tooltip}
Es geht bei diesem Komma also längst nicht nur darum, falsche Bezüge zu vermeiden, es geht auch darum, keine Lesehindernisse aufzubauen: Ohne Komma ist der Leser versucht, das nach und bzw. oder Folgende als das Schlussglied einer Aufzählung zu betrachten (vor diesem und/oder steht nämlich kein Komma). Daher ist es ratsam, durch und/oder verbundene selbständige Sätze wieder grundsätzlich durch Komma voneinander abzugrenzen und nur in Trivialfällen (Er ist dumm und er ist faul) davon abzusehen; nichts spricht dagegen, den „Freiraum“ von § 73 AR 2006 derart durch R 109 der 20. Auflage des Dudens auszufüllen.
Ein Hin und Her beobachtet man auch in der Frage der Großschreibung fester Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (§§ 63 und 64 AR). Gab es in der AR < 2004 noch einen § 64 (2), der die Großschreibung fachsprachliche[r] Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten vorschrieb – auf Deutsch: wenn das Tier nun einmal Schwarze Witwe heißt –, so war diese Bestimmung in der AR 2004 in Anmerkung § 64 E1 verbannt:
In manchen Fachsprachen werden Adjektive, die mit dem Substantiv zusammen für eine begriffliche Einheit stehen, großgeschrieben, während andere Fachsprachen die Kleinschreibung bevorzugen, zum Beispiel: Roter Milan, Gelbe Karte, Goldener Schnitt, Kleine Anfrage; eiserne Lunge, grauer Star, seltene Erden.
Eigentlich war diese Beschreibung fortschrittlich, ist sie doch rein deskriptiv und nicht normierend. Umso ärgerlicher der Nachsatz: Im nicht fachsprachlichen Zusammenhang ist die Kleinschreibung der Adjektive in solchen Wortgruppen der Normalfall. Was soll das sein: ein nicht fachsprachlicher Zusammenhang? Sollen wir etwa Goldener Reis schreiben, wenn ein Biologe davon spricht, aber goldener Reis, wenn der Redner kein Naturwissenschaftler ist? Solche Differenzierungen bringen uns nicht weiter – den Duden übrigens auch nicht: kleine Anfrage (im Parlament) heißt es im Kasten auf S. 547 seiner 23. Auflage.
Die Schwarze Witwe und die Gemeine Stubenfliege von § 64 (2) AR < 2004 melden sich mit § 64 (3) AR 2006 zurück. Was die Großschreibung weiterer solcher Begriffe angeht, heißt es in § 64 E AR 2006 nunmehr rein beschreibend:
Die Großschreibung von Adjektiven, die mit dem Substantiv zusammen für eine begriffliche Einheit stehen, ist auch in Fachsprachen außerhalb der Biologie und bei Verbindungen mit terminologischem Charakter belegt, zum Beispiel: Gelbe Karte, Goldener Schnitt, Kleine Anfrage; Erste Hilfe. In anderen Fachsprachen wird demgegenüber die Kleinschreibung bevorzugt, zum Beispiel: eiserne Lunge, grauer Star, seltene Erden.
Von einem „Regelfall“ der Kleinschreibung ist in der AR 2006 nur noch im Zusammenhang mit allgemeinen festen Verbindungen wie s/Schwarzes Brett und w/Weißer Tod (§ 63 AR 2006) die Rede.
Wie Ickler treffend schreibt, ist es oft nur eine Frage der Darstellung, ob etwas als Regel oder als Ausnahme erscheint.{tooltip}[14]{end-link}Th. Ickler, Regelungsgewalt, a.a.O., S. 70{end-tooltip} So ist es für den Definierenden manchmal leichter, etwas als Möglichkeit zu formulieren, als das Gegenteil als Verbot. Als Beispiel diene § 62 AR 2004, mit dem auf den ersten Blick betrachtet elegant gleich drei Ableitungen (‑esk, ‑isch, ‑sch) abgehandelt werden:
Kleingeschrieben werden adjektivistische Ableitungen von Eigennamen auf ‑(i)sch, außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird, ferner alle adjektivistischen Ableitungen mit anderen Suffixen.
Der unvermeidliche Symmetriebruch ist im Nebensatz untergebracht, und darüber, wann verdeutlicht wird (oder werden sollte), wird kein Wort verloren. Für den Anwender sind solche Formulierungen nutzlos.
Überhaupt hat die Neueinführung zusätzlicher Kann-Regelungen mehr mit Gesichtswahrung zu tun als damit, zusätzliche Freiräume zu schaffen – es sind häufig die bewährten Schreibungen, die wieder erlaubt werden. Als Beispiel sei § 56 E2 AR 2006 genannt, demzufolge die Kleinschreibung von recht/unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben, tun wieder zulässig ist.{tooltip}[15]{end-link}Zitiert nach K. Güthert: Erläuterungen und Materialien, S. 16.{end-tooltip} Für diese Kleinschreibung gibt es gute Gründe: Wie die Beispiele Das ist nur recht und billig, Du hast so recht und Wie recht er hat zeigen, verhält sich recht in diesen Fällen tatsächlich wie ein Adjektiv.
Schlussfolgerungen
Aus all diesem kann ich nur den Schluss ziehen, dass wir uns prinzipiell überlegen müssen, welche Festlegungen sinnvoll sind. Es darf keine Rolle spielen, wie herum ein Sachverhalt in der AR definiert ist, und genauso wenig darf als Argument gelten, dass eine Schreibung Status quo Praxiswörterbuch oder Status quo Reform 2004 oder Ersteintrag im aktuellen Duden ist.
Ich möchte – wohl nicht überraschend – mit Ickler schließen:
Die geltende [alte, d. Verf.] Rechtschreibung ist ohne Zweifel kompliziert und läßt sich nicht im Handumdrehen erlernen. Das ist aber an sich noch kein Einwand; denn es könnte sich erweisen, daß die Regeln sowie Einzelwortschreibungen überwiegend ihren guten Sinn haben. Dann würde es sich um ein besonders fein ausgearbeitetes Instrument oder, anders ausgedrückt, um eine hochentwickelte Technik handeln, deren Beherrschung zwar nicht jedermann und schon gar nicht jedem Kind zugemutet werden kann, die aber auch nicht um der Anfänger willen aufgegeben werden darf … der bloße Bestand hat in solchen Dingen sein Eigengewicht, da die Kontinuität der Überlieferung zu den wesentlichsten Zielen einer jeden Schrift gehört … Die Änderungen müssen gerechtfertigt werden, nicht das allgemein Übliche.{tooltip}[16]{end-link}Th. Ickler, Regelungsgewalt, a.a.O., S. 113, 116. {end-tooltip}
[1] Das neue Regelwerk und eine Zusammenfassung der Änderungen sind unter www.rechtschreibrat.com einsehbar. Die 24. Auflage des Dudens 1 (Rechtschreibduden) ist am 22. Juli 2006 erschienen.
[2] Praxiswörterbuch zur neuen Rechtschreibung, Dudenverlag, Mannheim, 1998.
[3] Das Gleiche betrifft übrigens die Bremische Bürgerschaft; so viel zu obigem Hinweis, dass Großschreibung bei anderen Ableitungen nicht zulässig ist.
[4] Ickler, Theodor: Regelungsgewalt – Hintergründe der Rechtschreibreform, S. 71, Leibniz‑Verlag, St. Goar, 4. Auflage, 2005.
[5] Duden Wörterbuch neue Rechtschreibung – Was Duden empfiehlt, Dudenverlag, Mannheim, 2005. – Auch für die Schreibungen in Vereinheitlichungswörterbüchern gilt also: Es gibt keine Garantie für Kontinuität, und die Variantenwahl kann fragwürdig sein. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Empfehlung, umgangssprachliche Verbindungen von Verben mit einem zu s verkürzten es generell ohne Apostroph zu schreiben (Praxiswörterbuch, Abschnitt 2.6.4, S. 16) – schlecht lesbar und völlig unüblich.
[6] Ähnliches hat Reformer Dieter Nerius in einem Interview mit der Ostsee-Zeitung vom 24.05.2003 geäußert (zitiert nach Ickler, Theodor: Rechtschreibreform in der Sackgasse – Neue Dokumente und Kommentare, S. 15, Leibniz‑Verlag, St. Goar, 1. Auflage, 2004): Die ungeliebten Schreibvarianten bleiben zunächst bestehen, sie sind nicht an den Übergangszeitraum gebunden. Man kann also weiterhin aufwändig neben aufwendig schreiben. Die Rechtschreibkommission wird den Gebrauch prüfen. Sollten sich dabei eindeutige Prioritäten abzeichnen, wird man Varianten mit geringer Häufigkeit streichen.
[7] Zitiert nach Ickler, Theodor: Die sogenannte Rechtschreibreform, S. 35, Leibniz‑Verlag, St. Goar, 1997.
[8] Ickler, Theodor: Regelungsgewalt, S. 127; diese alte Grammatikregel stand auch im Vorreform-Grammatikduden.
[9] Für die Gliederung durch ein Komma sprechen auch Symmetriegründe: Beispielsweise muss vor selbständigen Sätzen, die mit und/oder angereiht werden, ein Komma gesetzt werden, wenn sich vor ihnen ein Einschub oder ein abhängiger Satz befindet: Er suchte das Buch, das er brauchte, und die Kollegen halfen ihm.
[10] Ein Beispiel dafür ist der Schulbuchverlag Cornelsen, der in seinem Geschichtsbuch 1 Folgendes abdruckte: Um weitere Bruderkriege unter den Stämmen zu vermeiden griffen Abu Bakr und sein Nachfolger Umar auf den Plan Mohammeds zurück den islamischen Staat nach Norden zu erweitern (zitiert nach Ickler, Theodor: Rechtschreibreform in der Sackgasse, S. 46).
[11] S. 3; Dokument abrufbar unter www.rechtschreibrat.com.
[12] Denkbar wäre zwar auch Ich besuchte meinen Freund; seine Frau war gerade in der Stadt. Doch in diesem Fall passte das und nicht.
[13] § 73 AR 2006, zitiert nach Güthert, Kerstin: Erläuterungen und Materialien, S. 20.
[14] Ickler, Theodor: Regelungsgewalt, S. 70.
[15] Zitiert nach Güthert, Kerstin: Erläuterungen und Materialien, S. 16.
[16] Ickler, Theodor: Regelungsgewalt, S. 113, 116.