VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 60/2 (2012)

Den Ausgangspunkt für die fünfte Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt bildeten die Landtagswahlen am 26. März 2006. Er­neut schafften vier Parteien den Einzug in das Hohe Haus: Die CDU musste gegenüber den vorherigen Landtagswahlen zwar geringe Stimmen­verluste hinnehmen, blieb mit 36,2 % der Parteienstimmen aber stärkste politische Kraft im Land. Dahinter kamen Die Linke mit 24,1 % und die SPD mit 21,4 % ins Ziel; beide konnten ihre Ergeb­nisse aus dem Jahr 2002 leicht verbessern. Die FDP musste die Halbierung ihres Stimmenanteils verkraften und erreichte noch 6,7 % der Wählerstimmen. Die Grünen und die anderen Parteien spielten keine Rolle für den Ausgang der Wahlen.

Im Ergebnis war die Mehrheit für die bis dahin regierende Koalition aus CDU und FDP verloren. Die CDU musste sich, wollte sie weiter­hin den Minister­präsidenten in Magdeburg stellen, einen neuen Koalitions­partner suchen. Als solcher bot sich die SPD an. Zwar hätte auch eine rot-rote Koalition zur Mehrheit gereicht, die SPD aber wollte sich nicht darauf einlassen, einen Linken zum Minister­präsidenten zu wählen, und die Linken verbaten es sich, trotz des Vorsprungs vor der SPD nur die Rolle des Vize zu spielen. So blieb als Ausweg nur eine Große Koalition.

Die konstituierende Sitzung des Landtags der fünften Wahlperiode fand am 24. April 2006 statt. Der neue Landtag verfügte über 97 Sitze und damit über 18 Sitze weniger als zuvor. Zum Nachfolger von Professor Dr. Adolf Spotka im Amt des Landtagspräsidenten wurde der CDU-Abgeordnete Dieter Steinecke gewählt. Professor Dr. Spotka gehörte dem Landtag seit seiner Wiedereinrichtung im Jahr 1990 ununterbrochen an, hatte aber auf eine erneute Kandida­tur verzichtet. Er hatte sich für seine besonnene und um Ausgleich bemühte Amtsführung wie für seine manchmal mit trockenem Humor angereicherten Reden den breiten Respekt des Hauses erworben.

Die Kandidatensuche in der CDU-Fraktion ging mit Querelen über die Eignung des Bewerbers einher, die auch in der Presse ausge­breitet wurden, und den neuen Landtagspräsidenten veranlassten, in seiner Antrittsrede den Respekt vor diesem hohen Amt einzufordern und darauf hinzuweisen, dass taktisch-politische Spielchen für ihn nicht infrage kämen. Das Wahlergebnis – 92 von 95 anwesenden Abgeordneten stimmten für den neuen Landtagspräsidenten – hatte diese mahnenden Worte quasi vorweggenommen.

Noch in der gleichen Sitzung wählte der Landtag den Minister­präsidenten. Bemerkenswerterweise musste der neue und alte Minister­präsident Professor Dr. Böhmer die Sitzung zunächst von der Zuschauertribüne aus verfolgen: Die neue Regierung war noch nicht im Amt und die Bank der Landesregierung noch unbesetzt. Einen Sitz im Landtag hatte Professor Dr. Böhmer nicht errungen, weil er auf eine Direktkandidatur für den Landtag verzichtet hatte und die Landesliste der CDU, auf der er den ersten Platz einnahm, wegen des guten Abschneidens der CDU-Direktkandidaten in den Wahl­kreisen nicht zum Zuge kam.

Die Wahl des Ministerpräsidenten verlief angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse reibungslos. Zwar erhielt Professor Dr. Böhmer nur 60 statt der insgesamt 64 Stimmen aus dem Koalitions­lager, seiner Wahl konnte dies aber nichts anhaben. Nach seiner Vereidigung konnte Professor Dr. Böhmer schließlich auch im Plenum des Landtags Platz nehmen.

Die neue Landesregierung hatte sich eine Reihe von Reform­vorhaben, insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Behördenstruktur und der Kommunen, auf die Fahnen geschrieben. Das umstrittenste Projekt war eine Gemeindegebietsreform im An­schluss an die in der vierten Wahlperiode beschlossene Landkreis­reform. Die Gemeindegebietsreform wurzelte in der Vorlage eines Gutachtens und eines darauf aufbauenden Leitbildes der Landes­regierung im Jahr 2007. Ziel war die Bildung größerer gemeindlicher Strukturen mit regelmäßig mindestens 10 000 Einwohnern. Unter den Koalitionspartnern sorgte die Reform für mehr oder weniger stark ausgeprägte Zwistigkeiten. Vorangetrieben wurde das Projekt von der SPD, die im Wahlkampf die flächendeckende Bildung ent­sprechend großer Einheitsgemeinden propagiert hatte. Innerhalb der CDU war die Bereitschaft, den Koalitionspartner damit gewähren zu lassen, eher gering ausgeprägt. Teilweise schlug der Reform der offe­ne Widerstand aus den eigenen Reihen entgegen, der in einer Rücktrittsforderung eines CDU-Abgeordneten an den Minister­präsidenten kulminierte. Umgesetzt wurde die Reform dennoch, und zwar in Form von Einheitsgemeinden und – in Ausnahmefällen – von Verbandsgemeinden.

Die parlamentarischen Beratungen über die Reform erstreckten sich von Ende 2006 bis Mitte 2010. Der Landtag verabschiedete mehr als ein Dutzend Gesetze zu dem Thema. Von der Opposition und meh­reren Gemeinden und Städten wurde das Reformvorhaben mehrfach vor das Landesverfassungsgericht getragen, ohne es damit aber aufhalten zu können. Darüber hinaus bildete sich eine „Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011", die ihre Einwände vor dem Plenum des Landtags vortragen durfte, mit einem entsprechenden Volks­begehren im Jahr 2010 aber scheiterte.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung sollten die Strukturen in der Justiz, in der Polizei und in der Finanzverwaltung gestrafft werden. Um die Zahl der Landesbediensteten schrittweise auf das geringere Niveau in den westdeutschen Flächenländern zurückzuführen, be­schloss die Landesregierung ein Personalentwicklungskonzept mit Zielzahlen für die Personalentwicklung von 2007 bis 2020, das seit dem Jahr 2007 mehrmals fortgeschrieben wurde und den Landtag seinerseits veranlasste, sich in einer Enquetekommission mit der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes auseinander­zusetzen.

Zusätzlich gebunden wurden die Kapazitäten des Landtags durch die Einberufung eines Bildungskonvents für das Land Sachsen-Anhalt. Diesem gehörten nicht allein Parlamentarier an. Vielmehr stammten seine 37 Mitglieder aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Institu­tionen und Interessenvertretungen. Moderiert wurden die Sitzungen von Landtagspräsident a. D. Professor Dr. Adolf Spotka für die CDU und vom Direktor der Evangelischen Akademie Wittenberg Stephan Dorgerloh für die SPD. Die Aufgabe des Gremiums bestand darin, vor dem Hintergrund internationaler Vergleichsstudien und in Anbe­tracht demografischer Veränderungen Empfehlungen für ein zukunfts­festes allgemeinbildendes und berufsbildendes Schulsystem in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Der Konvent legte dem Landtag im Juni 2010 seine bildungspolitischen Handlungsempfehlungen vor.

Umfangreichen Raum in den parlamentarischen Beratungen nahmen darüber hinaus die Verabschiedung eines Nichtraucherschutz­gesetzes, eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden aus­gehenden Gefahren, eines neuen Finanzausgleichsgesetzes zur Rege­lung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen, eines neuen Landesentwicklungsplans und – wie immer – der verschie­denen Haushalts- und Nachtragshaushaltsgesetze ein, wo­bei der Reigen bald nach den Landtagswahlen mit dem Nachtragshaus­halts­gesetz für das Jahr 2006 eröffnet wurde.

Erschüttert wurde die Landespolitik von einer großangelegten Affäre um Missmanagement im Landessportbund, der nach einem Bericht des Landesrechnungshofes Fördermittel in großem Stil zweckwidrig verwendet haben sollte. Die Beratungen im Landtag über das Aus­maß der Affäre, die Konsequenzen für die Sportförderung und die Neuordnung der Strukturen im Landessportbund und in der Landes­verwaltung erstreckten sich fast über die gesamte Wahlperiode.

Anlass für die Einsetzung von insgesamt drei Untersuchungs­ausschüssen im Landtag waren das Vorgehen der Polizei bei der Aufklärung rechtsextremistischer Vorfälle, die illegale Entsorgung von Haus- und Gewerbeabfällen in Tongruben und auf dafür nicht zugelassenen Deponien sowie die Besetzung von Leitungs­funktionen im Ministerium des Innern. Die Untersuchungsausschüsse hörten zu den einzelnen Vorgängen in öffentlicher Sitzung insgesamt mehr als 100 Zeugen an, die von den hiesigen Stenografen ebenso wie die sich regelmäßig anschließenden nichtöffentlichen Bera­tungen der Untersuchungsgremien bewältigt werden mussten.

Normales Geschäft waren die 89 Plenarsitzungen des Landtags, wo­bei der Landtag mit einer Parlamentsreform den Versuch unternahm, seine Sitzungen lebendiger und abwechslungsreicher zu gestalten. Probeweise wurde eine sogenannte semioffene Regierungs­befragung eingeführt, die in der Presse schnell unter dem Titel „hei­ßer Stuhl" firmierte. Die Regierungsvertreter sollten sich einmal in jeder Sitzungsperiode den Fragen der Abgeordneten stellen, und im Gegensatz zu den etablierten parlamentarischen Anfragen im Rah­men der Großen Anfrage oder der Fragestunde wurde vorher nur das Thema, nicht aber die konkrete Frage bekanntgegeben.

Das neue Instrument sollte sich durch mehr Aktualität und Sponta­nität und weniger Ritualisierung und Vorhersehbarkeit auszeichnen. Das Unterfangen wurde aber bereits nach vier Versuchen wieder aufgegeben. Kritisiert wurden die teilweise langatmigen und vom Blatt abgelesenen Monologe der Regierungsvertreter, die sich an keine Redezeitbegrenzung halten mussten. Zudem mangelte es den Fragen der Regierungsfraktionen an Bissigkeit, denen im Wechsel mit den Oppositionsfraktionen aber das Recht zustand, das Thema für die Regierungsbefragung vorzugeben.

Eine Debatte entwickelte sich über die freie Rede im Parlament, ohne dass sich die Abgeordneten dazu durchringen konnten, die bestehen­de Regelung zu verschärfen, wonach die Redner „grund­sätz­lich" in freiem Vortrag zu sprechen hätten. Die damit mög­liche Ausnahme von der Regel des freien Vortrags wollte man mit Blick auf rhetorisch weniger begabte Abgeordnete und die Vielfalt der Themen nicht aufgeben, zumal eingewendet wurde, dass eine gut geschriebene und vom Blatt abgelesene Rede immer noch mehr Wirkung entfalten könne als ein schlechter Vortrag in freier Rede.

Für die Sitzungen der Ausschüsse des Landtags wurde vorgeschla­gen, diese öffentlich abzuhalten. Dagegen wurde eingewendet, dass sich die Ausschüsse dann nicht mehr kurzfristig und mehr oder weni­ger unvorbereitet mit aktuellen politischen Ereignissen beschäftigen und sich hierüber von der Landesregierung Bericht erstatten lassen könnten und dass sich die parlamentarische Willensbildung weiter in informelle Zirkel verlagere, weswegen der Vorschlag wieder ver­worfen wurde.

Bestandteile der Parlamentsreform, die dauerhaft Eingang in die Geschäfts­ordnung des Landtags fanden, waren ansonsten Ände­rungen und Präzisierungen des parlamentarischen Verfahrens bei der Behandlung von Volksinitiativen und Volksbegehren sowie von Informationsvorlagen der Landesregierung und die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Abgeordnetenmandats mittels elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik. Für die Stenografischen Berichte über die Sitzungen des Landtags wurde geregelt, dass diese schon vor der Prüfung und Genehmigung der Niederschrift durch den Redner in einer vorläufigen Fassung für die Abgeordneten elektronisch verfügbar gemacht werden.

An sonstigen Neuerungen bestand ab Januar 2009 für die Öffentlich­keit die Möglichkeit, auf den Internetseiten des Landtags einen Video­mitschnitt der Plenarsitzungen des Landtags abzurufen – ein Angebot, von dem auch die Kollegen regen Gebrauch machten; denn das von einer starr installierten Kamera erzeugte Bild fing nicht nur das Rednerpult und das dahinter befindliche Präsidium ein, son­dern im Vordergrund auch einen Teil der Stenografenbank.

Für Missfallen sorgten die Kosten und das Vorgehen der Landtags­verwaltung bei der Modernisierung eines Beratungsraums, der mit neuem Mobiliar und neuer Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet wurde und als Muster für die Modernisierung der übri­gen Beratungsräume dienen sollte. Auch die Konditionen für die Anmie­tung von Stellplätzen in einem von einem privaten Investor errichteten Parkhaus sorgten für Unmut. Beide Vorgänge waren auch für die Beschäftigten des Landtags von großem Interesse, zum einen, weil die Beschaffenheit der Sitzmöbel in den Beratungsräumen und die elektroakustische Ausstattung für unsere Arbeit naturgemäß nicht uninteressant sind, zum anderen, weil der Landtag, was die Parkplatz­situation angeht, seit Jahren leidgeprüft war. Mittlerweile können die Beschäftigten das neue Parkhaus nutzen; die Moderni­sierung des Beratungsraums bildete erst den Anfang für umfang­reichere Veränderungen im Landtagsgebäude, die noch andauern.

Großen Wirbel verursachte ein Abgeordneter der CDU-Fraktion, der seit dem Jahr 2002 eine Wahlkreismitarbeiterin in Vollzeit beschäftigt und die Kosten dafür beim Landtag geltend gemacht hatte, obwohl die Mitarbeiterin eine Vollzeitanstellung in der Kommunalverwaltung wahrnahm, und zwar just in derselben Stadt, welcher der Abgeord­nete als ehrenamtlicher Bürgermeister vorstand. Überdies unterhielt er sein Wahlkreisbüro in seinem Wohnhaus, wofür er eine Kosten­pauschale erstattet bekam. Der Vorgang war bundesweit einmalig, wobei dem Abgeordneten die offenbar zu allgemeinen Regelungen des Abgeordnetengesetzes zupasskamen. Lange Zeit sah es so aus, als wollte die CDU-Fraktion an dem anerkannten Innenexperten fest­halten, der aber schließlich dennoch nicht nur den Vorsitz des Innen­ausschusses abgab, sondern auch aus der CDU-Fraktion austrat. Seit Juni 2009 saß er als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag. Mittlerweile ist der Fall auch rechtlich aufgearbeitet worden: Der Landtag und der inzwischen ehemalige Abgeordnete einigten sich im Wege eines Vergleichs auf die Rückzahlung eines Teils der verein­nahmten Mittel.

Das Schicksal der Fraktionslosigkeit teilte auch eine ehemalige Abgeord­nete der Fraktion Die Linke, die zwar bereits seit Okto­ber 2008, aber nach weit weniger öffentlicher Empörung aus ihrer Fraktion ausgeschlossen wurde, weil sie heimlich Ton­aufzeichnungen von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen und von einem Telefonat mit dem Fraktionsvorsitzenden veranlasst hatte.

Innerhalb des Stenografischen Dienstes wurde eine personelle Umstruktu­rie­rung vorgenommen, indem vier Sachgebiete eingerich­tet und aus dem Kollegenkreis vier Sachgebietsleiter bestellt wurden. In den Sachgebieten sind den Zuständigkeiten der Ausschüsse fol­gende Themenfelder jeweils zu mehreren zusammengefasst worden. Die Leiter haben die Aufgabe, innerhalb ihres jeweiligen Sachgebiets die Kollegen anzuleiten und zu beaufsichtigen, damit die einwand­freie Qualität der Sitzungsniederschriften gewährleistet ist, und allge­mein an der Revision und abschließenden redaktionellen Bearbei­tung der Plenarprotokolle sowie an der Fortentwicklung der Gestaltungs­richtlinien für die Niederschriften mitzuwirken. Außerdem nehmen sie die datenschutzrechtliche Bearbeitung der Protokolle über öffentliche Anhörungen vor, bevor diese in das Internet einge­stellt werden.

An technischen Neuerungen sind die Einführung eines elektroni­schen Dokumentenmanagementsystems (VISkompakt) in der Landtags­verwaltung und die Inbetriebnahme einer digitalen Tonaufzeichnungs­anlage (DTail) zu erwähnen. Das Dokumentenmanagement­system führt alle sitzungsrelevanten Vorla­gen und Papiere zusammen. Mit seiner Einführung Ende 2009 en­dete für die Kollegen die jahrelange „Zettelwirtschaft", bei der man schnell den Überblick über die zu einem Beratungsvorgang einge­gangenen Stellungnahmen, Änderungsanträge usw. verlor. Die Tonaufzeichnungs­anlage, die schon mit Beginn der fünften Wahl­periode in den Sitzungssälen des Landtags zur Anwendung kam, und die für alle Kollegen beschafften Edirol-Geräte sorgten dafür, dass Tonbänder und andere analoge Trägermedien endgültig der Vergangenheit angehören.

Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen eines Tages der offenen Tür des Landtags am 2. und 3. Oktober 2010 auch über den Beruf des Parlaments­stenografen informiert, wozu sich die Kollegen ab­wech­selnd mit allerlei Material auf der Stenografenbank des Plenums ausgebreitet hatten. Die Vorführungen, bei denen Kollegen mit dem Stift und mit der Stenografiermaschine gegeneinander „anschrieben", waren immer gut besucht und riefen bei den Beobachtern allgemein Anerkennung und Respekt vor unserem Berufsstand hervor.

Der Tag der offenen Tür bildete zusammen mit dem Besuch des Bundespräsidenten aus Anlass der Festveranstaltung „20 Jahre Sachsen-Anhalt" am 28. Oktober 2010 den letzten Höhepunkt der zu Ende gehenden Wahlperiode. Bemerkenswert war noch die Schlussansprache im Plenum von Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer, der sich mit 75 Jahren unter dem Applaus aller Abgeord­ne­ten in den verdienten Ruhestand verabschiedete. Er dankte ausdrücklich auch der Opposition, weil diese ihm die Arbeit insoweit leicht gemacht habe, als sie niemals seinen Rücktritt ver­langt habe. Aber auch die eigene Fraktion habe ihm die Ar­beit leicht gemacht: Zwar sei dort sein Rücktritt gefordert worden, allerdings habe dies keine Mehrheit gefunden. – Wie pfleglich oder eben nicht die neue Koalition mit ihrem Ministerpräsidenten umgehen wird – die Magdeburger Stenografen werden es erleben!