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Geschrieben von Detlef Peitz

aus: NStPr 66 (2018), Heft 1, S. 3-16

Zur Neuausgabe der Deutschen Stilkunst von Eduard Engel

Wie wohl kaum ein anderer war der langjährige Reichstagsstenograf Eduard Engel auf stenografischem wie sprachlichem Gebiete beschlagen. Neben einer französischen, englischen, nordamerikanischen und deutschen Literaturgeschichte, Werken zu Goethe und Shakespeare und autobiografischen Schriften ist sein Meisterwerk die 1911 erschienene Deutsche Stilkunst. Sie erlebte bis in die 1930er-Jahre 31 Auflagen, wurde von den Nationalsozialisten[1] erst verboten, dann aber 1944 von einem „arischen“ Wissenschaftler abgekupfert und erschien 2016 wieder unter dem Namen Eduard Engel als gediegene Neuedition in der Anderen Bibliothek des Aufbau-Verlages, nunmehr in zwei Bänden und in moderner Druckschrift statt Frakturschrift.

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Geschrieben von Dr. Kurt Haagen (†)

Archivbeitrag aus der Stolze-Schrey-Post 4/1950, S. 1-3, mit freundlicher Genehmigung des Stenografenverbandes Stolze-Schrey

Der Versuch, auch nur einigermaßen ausführlich über die Redaktionskunst des Stenographen zu schreiben, wäre ein unmögliches Unterfangen, benötigte doch die Ausbildung des Stenographen in dieser Kunst in den alten Parlamenten, in denen man noch auf die Schönheit der Rede und auf die stilistisch einwandfreie Wiedergabe des Gesprochenen Wert legte, drei bis fünf Jahre. In Wirklichkeit lernt man darin nie aus; denn die Sprache lebt, der Sprech- und Schreibstil ändern sich, und so muss der Stenograph auch auf diesem Gebiete dauernd ein Lernender bleiben.

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Geschrieben von Dr. Bärbel Heising

aus: NStPr 60/3 (2012) 65–74 und 61/3 (2013) 70–79


Einführung

Sprache ist ein dem Menschen eigenes Mittel der Kommunikation. Sie dient der Verständigung über Gedanken, Ideen und Erlebtes, dem Austausch von Informationen sowie dem Festhalten von Wissen. Beim Sprechen möchten wir von anderen verstanden werden. Daher bemühen wir uns, unsere Gedanken einfach zu formulieren, sie kurz und prägnant darzustellen und sie klar zu ordnen. Außerdem setzen wir unsere Stimme ein: Wir heben und senken sie, wir betonen einzelne Wörter. Wir wechseln von langsamem in schnelles Sprechen, von leisem in lautes Sprechen. Und wir machen gezielt Pausen. Diese stimmlichen und sprachlichen Mittel werden durch unsere Mimik und Gestik unterstützt.

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Geschrieben von Dr. Detlef Peitz

aus: NStPr 59/4 (2011) 97–114

Nachdem im ersten Teil dieses Beitrages27 Stilmittel auf der Begriffsebene sowie Stilmittel mit lautmalerischen Effekten behandelt wurden, soll es nun um Stilmittel gehen, die eng mit dem Inhalt (vgl. Kapitel C. „Stilmittel auf der inhaltlichen Ebene") bzw. der entsprechenden Satzstruktur verwoben sind (vgl. Kapitel D. „Stilmittel auf der satzstrukturellen Ebene").

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Geschrieben von Dr. Detlef Peitz (Berlin)

Modifizierte Fassung des auf der Fachtagung des Verbandes der Parlaments- und Verhandlungsstenografen am 20. November 2010 in Karlsruhe gehaltenen Referats

aus: NStPr 59/3 (2011) 67–78

Rhetorischen Stilmitteln in den Reden von Politikern wird heutzutage vielfach keine große Bedeutung mehr zugemessen. In einem Standard­werk von 2003 heißt es sogar:

Insgesamt kann man wohl sagen, daß im Rahmen der Herausbildung des „Arbeitsparlaments" der Gebrauch rhetori­scher Mittel im Vergleich zu früheren Parlamenten nach und nach immer weiter abgenommen hat. Weil sich darin nicht nur das äußere Kennzeichen stilistischer Verflachung, sondern auch eine Tendenz zur Versachlichung sehen läßt, muß man diese Entwicklung nicht notwendigerweise bedauern.1

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Geschrieben von Matthias Kuhn (Berlin)

aus: NStPr 54/3 (2006)

Maßstab der Schreibkunst ist, wie anderswo auch,
nicht der Stümper, sondern der Könner. (Prof. Dr. Theodor Ickler)

Eigentlich sollte/wollte ich an dieser Stelle verschriftlichen, was ich auf dem Verbandstag über dienstinterne Listen mit Schreibungen nicht nachschlagbarer Begriffe vorgetragen habe. Jetzt und nur jetzt aber tut sich ein Zeitfenster auf, um über ein viel drängenderes Thema zu sinnieren: den Einfluss, den die bereits verabschiedeten und zum 1. August 2006 (mit einer Übergangsfrist von einem Jahr) in Kraft getretenen Änderungen an der Rechtschreibung auf unsere Schreibungen haben müssen.{tooltip}[1]{end-link}Das neue Regelwerk und eine Zusammenfassung der Änderungen sind unter www.rechtschreibrat.com einsehbar. Die 24. Auflage des Dudens 1 (Rechtschreibduden) ist am 22. Juli 2006 erschienen.{end-tooltip} Inhaltlich spricht einiges dafür, dass diese umfänglichen Änderungen einen vorläufigen Schlussstein der Rechtschreibreform darstellen werden. Deshalb halte ich es für geboten, die Urreform von 1996/98, ihre Reform vom Juni 2004 und die anstehende erneute Reform im Gesamtzusammenhang zu betrachten und zu überdenken, von welchen Schreibvarianten wir Gebrauch machen und auf welcher Grundlage wir das tun. Es kommt nämlich, wie ich aufzeigen werde, wesentlich darauf an, die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung (AR; hinten im Duden 1 abgedruckt) angemessen zu interpretieren (!).

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Geschrieben von Dr. Hans‑Jürgen Bäse, Braunschweig

aus: NStPr 57/4 (2009)

Diese Zeitschrift hat in den letzten Jahren mehrfach Aufsätze zur Wiedergabe von Begriffen und Namen aus fremden Sprachen veröffent­licht. Horst Rebsch gab einen Überblick über die Umschrift arabischer Namen und Begriffe [NStPr 53 (2005) 65–75]. Ebenfalls 2005 [NStPr 53/4 (2005) 108 – 128] informierte Manfred Kehrer über die korrekte „Wiedergabe von Namen und Begriffen aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Sprachen". Brenda Montuelle machte schließlich „Anmerkungen zum Umgang mit diakritischen Zeichen" am Beispiel von Guantánamo [NStPr 54/4 (2006) 109–110]. Das Thema hatte auch schon kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges das Interesse der Pressestenografen gefunden, für die Dr. Hans Henrich aus Wien eine Aufsatzreihe veröffentlicht hatte.[i]

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Geschrieben von Dr. Hans-Jürgen Bäse, Braunschweig

aus: NStPr 55/2 (2007)

Am 22. Juli 2006 erschien rechtzeitig zum Inkrafttreten der vorerst wohl letzten Stufe der Rechtschreibreform am 1. August 2006 die 24., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage von „Duden ‑ Die deutsche Rechtschreibung". Gegenüber der erst zwei Jahre vorher erschienenen 23. Auflage mit 1152 Seiten ist der Umfang weiter gestiegen. Er beträgt jetzt 1216 Seiten. Enthielt die vorige Auflage noch 125 000 Stichwörter, so sind es jetzt rund 130 000 geworden. Das Wörterverzeichnis ist von 995 auf 1 008 Seiten angewachsen.

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Geschrieben von Dr. Bernhard Gremmer

aus: NStPr 58/2 (2010)

Eine der letzten Bastionen des Berufsstenografen, aus der er durch die Technik nicht so leicht verdrängt werden kann, ist das analytische Protokoll. Im Gegensatz zum Wortprotokoll wird hier der Inhalt einer Rede stark verkürzt wiedergegeben. Eine Abgrenzung zum so genannten scheinwörtlichen Protokoll besteht darin, dass dieses meist ausführlicher ist, in direkter Rede wiedergegeben wird und den Eindruck erweckt, als habe der Redner nicht mehr gesagt. In vielen deutschen Parlamenten werden insbesondere für die Sitzungen der Ausschüsse analytische Protokolle gewünscht.

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Geschrieben von Dr. Hans‑Jürgen Bäse, Braunschweig

aus: NStPr 58/3 (2010)

Hans Treschwig, von 1954 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1997 Mitglied des Stenografischen Dienstes des Deutschen Bundestages,[1] hat sich im Ruhestand den Wunsch verwirklicht, die Deutsche Einheits­kurz­schrift sprachlich intensiv zu erforschen. Er hat sich als ausgewiesener Kenner dieses Systems und als langjähriges Mitglied des Systemausschusses des Deutschen Stenografenbundes sowie durch einschlägige Veröffentlichungen vielfach profiliert.

Im Ruhestand hat er an der Universität Bonn die Fächer Allgemeine Sprachwissenschaft, Anglistik und Erziehungswissenschaft studiert und sich dabei das wissenschaftliche Rüstzeug dieser Fächer erwor­ben. Das Studium hat er 2006 mit einer Magisterarbeit „Ambiguität in der Stenografie: Versuch einer linguistischen Analyse" abge­schlossen. Mit ihr hat er, seit den 50er‑Jahren Diplomvolkswirt, sein Zweitstudium mit dem akademischen Grad eines Magister Artium (M. A.) abgeschlossen.

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Geschrieben von Alfred Vogel (München)

aus: NStPr 56/4 (2008)

Untersuchungsausschüsse haben in der parlamentarischen Demo­kratie eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Durch sie erhalten Parla­mente die Möglichkeit, unabhängig und selbständig Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrages als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten, insbesondere die in den Verantwortungsbereich der Regierung fallenden Vorgänge, die auf Missstände hinweisen. Der Untersuchungsausschuss ist ein Aus­schuss mit besonderen Rechten und besonderen Verfahren.

Das Verfahren der Untersuchungsausschüsse im Bundestag wie auch in den Landesparlamenten ist meistens in Untersuchungsausschuss­gesetzen geregelt, neben denen ergän­zend die Regeln der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungs­gesetzes gelten. Das Saarland hat zwar kein ei­genes Untersuchungsausschussgesetz, regelt aber in einem eigenen Abschnitt des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes die Ein­setzung und das Verfahren der Untersuchungsausschüsse. Nur die Länder Hessen und Niedersachsen kennen überhaupt keine Untersuchungsausschuss­gesetze. Im Hessischen Landtag be­schließt der Ausschuss zu Beginn seiner Arbeit, dass nach den be­sonderen Geschäftsordnungsbestimmungen der Interparlamentari­schen Arbeitsgemeinschaft, den sogenannten IPA‑Regeln, verfahren wird, die im Übrigen bis 1999 mangels eines Untersuchungsausschuss­gesetzes auch für die Untersuchungs­ausschüsse des Deutschen Bundestages Anwendung fanden. In Niedersachsen wird mit Ein­setzung des Untersuchungsausschusses auch über die Geschäfts­ordnung dieses Gremiums beschlossen.

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