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Geschrieben von Dr. Kurt Peschel

Archivbeitrag aus: Das Parlament, 33/1964

Der Parlamentsstenograph und seine Aufgaben

Das ganze politische Vokabular mit der Disengagement-Politik und der Europäischen Integration, der UN-Charta und dem Godesberger Programm, der EWG und der EFTA, dem GATT und der Kennedy-Runde kommt ihnen in die Feder. Es wird von der Haager Landkriegsordnung und von Logistik gesprochen, von Inkompatibilität und vom Nominalismus, vom d'Hondtschen Wahlmodus und von der Franckensteinschen Klausel. Die Peinliche Gerichtsordnung wird erwähnt und das Strafgesetzbuch als „un codice dei malfattori" bezeichnet. Der Athener Gerbermeister Kleon und Graf Montgengelas, Keynes und Thünen, Tocqueville und Manfred Kyber und jeder und alles werden ins Feld geführt. Man muß also nicht nur im Zeitgeschehen mit seinen Männern, Ereignissen und Ideen bewandert sein, sondern sich auch in Historie und Literatur umgesehen haben, von Juristerei, Volkswirtschaft und den Sozialwissenschaften ganz zu schweigen, – wenn man sich als Parlamentsstenograph betätigt.

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Geschrieben von Alfred Vogel, München

aus: NStPr 57/3 (2009):

„Stenografen – wozu braucht man die noch?" Diese Frage wird mir oft gestellt, wenn ich anderen Menschen von meiner Tätigkeit im Stenografischen Dienst des Bayerischen Landtags erzähle. Im Zeit­alter von PC, digitaler Tonaufzeichnung, Videotechnik und Sprach­erkennung mag diese Frage durchaus berechtigt erscheinen. Wenn aber ein Abgeordneter in einer Debatte einen Kollegen einer anderen Fraktion oder ein Mitglied der Regierung zitieren will, um dessen Argu­mente zu widerlegen, hilft es ihm wenig, wenn diese Aussagen irgendwo auf einer CD oder DVD gespeichert sind und er sich die Stelle, an der sie gespeichert sind, mühsam heraussuchen muss. Er will das Zitat des Kollegen schriftlich vor Augen haben, er braucht also das Protokoll der Sitzung, in der die betreffende Aussage ge­macht worden ist – und die Erstellung dieses Protokolls ist Aufgabe der Stenografen. Sie halten die Redebeiträge fest und geben sie in einer Weise wieder, die die Reden dem Leser zugänglich macht. Auch wenn das gesprochene Wort vom Zuhörer verstanden wird, ist es im Hinblick auf die schriftliche Wiedergabe gelegentlich unvoll­kommen, sodass es dafür redaktionell bearbeitet werden muss.

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