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Antwort:
Üblicherweise werden ein Hochschulstudium oder gleich­wertige Fähigkeiten und Erfahrungen sowie sehr gute Kenntnisse in (Maschinen-)Stenografie vorausgesetzt. Allgemeinbildung, Auffassungs­gabe, Sprachgefühl, Sorgfalt, EDV‑Kenntnisse und Sozial­kompetenz sind weitere wichtige Stichworte in diesem Zusammen­hang.

Antwort:
Nein! Für Protokolle wird die mündlich vorgetragene Rede verschriftlicht. Protokolle sollen darstellen, was die Redner haben sagen wollen, aber ungenau oder missverständlich formuliert ha­ben – und das in grammatikalisch und syntaktisch korrekter Form, unter Beibehaltung des Redestils bei einheitlicher optischer Dar­stellung. Ein Tonband nimmt das gesprochene Wort auf, transkribiert es aber nicht in Schriftform.

Antwort:
Das Stenogramm ist die erste Schriftform des gesproche­nen Wortes und enthält bereits eine Struktur. Es werden zum Bei­spiel Absätze, Zitate, Aufzählungen, aber auch vorzunehmende Um­stellungen und Änderungen kenntlich gemacht. Darüber hinaus wer­den Beifallsbekundungen und Zurufe stenografiert, die sich allein mit der Tonaufnahme nicht zuordnen ließen bzw. ihr gar nicht zu entneh­men wären.

Antwort:
Ja! Es ist eine effiziente, sichere, schnelle Methode, das Protokoll auf der Grundlage sowohl der – inzwischen digitalen – Tonaufnahme als auch des Stenogramms zu erstellen. Die Vorteile beider Instrumente werden genutzt und ergänzen einander.

Antwort:
Jein. Es gibt verschiedene Arten von Protokollen: wörtliche, scheinwörtliche und analytische. Zum Beispiel müssen sich Proto­kolle von Untersuchungs­ausschüssen, in denen Zeugen aussagen, sehr genau am Wortlaut orientieren. Fachberatungen erlauben die größten redaktionellen Eingriffe. Die Protokolle von Plenardebatten liegen in der Mitte.

Antwort:
Oh ja! Die Nachfrage ist groß: Politiker, Journalisten, Histo­riker, Lehrer und politisch interessierte Bürger möchten gern (nach)lesen und zitieren können, was in Debatten gesagt wurde. Eine Tonaufnahme hilft da in der Regel nicht weiter.

Antwort:
Für viele Sitzungen schreiben Gesetze und Geschäfts­ordnungen Öffentlichkeit vor. Diese wird durch die Protokollierung gewährleistet. Öffentliche Sitzungen lassen sich anhand der Proto­kolle jederzeit von allen Interessierten, die die Debatten nicht immer live im Saal oder über Medien verfolgen können, nachvollziehen.

Simona Roeßgen, Düsseldorf

Ein aktuelle Darstellung des Berufsbildes mit einer Adressliste aller Stenografischen Dienste in Deutschland finden sie hier als pdf-Dokument